2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine internationalen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, da diese gegenüber den Justizministern weisungsgebunden sind und eine politische Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann (Große Kammer des EuGH, Urteil vom 27.05.2019, Az. C-508/18). Nunmehr legt die Bundesjustizministerin Lamprecht (SPD) Gesetzespläne vor, wonach das Weisungsrecht im Bereich der europäischen Zusammenarbeit beschränkt werden soll. Demgegenüber will der Richterbund das Weisungsrecht generell kippen. Ein Kommentar von Christian Wirth
Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von politischen Weisungen durch Bundes- oder Landesminister sollte eigentlich im Rahmen der Gewaltenteilung in einer parlamentarischen Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein. Hier hat Deutschland trotz schlechter Erfahrungen in zwei totalitären Staaten rechtsstaatliche Defizite.
Armutszeugnis an rechtsstaatlichem Verständnis
Deutlich wurde dies bereits als der damalige Bundesjustizminister Maas (SPD) im August 2015 den damaligen Generalbundesanwalt Runge entließ, weil dieser Ermittlungen wegen Landesverrats gegen zwei Blogger entgegen des Wunsches von Maas nicht einstellte.
Nunmehr will Bundesjustizministerin Lambrecht lediglich für die europäische Zusammenarbeit dieses Weisungsrecht einschränken. Die Abschaffung des Weisungsrechtes nur im Rahmen der Zusammenarbeit in der Europäischen Union ist ein Armutszeugnis an rechtsstaatlichem Verständnis und zeigt eine durchschaubare Salamitaktik in Bezug auf die Gewaltenteilung auf.
Justizminister Strobel (CDU) fehlt es an fundamentalem Wissen zum Recht
Auch der saarländische Justizminister Strobel (CDU) will an dem politischen Weisungsrecht festhalten, da sonst ein ‚rechtsstaatlich kontrollfreier Raum‘ geschaffen würde. Dem ist natürlich nicht so. Die rechtsstaatliche Kontrolle wird in Deutschland durch unabhängige Gerichte durchgeführt. Ein politisches Weisungsrecht ist genau das Gegenteil einer rechtsstaatlichen Kontrolle. Hier zeigt sich wieder, dass ein Studium der Rechtswissenschaften für einen Justizminister Voraussetzung sein sollte.
Genau aus diesem Grunde steht die Forderung nach der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft im Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat hierzu bereits im November 2018 einen umfangreichen Entwurf eines Gesetzes zur Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden (BT Drs. 19/6022) eingebracht, der auch die Abschaffung des Weisungsrechts fordert. Leider haben alle anderen Fraktionen diesen Gesetzesentwurf abgelehnt.“
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Zum Autor: Christian Wirth sitzt für die AfD im Bundestag und ist Mitglied im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss.
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