Regierungsnahe Medien verunglimpfen die Möglichkeit der Bürger, vor Zugriffen des Staates in sehr mobile Sachwerte zu fliehen. Ein Gastbeitrag von Wolfgang Kaufmann.
Im Jahr 1966 schrieb der Wirtschaftswissenschaftler und spätere Chef der US-Notenbank, Alan Greenspan: „Die Finanzpolitik des Wohlfahrtsstaates macht es erforderlich, dass es für Vermögensbesitzer keine Möglichkeit gibt, sich zu schützen. Dies ist das schäbige Geheimnis, das hinter der Verteufelung des Goldes durch die Vertreter des Wohlfahrtsstaates steht … Gold beschützt Eigentumsrechte.“
Und genau die sind derzeit in der Bundesrepublik in höchstem Maße gefährdet. Wenn es dem Staat nicht gelingt, die Einnahmeverluste und Mehrausgaben infolge der Corona-Krise durch Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen zu kompensieren, drohen all jenen, die noch irgendwie über Vermögen verfügen, Zwangsanleihen, Zwangsabgaben, Zwangshypotheken oder gar Zwangsenteignungen.
Dies ist für so manchen Grund genug, sein Geld in physisch vorhandenem Gold anzulegen. Denn das kann dem staatlichen Zugriff leichter entzogen werden als das Guthaben eines gläsernen Bankkunden oder Sachwerte wie Immobilien.
„Nutzloses Zeug“
Deshalb polemisieren einige bundesdeutsche Medien, die sich offenbar weniger als Kontrolleure denn als Sprachrohr oder Interessenwahrer der derzeit Herrschenden verstehen, gegen das Edelmetall und dessen Kauf durch Privatanleger, die damit ein Stück mehr finanzielle Freiheit gewinnen wollen.
Besonders augenfällig ist das Engagement der als linksliberal geltenden Wochenzeitung „Die Zeit“. So klärte das Blatt seine Leser am 2. April über die angeblichen Nachteile des Gold-Investments auf, wobei es die üblichen Standardargumente wie „Wirft keine Rendite ab“ vorbrachte. Dem folgte zehn Tage später die bissige Polemik „Gold ist das Klopapier der Wohlhabenden“. Deren Quintessenz lautete, sich zur Absicherung gegen Krisen lieber einen Schrebergarten zuzulegen.
Am 12. August wurde vor unseriösen Händlern gewarnt, die „winzige Goldbarren zu stark überhöhten Preisen“ verkauften. Das gilt freilich nur für ganz wenige schwarze Schafe der Branche, die der Kunde unschwer als solche erkennen kann, wenn er über ein Mindestmaß an Sachverstand verfügt. Natürlich lohnt es nicht, Mini-Goldmünzen oder -barren für das Dreifache des üblichen Marktpreises zu erwerben.
Die schärfste Tirade erschien schließlich am 23. September unter der Überschrift „In die Tonne mit dem nutzlosen Zeug“. Nun hielt der wirtschaftspolitische Korrespondent im „Zeit“-Hauptstadtbüro, Mark Schieritz, ein leidenschaftliches „Plädoyer für das Verbot des Goldhandels“. Darin wagte er die mehr als kühne Behauptung, dass Gold „das vielleicht nutzloseste Metall der Welt“ sei, denn es tauge zu keinerlei praktischer Verwendung. Darüber hinaus stelle die „Goldförderung eine riesige Umweltschweinerei“ dar. Das Element stehe in puncto Schädlichkeit auf der gleichen Stufe wie Asbest, Quecksilber oder Fluorchlorkohlenwasserstoff. Und man könne Gold ja auch „nicht essen“ oder damit „sein Eigentum … verteidigen“.
Wer wirklich an die bevorstehende wirtschaftliche und gesellschaftliche Apokalypse glaube, „der solle sich Ackerland kaufen, Milchkühe, Thunfischdosen, Whisky, Waffen, vielleicht Immobilien. Aber kein Gold.“ Anschließend versuchte Schieritz, die Flucht ins Gold dadurch zu verunglimpfen, „dass das gelbe Metall gerade in nationalliberalen und rechtsradikalen Milieus seine Anhänger findet“.
Aus all dem zieht der „Zeit“-Wirtschaftskorrespondent, der 2014 laut tönte „Inflation? Bitte mehr davon!“, folgenden Schluss: „Gold ist der Reichsbürger unter den Finanzinvestments. Seine Zeit ist abgelaufen. Es sollte aus dem Verkehr gezogen werden.“
„Riesige Umweltschweinerei“
Allerdings steht derzeit nicht zu erwarten, dass es hierzulande zu dem geforderten Verbot des Goldhandels oder privaten Goldbesitzes kommt – auch wenn Experten wie der britische Hedgefonds-Manager Crispin Odey oder der deutsche Finanzjournalist Michael Braun Alexander dies für möglich halten. Denn der Staat bemüht sich inzwischen auffällig stark um eine weitgehende Registrierung der Goldkäufer und -besitzer.
Während die Grenze für Käufe mit Barzahlung ohne jegliche Erfassung der Personalien bis Anfang 2020 bei 9999,99 Euro und zwischen 2002 und Juni 2017 sogar bei 14.999,99 Euro gelegen hatte, dürfen Gold, Silber und andere Anlagemetalle inzwischen nur noch dann anonym erworben werden, wenn weniger als 2000 Euro fließen. Dafür bekommt man derzeit kaum mehr als eine Unze Feingold. Hierdurch ist jederzeit eine rigide und umfassende Besteuerung des Goldbesitzes möglich, denn das Finanzministerium braucht ja bloß über die Händler beziehungsweise seine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu eruieren, an welche Adressen es die Zahlungsbescheide schicken muss.
Insofern ist die Fortexistenz des regulären Goldhandels für den Staat deutlich vorteilhafter als das verbotsbedingte Entstehen eines Schwarzmarktes, dessen Kontrolle viel mehr behördliche Ressourcen binden würde.
Der Beitrag erschien zuerst bei der PAZ.
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