(David Berger) Jens Spahn, dem unlängst erst nachgewiesen wurde, dass er zu den Corona-Fällen mit falschen Zahlen die Bevölkerung hinters Licht geführt hat, lässt immer mehr erkennen, dass es ihm statt um die Gesundheit der Bevölkerung um deren Überwachung geht. Unser Fundstück der Woche von telepolis.
Es ist die Stunde derer, die stets in dem Bewusstsein handeln, dass ihr Wissen ihre Macht erhöht. Und ihnen damit das garantiert, was ihr höchstes Endziel und größtest Glück zu sein scheint. Mit zu diesen Personen scheint nicht nur die komplett in ihrer Machtgier aufgehende Kanzlerin, sondern auch ihre Corona-Zofe Spahn zu gehören.
Gier nach Daten
Das Magazin telepolis schreibt dazu: „Künftig sollen auch nicht-infizierte Bürger nach erfolgter negativer Testung (PCR-Test oder Antikörpertest) auf SARS-CoV und SARS-CoV-2 gemeldet werden, und zwar unter Angabe einer Vielzahl personenbezogener Daten wie Geschlecht, Geburtsmonat, Geburtsjahr, Wohnort, Untersuchungsbefunde und Grund der Untersuchung. Pseudonymisiert werden Name und Geburtstag.“
Und lässt dazu Ulrich Kelber, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu Wort kommen: „Die Ausführungen in der Begründung lassen nicht ansatzweise erkennen, auf welcher Grundlage hier in die Grundrechte einer eklatanten Anzahl von Betroffenen eingegriffen werden soll. Die dürftigen Angaben in der Begründung deuten darauf hin, dass eine rein statistische Erfassung den Zweck ebenso erfüllen würde. Eine Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger findet nicht statt. Offenbar wird hier verkannt, dass nach der Datenschutz-Grundverordnung auch bei Pseudonymisierung datenschutzrechtliche Maßgaben zu berücksichtigen sind. […] Eine generelle, bundesweite Meldepflicht für Nicht-Infizierte […] ist nicht gerechtfertigt (…)
Es entsteht der Eindruck, als solle im Zuge der aktuellen Pandemie ein (weiteres) bundesweites verpflichtendes staatliches klinisches Register eingerichtet werden. Hierfür gibt es allerdings keine datenschutzrechtlich tragfähige Grundlage.“ (Quelle)
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