Samstag, 21. Dezember 2024

„Antifa“-Blockade der Kundgebung von „GEZ“-Kritikern in Köln: Wer ist der Verantwortliche der Stadt?

Noch immer stehen die Behauptungen von „Köln gegen Rechts“ im Raum, die der Polizei rechtswidriges Verhalten vorgeworfen haben. Diese hätte gemeinsam mit den Linken eine genehmigte Versammlung von „GEZ“-Kritikern blockiert. „Wer ist der Verantwortliche?“ fragt nun Ulrike Haun, eine der betroffenen Aktivistinnen, die bereits eine Woche zuvor Opfer linksradikaler Hetzjagden wurde.

Unsere Versammlung auf dem Hanns-Hartmann-Platz am vergangenen Samstag war für die Zeit von 15-16 Uhr angemeldet. Wir wollten Flugblätter verteilen, die die Anwendung der europäischen Datenschutzgrundverordnung zum Inhalt haben. Gleich zu Beginn stellte sich mir als Versammlungsleiterin die zuständige Kontaktbeamtin der Polizei vor. Als Standort für die Verteilung der Flugblätter einigten wir uns auf den Platz neben dem DuMont-Brunnen.

Schwarzgekleidete Personen strömen herbei – die Passanten fliehen vor der „Antifa“

In den ersten 15 Minuten konnten wir ungestört Flugblätter verteilen und mit den Passanten diskutieren. Nach und nach strömten schwarzgekleidete Personen mit einem Banner der Organisation „Köln gegen Rechts“ herbei und hinderten die Menschen daran, zu uns zu gehen. Der Fußgängerstrom verebbte und wir konnten die Flyer-Verteilung nicht mehr wie geplant weiterführen.

Wir stellten uns nun auf die Stufen des Brunnens und hielten als Protest den Blockierern Grundgesetztexte entgegen. Die Einsatzleiterin teilte mir mit, dass es sich um eine Gegendemonstration handelt und man nach einem Verantwortlichen sucht. Es gab mehrere Aufforderungen über Lautsprecher. Da sich niemand meldete, wurde der Bereich direkt vor uns geräumt und die Gegendemonstranten zur Seite gedrängt. Jedoch versperrten diese weiterhin die Fußgängerzone. Der Passantenstrom wurde hinter den Brunnen umgeleitet, sodass wir dort in den letzten 10 Minuten noch Flyern konnten. Ich löste um 16 Uhr die Versammlung auf.

Erneut körperliche Angriffe auf eine Frau – Polizei verhindert diesmal Schlimmeres

Nach Verlassen des Versammlungsortes wurde ich – wie vor einer Woche – ein weiteres Mal körperlich angegriffen. Die Polizei wehrte den Angriff ab und begleitete uns sicher zu den Taxis.

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, warum Gruppierungen wie „Köln gegen Rechts“ und deren linksextreme Sympathisanten zu unserem Versammlungsort kommen konnten. „Köln gegen Rechts“ bekam einen 300 Meter von uns entfernten Versammlungsort zugewiesen. Diese Vorgabe haben sie nicht eingehalten. Auch die Vertreter von „Kein Veedel für Rassismus“ blockierten unsere angemeldete Versammlung. Wie man sieht, arbeiten beide Organisationen zusammen, und es gibt Personalüberschneidungen.

Stadt soll ihre Verbindungen in linksextreme Szene nützen, um Recht auf Demonstrationsfreiheit zu schützen

Nach Artikel 8 Abs. 1 GG haben alle Deutschen das Recht, sich öffentlich zu versammeln. Dieses hohe Rechtsgut wird durch § 21 des Versammlungsgesetzes gesichert :

„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich fordere deshalb die politisch Verantwortlichen der Stadt Köln auf, ihre Verbindungen zur linksextremen Szene zu nutzen, um sicherzustellen, dass wir in Zukunft das Recht auf ungestörte Durchführung einer öffentlichen Versammlung ausüben können.

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