Nachdem nun auch die Union gegenüber einem Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes Entgegenkommen signalisiert hat, steigen die Chancen auf einen grundgesetzlichen Schutz von sexuellen Minderheiten in der deutschen Verfassung. Pädophilen-Aktivisten sehen darin jetzt die Chance, dass die Diskriminierung pädophiler Menschen dadurch zurückgedrängt wird.
Denn das Merkmal der sexuellen Identität im Grundgesetz wird auch für die sexuelle Minderheit der Pädophilen relevant sein. Allein die sexuelle Identität/ Orientierung/ Ausrichtung eines Pädophilen darf nicht diskriminiert werden (K13-Online)
In einer Pressemitteilung begrüßt die Pädophilen-Aktivistengruppe rund um das Forum „K13-Online“ die Entwicklung, bei der nur noch die AfD Widerstand leiste.
Im Anschluss der Debatte im Bundestag am vergangenen Freitag wurde der Entwurf in den Rechtsausschuss verwiesen. Dort soll auch in absehbarer Zeit eine Anhörung von Sachverständigen statt finden.
Die Pädo-Aktivisten von K13-online beabsichtigen, an dieser Anhörung zur LIVE-Berichterstattung teilzunehmen:
„Denn das Merkmal der sexuellen Identität im Grundgesetz wird auch für die sexuelle Minderheit der Pädophilen relevant sein. Allein die sexuelle Identität/ Orientierung/ Ausrichtung eines Pädophilen darf nicht diskriminiert werden.“
Pädophilie als sexuelle Identität
Die sexuelle Identität der Pädophilie stelle keinen Straftatbestand dar. Die Pädophilie werde in den Katalogen der DSM5 & ICD10 nur noch dann als „Störung der Sexualpräferenz“ angesehen, wenn der Pädophilie darunter leidet oder für sich (Suizid) oder andere Menschen (Kinder/Jugendliche) eine konkrete Gefahr darstelle.
„Die weit überwiegende Mehrheit der geschätzten 250 Tsd Pädophilen in Deutschland werden demnach nicht mehr als psychisch krank bzw. gestört eingestuft.“
…so die Aktivisten.
Notfalls Klage beim Bundesverfassungsgericht
In der aktuellen politischen Debatte würden diese Fakten noch nicht im ausreichenden Maße diskutiert. Sollte der Gesetzgeber mit der Ergänzung des Artikels 3 Abs. 3 GG um die sexuelle Identität, die Pädophilen vom Diskriminierungsverbot explizit ausschließen, dann wollen die Aktivisten eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einreichen.