(David Berger) Das Fotografieren von toten Opfern soll – nach dem Willen der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht – bald mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Geht es dabei wirklich um den Persönlichkeitsschutz der Opfer oder darum, den zunehmenden Verfall der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unsichtbar zu machen?
Unser Tweet des Tages kommt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Angeblich waren Gaffer bei Unfällen das Motiv für folgende Neuerung, die die Justizministerin plant:
„Das Fotografieren oder Filmen von toten Opfern ist schamlos und entwürdigend. Deswegen soll dieses Verhalten künftig mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden.“
Das Fotografieren oder Filmen von toten Opfern ist schamlos und entwürdigend. Deswegen soll dieses Verhalten künftig mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden. #Gaffer pic.twitter.com/rZjhfNhRH0
— BM der Justiz und für Verbraucherschutz (@BMJV_Bund) September 11, 2019
Wir erinnern uns: Die stärkere Überwachung und Zensur des Internets bzw. der sozialen Netzwerke wurde von dem Vorgänger der jetzigen Justizministerin, Heiko Maas (ebenfalls SPD), mit der Terrorgefahr durch Islamisten begründet, die sich auf Facebook zu Terrorakten absprechen würden.
Wofür dieses Gesetz nun in der Realität eingesetzt wird, haben viele unserer Leser schon zu spüren bekommen: Um die Meinungsfreiheit der Opposition gegen das System Merkel stark einzuschränken.
Sehr bequemer Weg unschöne Bilder für die Politik zu verhindern
Das Herbeistrafen einer Wunsch-Gesellschaft ufert völlig aus
Eine ähnliche Strategie sehen nun die Kritiker auch hier am Werk:
- „Ist auf jeden Fall ein sehr bequemer Weg unschöne Bilder für die Politik zu verhindern.“
- „Es geht nicht um Persönlichkeitsschutz, sondern darum, den Verfall der öffentlichen Sicherheit und Ordnung infolge schwersten Staatsversagens unsichtbar zu machen. Man soll das Gesicht des Verbrechens und des Verbrechers nicht kennen.“
- „Liebe Frau Lambrecht, ich teile ihre Bewertung, aber nicht die Sanktionierung mit Strafrecht –wir erinnern uns: Maßstäbe *müssen* Rechtsgüterschutz und Sozialschädlichkeit sein, sonst ufert das Herbeistrafen einer Wunsch-Gesellschaft völlig aus. Außerdem, wie soll das praktisch gehen? Worauf soll man einen Vorsatz stützen können? Weil der Sani vorher ruft „die Person ist tot?“ Oder wird das ein Fahrlässigkeitsdelikt? Oder ist die Würdeverletzung auch bei Zugedeckten gegeben? Schlechte Theorie -> zu schlechte Praxis.“
- Wenn das auch auf Mordtatorte angewendet werden soll, kann der Fall eintreten, daß der Fotograf eines Tatortes länger im Gefängnis sitzt, als der Mordende.
Mit diesem geplanten Gesetz, das verrückterweise parallel zu Vorschlägen von Klimaaktivisten läuft, in Zukunft Tote zu essen, um das Klima zu schonen, erreicht die Legislative im System Merkel und seit das Justizministerium in SPD-Hand ist einen weiteren tragischen Tiefpunkt.
Eine politische Klasse schwingt sich von Tiefpunkt zu Tiefpunkt
Oder um es mit dem bekannten Publizisten Markus Krall zu sagen:
Einmal mehr zeigt sich, wie sich eine politische Klasse von Tiefpunkt zu Tiefpunkt schwingt. Jedesmal wenn man glaubt, das Land könnte nicht mehr tiefer sinken, wird man von diesen Leuten eines Besseren belehrt. https://t.co/BKoACcJslR
— Dr. Markus Krall (@Markus_Krall) September 12, 2019
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