(David Berger) Kommt nach der von der linksgrünen Ideologie gewollten Schwächung der Bundeswehr nun die Polizei an die Reihe? In Berlin scheint das so. Zum Entsetzen von Berlins Polizisten plant der grüne Justizsenator Dirk Behrendt ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das ein polizeiliches Vorgehen gegen Menschen mit Migrationshintergrund zum schweren Risiko für die Polizisten werden lassen könnte.
Dass die Aversion gegen Bundeswehr und Polizei mit zum festen Bestandteil des linksgrünen Weltbildes gehört, ist kein Geheimnis. Dass linksextreme Kreise die Polizei hassen, ist ebenfalls weithin bekannt.
Und so kann es nicht ausbleiben, dass in unserem immer mehr zum Linskstaat werdenden Gemeinwesen die Schwächung beider Institutionen mehr oder weniger gezielt betrieben wird.
Bundeswehr bereits nicht mehr wirklich einsatzbereit
Bei der Bundeswehr sehen wir dies spätestens seitdem Angela Merkel Bundeskanzlerin wurde, wobei die Ernennung und Tätigkeit von von der Leyen und nun Kramp-Karrenbauer als Verteidigungsministerinnen einen Steigerung dieser Entwicklung darstellt, wie sie vor 10 Jahren noch schier undenkbar gewesen wäre.
Nachdem also die Bundeswehr nun ausreichend geschwächt ist, könnte der Eindruck entstehen, dass man nun mit der Polizei weitermachen will. Die Grünenpolitikerin Renate Künast hatte in der Sache im Juli 2016 bereits einen ersten Deutschlandweit für Aufsehen sorgenden Vorstoß gewagt, als sie ihren berühmten Tweet zur Axt-Attacke von Würzburg absetzte:
Tragisch und wir hoffen für die Verletzten. Wieso konnte der Angreifer nicht angriffsunfähig geschossen werden???? Fragen! #Würzburg @SZ
— Renate Künast (@RenateKuenast) July 18, 2016
„Rassismus“: Alle Polizisten unter Generalverdacht gestellt
Nun geht der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Grüne) weiter und will über ein neues „Antidiskriminierungsgesetz“ erreichen, dass Berliner ab 2020 gegen Diskriminierung durch Behörden klagen können. Auf den ersten Blick ist das Bemühen, der Diskriminierung von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen vorzubeugen, zu begrüßen. Dies war stets eine der Stärken grüner Politik, auch wenn diese zunehmend durch den Konflikt der Randgruppen untereinander in die sinistere Situation kommt, hier Prioritäten vorzunehmen.
Für die Polizeiarbeit könnte der daraus entstandene Gesetzentwurf jedoch zur Katastrophe werden, zumal wenn man sich die aktuellen Zahlen des BKA zur Ausländerkriminalität näher betrachtet. Der „Tagesspiegel“ schreibt:
Besonders heikel ist eine im Gesetzentwurf vorgesehene Vermutungsregelung: Demnach müssen öffentliche Stellen wie die Polizei den erhobenen Diskriminierungsverdacht widerlegen
„Der Gesamtpersonalrat der Polizei Berlin hat sich am Dienstag einmütig gegen den Gesetzesentwurf gestellt. Das Gesetz könnte „erhebliche Auswirkungen auf das polizeiliche Handeln haben“, teilte der Gesamtpersonalrat mit.
Besonders heikel ist eine im Gesetzentwurf vorgesehene Vermutungsregelung: Demnach müssen öffentliche Stellen wie die Polizei den erhobenen Diskriminierungsverdacht widerlegen.“
Behörden und Justiz handlungsunfähig machen?
Schon jetzt ist der sofortige Ruf „Rassismus“ und „Nazi“ gegen Polizisten bei einer bestimmten Bevölkerungsgruppe sehr beliebt
Nicht nur, dass sich so die Polizisten Berlins unter Generalverdacht gestellt sehen, gleichzeitig wird durch das geplante Gesetz die gesetzliche Unschuldsvermutung ausgehebelt und führt eine Beweislastumkehr ein, die dem gesamten europäischen Rechtsdenken zuwiderläuft. Das heißt,, die Polizei muss nun nach einem Einsatz zum Beispiel gegen einen Iraker, der den Vorwurf rassistischer Motive bei der Polizei erhebt, – wie auch immer – nachweisen, dass diese nicht gegeben waren. Das alles natürlich unter dem großen Schlagwort „Kampf gegen den Rassismus“.
Kampf gegen Drogenhandel in Berliner Parks endgültig verloren?
Gerade der Kampf gegen den Drogenhandel in den Berliner Parks, der fest in der Hand von Dealern mit Migrationshintergrund ist, könnte dadurch eventuell endgültig zum Erliegen kommen. Die Berliner Zeitung dazu:
Beamte müssen beweisen, dass sie den Dealer im Görlitzer Park – die meisten stammen aus Afrika – nicht kontrolliert haben, weil er schwarz ist.
„Polizisten nehmen vor allem am Paragraf 7 Anstoß. Darin heißt es: „Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes (etwa gegen das Diskriminierungsverbot; die Red.) wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“ Das interpretieren viele als Beweislastumkehr.
Beamte müssen beweisen, dass sie den Dealer im Görlitzer Park – die meisten stammen aus Afrika – nicht kontrolliert haben, weil er schwarz ist. Ein Polizist eines Neuköllner Abschnitts gibt ein Beispiel: „Ich habe einen Taxifahrer überprüft, weil er nicht angeschnallt war. Zur Antwort kam: ,Weil ich schwarze Haare habe! Oder weil ihr Ölaugen jagt.’ Solche Äußerungen sind die Regel. Und dann muss ich beweisen, dass ich kein rassistisches Motiv hatte.“
Schon jetzt ist der sofortige Ruf „Rassismus“ und „Nazi“ gegen Polizisten bei einer bestimmten Bevölkerungsgruppe sehr beliebt:
https://youtu.be/oPEPwlILcV0
Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Betroffene von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig ungerecht behandelt fühlen
Die Gefahr besteht tatsächlich, dass Behörden und Justiz durch dieses Gesetz zunehmend im Hinblick auf bestimmte Personengruppen lahmgelegt werden: „Betrachtet man die Diskussionen um das sogenannte ,Racial Profiling‘ aus den letzten Jahren, schafft man mit diesem Gesetz eine Grundlage für Massenklagen … Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Betroffene von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig ungerecht behandelt fühlen“, so der Gesamtpersonalrat der Polizei.
Vorgehen gegen Islamisten Rassismus?
Ein gutes Beispiel dafür welche Situationen für die Polizei zum Problem werden könnten, wird hier (vom Juni 19) genannt:
Zehn Männer in langen Gewändern stürmen Bahnhofshalle und brüllen 'Allahu Akbar'.
Weil die Polizei einschreitet, wittern Moslems jetzt #Rassismus, zumal die Gläubigen nur mit einem Messer bewaffnet waren.https://t.co/235Tc1ctuc #Köln— Hartes Geld (@Hartes_Geld) June 6, 2019
***
Sie wollen die Arbeit von PP unterstützen? Dann ist das hier möglich:
… oder auf Klassische Weise per Überweisung:
IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: PP