(David Berger) Im Fall Strache hat sich nicht nur der Fallensteller und Filmer strafbar gemacht, sondern auch die Medien („Spiegel“ und „SZ“) haben nach deutschem Recht eine schwere Straftat begangen. Dass die deutsche Justizministerin das goutiert und Sebastian Kurz auf kriminellen Fundamenten Entscheidungen trifft, müsste jedem Anhänger unseres Rechtsstaates die Zornesröte ins Gesicht treiben.
Nach dem Fall Relotius hat der gleichgeschaltete Haltungsjournalismus mit der Causa Strache ein neues Level erreicht, das einen – zusammen mit der Reaktion unserer Bundesministerin – erschaudern lässt.
Dass wir mit aller Entschiedenheit das Verhalten Straches als falsch ablehnen, wurde hier in mehreren Artikel gezeigt. Mindestens genauso verwerflich ist allerdings das, was jene getan haben, die Strache in eine Falle gelockt, die das bekannte Video in KGB-Manier aufgezeichnet und diejenigen, die es veröffentlicht haben.
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht
Das Strafgesetzbuch ist in § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB eindeutig: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“
Dies traf hier in vollem Umfang zu. Die Entstehung und Weitergabe des Videos beruhte also bereits auf einer schweren Straftat.
Verantwortliche beim „Spiegel“ handelten mit Veröffentlichung des Videos kriminell
An dieser war der „Spiegel“ vermutlich nicht beteiligt. Und dennoch ist er ebenfalls durch die Veröffentlichung des Videos kriminell geworden. Ebenfalls im § 201a StGB heißt es nämich (in Nr. 3):
„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“
Das hätte vermutlich sogar gegolten, wenn der Spiegel das Video nicht veröffentlicht, sondern nur die Dialoge transkripiert und bekannt gemacht hätte (§ 201 Absatz 2 Satz 1: Strafbarkeit, wenn das abgehörte nichtöffentliche Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitgeteilt wird).
Bundesjustizministerin macht Rechtsstaat unglaubwürdig
Kurzum: Was der Spiegel in diesem Zusammenhang abgezogen hat, ist im hohen Maße als kriminell einzustufen. Umso erschütternder ist es, dass die Bundesjustizministerin dieses Verhalten in Schutz nimmt, statt es in aller Entschiedenheit zu verurteilen. Die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Haug & Höfer schreibt dazu:
„Die Bundesjustizministerin belehrte in Anne Wills Studio die Zuschauer, dass für investigativen Journalismus im Interesse der Demokratie andere Regeln gelten. Das ist objektiv nicht richtig. Dafür genügt ein Blick ins Gesetz. Der demokratische Rechtsstaat wird unglaubwürdig, wenn man seine Gesetze brechen darf, nur um womöglich stattgefundene Gesetzesbrüche in anderen Staaten aufzudecken. Die Beachtung des Gesetzes steht im Zweifel höher als die Freude an einem Skandal im Ausland.“
Misstrauensvotum gegen Kurz: Verdienter Abgang droht!
Aber auch dass Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz politische Entscheidungen auf der Basis krimineller Aktionen fällt, ist mindestens moralisch extrem verwerflich. Diese „Zusammenarbeit“ mit Kriminellen wiegt so schwer, dass er dadurch seine gesamte Glaubwürdigkeit verspielt hat.
Es ist zu wünschen, dass ihm das die Österreicher bereits bei der EU-Wahl am kommenden Sonntag zeigen. Sollte zudem das am kommenden Monat anstehende Misstrauensvotum gegen ihn erfolgreich sein, hat er kein Mitleid verdient.
So hoffnungsvoll vieles war, was er angestoßen hat, so klar ist jetzt auch: Solch unglaubwürdige Politiker wie Kurz stehen der dringend nötigen Wende in Europa nur im Weg. Hinweg mit ihnen!
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