Zuerst Millionen Menschen reinholen, dann Wohnraum enteignen wollen. Eine Abrechnung mit den Verantwortlichen der Wohnungsmisere in den Städten von Albrecht Künstle
Interessant: An die Spitze der Möchtegern-Enteigner setzen sich die Grünen, nicht die LINKEn. Denn sie wissen, dass sie trotzdem gewählt werden, egal was sie tun. Die Grünen sind ein Phänomen. Sie haben für alle eine Vorzeigefigur. Habeck gibt sich jetzt als Anwalt der Wohnungssuchenden, Grünen-Ex-OB Salomon in Freiburg wird Hauptgeschäftsführer der IHK auf dem anderen Flügel. Dazwischen in Tübingen Grünen-OB Palmer, der jetzt ebenfalls enteignen will, allerdings Bürger, die ihre von der Stadt erschlossenen Bauplätze jahrelang nicht bebaut haben.
Doch Habeck und Co. entwickeln ein seltsames Rechtsverständnis. Im Artikel 15 Grundgesetz steht zwar, „Grund und Boden … können zum Zwecke der Vergesellschaftung … in Gemeineigentum überführt werden.“ Dieser Artikel und Spezialgesetze berechtigen dazu, Bauern Äcker wegzunehmen, wenn sie einer Auto- oder Eisenbahn im Wege sind. Sobald aber der Boden legal bebaut wurde, handelt es sich nicht mehr nur um Grund und Boden, sondern um Immobilien, die i.d.R. mehr wert sind als der Grund, auf dem sie stehen. Die Enteignung von Immobilien ist nach keinem Gesetz erlaubt, sie können nur beschlagnahmt werden, wenn z.B. Clans die Häuser illegal erworben haben. Die Wohnungsgesellschaften, die jetzt enteignet werden sollen, haben aber den Besitz nicht ergaunert, sondern meist von der Öffentlichen Hand erworben, die sie los werden wollte. Oder meinen Habeck und Co. den Gemeinwohl-Artikel 14 – „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“? Dient ein Besitzerwechsel von Wohnraum den Mietern oder gar der Allgemeinheit, ohne dass neue Wohnungen entstehen?
Vorliegend soll einmal überlegt werden, wie der Fiskus zu dem Steuergeld kommt, mit dem er jetzt die Entschädigungssummen für die zur Enteignung anstehenden Wohnungen finanzieren müsste. Werfen wir einmal einen Blick in die gesetzliche Grunderwerbsteuer (GrESt). Diese könnte man nämlich getrost modernes Raubrittertum nennen. Denn sie ist ein Etikettenschwindel übelster Art.
Nehmen wir an, ein Ehepaar kauft ein Grundstück für 200.000 EUR und baut ein Haus für 300.000 EUR darauf. Dann kassiert der Fiskus bei z.B. 5 Prozent Grunderwerbsteuer 10.000 EUR, und für die Bauleistung noch mal 47.900 EUR MwSt auf 252.100 EUR Rechnungen. Zusammen also 57.900 EUR Steuereinnahmen. Kaum ist das Haus fertig, trennt sich das Paar, weil die Ehe die Strapazen des Hausbaus nicht überstanden hat.
Das Haus muss verkauft werden, aber es gibt keinen „lachenden Dritten“. Denn die Käufer müssen jetzt auf die gesamten bisherigen Gestehungskosten von 510.000 EUR eine Grunderwerbsteuer von 25.500 EUR zahlen, obwohl eigentlich eine Immobilie gekauft wurde. Das Haus im Wert von nur 500.000 EUR kostet die Käufer nun 535.500 EUR. Und zwar deshalb, weil auch auf die Immobilie, nicht nur auf den Anteil des Grund und Bodens, Grunderwerbsteuer anfällt. Besonders fies ist der „Fieskus“, weil sogar auf die früher schon an den Fiskus abgeführte MwSt, welche die Kosten erhöht hat, noch einmal Grunderwerbsteuer erhoben wird. Wenn solche Immobilien auch aus Mietwohnungen bestehen, erhöht das zwangsläufig auch die Mieten.
Ergebnis: Die Grunderwerbsteuer ist zu einer Immobilienerwerbsteuer mutiert – ein modernes Raubrittertum. Im obigen Fall kassiert der Fiskus innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 57.900 EUR für das Baugrundstück und den Hausbau plus 25.500 EUR für den Kauf = 83.400 EUR Steuern, ohne einen Finger krumm zu machen. Die Dienstleistung der Eigentumsübertragung durch den Notar lässt sich der Staat zusätzlich vergüten.
Ich problematisiere das gegenüber der Politik seit Jahren – ohne Erfolg, noch nicht einmal eine Antwort habe ich aus Berlin erhalten. Und den Übeltätern dort fällt nichts Besseres ein, als noch mit dem Finger auf die Folgen zu zeigen, d.h. auf die „Explosion“ der Immo-Preise und Mieten. Mit Steuergerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun, unter Bürgern gälte das als unlauteres oder sittenwidriges Geschäftsgebaren.
Wollen die Grünen mit Unterstützung der LINKEn ihren kostenträchtigen Enteignungs-Deal wirklich aus solch unmoralisch erworbenen Steuergeldern vornehmen? Die NZZ in Zürich titelte am 8. April „Das Einfallstor zum Sozialismus in Deutschland scheint gefunden“. Die Väter des Grundgesetzes hatten einst bei der Abfassung der Artikel 14 und 15 Grundgesetz die kapitalkräftigen Steigbügelhalter der Nazis aus Banken und Industrie, die Kohle- und Stahlbarone im Hinterkopf, deren wirtschaftliche Macht nie wieder eine politische Alleinherrschaft ermöglichen sollte.
Aber Wohnungsbau- und Vermietungsgesellschaften eine politische Gefahr? Das ist heute eher das grün-linke Lager. Sie waren es, die mit Kanzlerin Merkel die Bevölkerung Deutschlands in wenigen Jahren um über zwei Millionen erhöhten, ohne jedoch dafür zu sorgen, dass vorher die eigenen Einwohner genügend Wohnungen hatten. Und jetzt klagen sie die Wohnungseigentümer an nach dem Motto, „haltet den Dieb“. Nachweislich sind die Mieten besonders in den größeren Städten gestiegen, die am meisten mit Migranten geflutet wurden, insbesondere Berlin.
Die politischen Herrschaften in Berlin sollten sich nicht weniger schämen als die Wohnungsgesellschaften, die jetzt unbestritten Reibach machen.
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