Donnerstag, 21. November 2024

Auch der UN-Flüchtlingspakt darf auf keinen Fall angenommen werden!

Beinahe wäre es in der Diskussion um den UN-Migrationspakt untergegangen: Die Vereinten Nationenplanen neben dem Globalen Migrationspakt einen weiteren, ähnlich verhängnisvollen Pakt zur Aushebelung der nationalen Souveränität in Einwanderungsfragen, den sogenannten „Globalen Pakt für Flüchtlinge“.

Kern dieses Pakts sind eine weitreichende Ausdehnung des Flüchtlingsbegriffes  und großangelegte Umsiedlungsprogramme.

Beide Pakte, der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt gehen auf die „New Yorker Erklärung“ für Flüchtlinge und Migranten der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016 zurück.

Damals wurde nicht nur der Migrationspakt auf den Weg gebracht, sondern zusätzlich das UNHCR (UNO-Flüchtlingshochkommissariat) mit der Ausarbeitung eines eigenen Flüchtlingspakts beauftragt. Dieser Globale Pakt für Flüchtlinge soll Mitte Dezember 2018 auf der UN-Vollversammlung verabschiedet werden und beinhaltet unter anderem:

  • In großen Wanderungsströmen nicht mehr zwischen klassischen Flüchtlingen und sonstigen Migranten zu unterscheiden.
  • Sogenannte „Klimaflüchtlinge“ mit Kriegsflüchtlingen gleichzustellen.
  • Reiche Staaten“ im Rahmen umfangreicher Umsiedlungsprogramme zu verpflichten, „Flüchtlinge“ aus Erstaufnahmeländern bei sich aufzunehmen.
  • Die Schaffung von Studien- und Arbeitsplätzen für „Flüchtlinge“ in Drittstaaten.
  • Dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Akteuren auf Gemeindeebene zu ermöglichen, aus Eigeninitiative „Flüchtlinge“ aufzunehmen, um eine „positive Atmosphäre für Umsiedlungen“ zu fördern.

Befürworter des Flüchtlingspaktes wenden wie schon beim Migrationspakt ein, dass diese Absichtserklärungen „nicht bindend“ seien. Das ist jedoch eine Halbwahrheit. Es handelt sich bei diesen Pakten um sogenanntes „Soft Law“, das heißt, es kann zwar tatsächlich kein Staat einen anderen direkt aus dem Vertrag heraus verklagen, jedoch wird seitens der Mainstreammedien, linken Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Institutionen wie der EU oder UNO ein immenser moralischer Druck auf die Politik ausgeübt werden, sich an die Vereinbarungen zu halten.

Bei der Abstimmung über den Entwurf des Flüchtlingspakts in einem Ausschuss der UN-Generalversammlung am 13. November 2018 stimmten von den 193 UN-Mitgliedsstaaten 176 für den Textvorschlag, nur die USA votierten dagegen, der Rest enthielt sich seiner Stimme.

Die amerikanische Vertreterin Kerry Currie erklärte, dass der Pakt mit den „souveränen Interessen“ ihres Landes nicht vereinbar sei. Mit der gleichen Begründung hatten die USA zuvor bereits den UN-Migrationspakt abgelehnt.

Eine absolut konsequente und folgerichtige Entscheidung der USA! Man fragt sich allerdings, warum die zahlreichen anderen Länder, die den Migrationspakt inzwischen ablehnen, nicht auch zusammen mit den USA gegen den Entwurf des Flüchtlingspakts, der ähnlich verhängnisvolle Auswirkungen haben wird, gestimmt haben.

Wissen diese Regierungen überhaupt Bescheid, was da ihre Diplomaten bei der UNO beschlossen haben? Wie dem auch sei, mit anbei stehender Petition fordern wir die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf, den Globalen Flüchtlingspakt auf keinen Fall anzunehmen und bei der UN-Vollversammlung Mitte Dezember gegen diesen Pakt zu stimmen.

Soweit der Text einer Petition die Sie hier unterzeichnen können.

 

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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