(David Berger) Deutsche sind für ihren Ordnungssinn weltweit bekannt. Deshalb will man jetzt ein Punktesystem nach dem Vorbild des Punktesystems an den Universitäten oder des Punktesystems in Flensburg auch für straffällige Asylanten einführen. Wer genug Punkte zusammenbringt, soll dann abgeschoben werden. Das dürfte aber selbst den abgebrühtesten Kriminellen kaum gelingen.
Als Frühwarnsystem bezeichnet die Polizei das Punktesystem mit die dem die kriminellen Karrieren von Migranten von den Polizeibehörden der Länder, der Bundespolizei und dem BKA bewertet und erfasst werden sollen.
Einen von sechzig Punkten für Diebstahl
Der „Spiegel“ hat offensichtlich bereits Informationen, wie die Staffelung des Punktesystems aussehen wird:
- Einen Punkt soll es für Delikte ohne Freiheitsstrafe, wie etwa Diebstahl geben
- Zehn Punkte soll es für Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geben. Beispiel: sehr schwerere Formen des Drogenhandels.
- 70 Punkte gibt es erst für Taten, die mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden, so etwa Mord.
Das Erstaunliche: Erst ab 60 Punkten soll es zu einer Abschiebung kommen. Da Immigranten fast nie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, muss ein Asylbewerber beispielsweise mindestens sechs mal eine schwere Form des Drogenhandels, auf die ein Jahr Freiheitsstrafe steht, oder 60 mal einen aufgeflogenen Diebstahl begangen haben.
Will man sich über uns lustig machen?
Und noch etwas: das Punktesystem gilt nur für Asylbewerber, die nicht anerkannt wurden, sich also ohnehin illegal in Deutschland aufhalten. Ob sich BKA-Chef Münch mit seinen Plänen auch darüber nachzudenken, ob man anerkannte Flüchtlinge nach mehr als 60 Punkten und einer Sonderprüfung abschieben kann, durchsetzen wird, ist fraglich.
Auch Abschiebungen in „Bürgerkriegsländer“ soll es prinzipiell gar nicht geben.
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