Montag, 14. Oktober 2024

Zuwanderer-Kriminalität in Sachsen: Einige unbestreitbare Fakten

Der nicht nur den Lesern von Philosophia Perennis bekannte Publizist und Romanautor Dr. Frank Haubold aus Meerane hat vor zwei Wochen an das Sächsische Staatsministerium des Innern (Dresden) eine spannende Anfrage geschickt. Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Chemnitz und den anschließenden öffentlichen Diskussionen hatte er zum Thema Zuwandererkriminalität in Sachsen recherchiert und ist dabei auf einige diskussionswürdige Fakten gestoßen:

1. Gemäß Ausländerzentralregister waren in Sachsen Ende 2017 52.918 Zuwanderer gemeldet, das sind gerade einmal 1,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Allerdings wurden gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) allein 2017 davon 9.493 Zuwanderer als Tatverdächtige registriert, das sind immerhin 10,37 Prozent aller Tatverdächtigen (91.507) und 17,9 Prozent aller in Sachsen registrierten Zuwanderer. Dieser Prozentsatz liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt (8,5 Prozent aller Tatverdächtigen und etwa zehn Prozent aller Zuwanderer), was den Schluss zulässt, dass dem Bundesland offenbar eine überproportional kriminalitätsanfällige Klientel zugewiesen wird.

Frage dazu: Ist dieser Umstand im Ministerium bekannt und wie ist die deutlich überdurchschnittliche Tatverdächtigenquote in Sachsen zu erklären?

2. Bei Zuwanderern aus Tunesien, Marokko und Algerien ist die für 2017 ermittelte Anzahl von Tatverdächtigen höher als die Anzahl der ins Sachsen gemeldeten Zuwanderer. Bei der zahlenmäßig starken Gruppe von Libyern liegt sie bei immerhin 55% und bei Georgiern bei 53%. All das ist deutlich überproportional zum Bundesdurchschnitt (Anlage).

Frage dazu:  Sind diese Fakten im Ministerium bekannt und was unternimmt der Freistadt Sachsen, um diesem untragbaren Zustand entgegenzuwirken?

3. Unter den tatverdächtigen Zuwanderern im Jahr 2017 sind 1.482 Personen mit dem Status „Duldung“ (also abgelehnte Asylbewerber, die wie der mutmaßliche Täter von Chemnitz nicht abgeschoben wurden).

Frage dazu: Ist dieser Sachverhalt im Ministerium bekannt, und was unternimmt der Freistaat Sachsen, um Straftaten von abgelehnten Asylbewerbern zukünftig zu verhindern (z. B. Widerruf der Duldung bei verurteilten Straftätern)?

Wir werden über die Antwort des Ministeriums berichten.

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