Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied diese Woche, dass die islamische Mehrfachehe kein Einbürgerungshemmnis darstellt. Damit ignoriert das Bundesgericht in fataler Weise die Verfassung und unterwirft sich der Scharia. Ein Abriss von Adam Baron von Syburg
Wer hätte das gedacht? Das, wo vor die verhassten Konservativen und Erzkonservativen schon vor einem Jahr bei der Einführung der so genannten „Ehe für alle“ gewarnt haben, ist eingetreten: Der Ehebegriff wird Stück für Stück weiter aufgeweicht.
Nachdem sich die Jungen Liberalen in Schleswig-Holstein auf der politisch-gesetzgebenden Seite mit ihrer Forderung nach Legalisierung der Vielehe vor einigen Monaten (noch) nicht durchsetzen konnten, springt nun die rechtsprechende Gewalt ein und öffnet der Scharia Tür und Tor.
Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05. hervorgeht, hat das Gericht am Tag zuvor (29.05.) entschieden, dass ein 1981 in Syrien geborener Kläger, der seit 1999 in Deutschland lebt und im Jahre 2008 zwei Frauen ehelichte – eine Deutsche in Karlsruhe und eine Syrerin in Damaskus – nicht aus diesem Grund die Deutsche Staatsangehörigkeit versagt werden kann.
Der Kläger habe seine Zweitehe gegenüber den deutschen Behörden verheimlicht und wurde im Jahre 2010 (nach § 9 StAG, Staatsangehörigkeitsgesetz) eingebürgert. Im Dezember 2013 entzogen die deutschen Behörden ihm daher die Staatsangehörigkeit aufgrund der artlistigen Täuschung und der Nichteinordnung in die deutschen Lebensverhältnisse (die § 9 StAG fordert) wieder.
Eine Vielehe sei nicht per se ein Einbürgerungshemmnis, befanden nun die Bundesrichter in Leipzig.
Inzwischen sei ein Einbürgerungsanspruch nach § 10 StAG entstanden, der „nur“ das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nicht jedoch die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnis verlange.
Dem Bekenntnis zur Grundordnung dieser Bundesrepublik stehe nach dem Tenor des Gerichtes die Polygamie nicht im Wege.
Damit ignoriert die rechtssprechende Gewalt mal eben den zunehmend unliebsamen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der in der beständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die Einehe aus Frau und Mann unter den BESONDEREN Schutz der staatlichen Ordnung stellt.
<Nicht so wichtig!>, scheint man beim Bundesverwaltungsgericht inzwischen zu denken. <Mir doch egal, ob ich schuld bin. Nun sind sie halt verheiratet.>, würde vielleicht die Bundesherrscherin kommentieren.
Man könnte lachen, wenn das Thema nicht so ernst und die Fehlentscheidung, die diese Woche getroffen wurde, nicht so fatal ist. Einmal mehr wird mit diesem Urteil an der Säule Ehe gesägt, auf dem dieses Staatswesen aufbaut.
Der Liberalennachwuchs im Küstenland wird sich über dieses Urteil wahrscheinlich freuen. Mit ihm freuen sich alle in einer polygamen Ehe verheirateten ausländischen Muslime, welche die Einbürgerung anstreben.
Mit dem jüngsten Urteil zum Thema dürfen sie Hoffnung haben, dass sie ihren Familienstand weiterhin nach der Scharia führen dürfen und sich eben nicht den deutschen Gesetzen unterwerfen müssen, um Deutsche zu werden.
Wieder einmal hat sich ein Gericht in Deutschland in verhängnisvoller Weise der Scharia gebeugt anstatt deutschem Recht und dem Grundgesetz zu dienen.
Allerdings haben die Bundesverwaltungsrichter klar gestellt, dass der Gesetzgeber den § 10 StAG selbstverständlich dahingehend ändern kann, dass dieser ebenfalls eine „Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse“ einschließt.
Klar, die regierenden Parteien im Deutschen Bundestag könnten das StAG verschärfen. Aber ob sie dies zu tun gedenken, steht freilich auf einem anderen Blatt.
Und die Erfahrung der vergangenen Jahre lehrt: Wo einmal ein Leck geschlagen wurde, wird dieses nicht mehr abgedichtet und wird das Schiff Ehe versinken und mit ihm unsere abendländische Zivilisation.
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