Ein Gastbeitrag con Jürgen Fritz
Was hatte man nicht alles versucht, um das zu vertuschen und zu verheimlichen? Doch nun ist es amtlich. Der Lampedusa-Flüchtling aus dem Niger, der vor zwölf Tagen in Hamburg Tochter und Frau tötete, hat seine einjährige Tochter nicht nur brutal abgestochen, er hat ihr tatsächlich den Kopf fast vollständig abgetrennt. Doch das ist längst nicht alles. Ein Skandal ungeheuren Ausmaßes kommt nun ans Tageslicht.
Vor zehn Tagen hatte ich bereits über den Fall berichtet. Ein 33-Jähriger alter Tatverdächtige aus dem Niger namens Mourtala Madou, siehe Titelbild, soll am Donnerstagvormittag des 12. April 2018, seine Ex-Partnerin und seine kleine Tochter vor den Augen vieler Menschen und eines weiteren Kindes der Frau, eines dreijährigen Jungen, mit einem Messer tödlich verletzt haben. Das einjährige Kind verstarb noch am Tatort. Die 34-jährige Mutter konnte zwar zunächst noch erfolgreich reanimiert werden, erlag jedoch kurze Zeit später ihren Verletzungen im Krankenhaus. Sie soll vier weitere Kinder von unterschiedlichen Vätern zurücklassen.
Der Nigrer habe „sehr gezielt und sehr massiv“ auf seine beiden Opfer eingestochen, sagte Polizeisprecher Timo Zill am Donnerstag, dem Tag des Doppelmordes. Nach der Tat sei er zunächst geflüchtet, habe dann aber gegen 10.50 Uhr selbst den Notruf gewählt. Wenig später wurde er auf der Mönckebergstraße festgenommen. Der tödliche Angriff ereignete sich auf dem Bahnsteig der S-Bahn Jungfernstieg, also mitten in Hamburg. Am frühen Donnerstagabend teilte die Polizei mit, dass die Tatwaffe in einem Mülleimer im Bahnhof Jungfernstieg gefunden wurde.
Mutmaßlicher Täter ist ein „Lampedusa-Flüchtling“ aus dem Niger
Bei dem mutmaßlichen Mörder handelt es sich um einen sogenannten „Lampedusa-Flüchtling“. Ab März 2013 waren diese Männer im Zuge der Ereignisse nach dem Bürgerkrieg aus Libyen nach Italien geflüchtet und gelangten von dort nach Deutschland. Aus der Gruppe stammen einige ursprünglich aus Staaten in Afrika, die als sicher gelten. Sie haben bereits ein Asylverfahren in Italien abgeschlossen und verweigern sich daher einem erneuten Asylverfahren in Deutschland und forderten in Hamburg ein dauerhaftes Bleiberecht. Zahlreiche Personen solidarisierten sich mit ihnen, darunter Mitglieder von Kirchenverbänden und Vereinen, Künstler, Fußballfans, Partei- und Gewerkschaftsmitglieder sowie verschiedene Gruppen der linken Szene.
Niger liegt in Westafrika, grenzt im Norden an Algerien und Libyen. Die ehemalige französische Kolonie ist seit 1960 unabhängig. Nach einer Phase von Staatsstreichen und Aufständen der Tuareg scheint sich Niger politisch zu stabilisieren. Existenzbedrohend für den größten Teil der nigrischen Bevölkerung sind regelmäßig wiederkehrende Dürren und Hungersnöte bei einer zu schnell wachsenden Bevölkerung aufgrund mangelnder Geburtenkontrolle.
Niger zählt zu den ärmsten Ländern der Welt und nahm beim Index der menschlichen Entwicklung 2016 den vorletzten Platz von 188 ausgewerteten Ländern ein. Die Fertilitätsrate (Geburten pro Frau) ist mit ca. 7 die höchste weltweit. 74 Prozent der Männer und 89 Prozent der Frauen sind Analphabeten, womit das Land die weltweit niedrigste Alphabetisierungsrate aufweist. 94 Prozent der Nigrer sind Muslime.
Das kleine Kind wurde tatsächlich enthauptet
Das was bisher bekannt. Schon lange gab es Gerüchte, dass der Täter das Baby nicht nur brutal abstach, sondern ihm auch den Kopf abgeschnitten habe. Eine offizielle Bestätigung dazu gab es nicht und die sollte es wohl auch nicht geben. Doch nun kam es doch heraus, dass dem tatsächlich so ist. Stefan Frank berichtet auf achgut.com dazu heute folgendes.
Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hansestadt Hamburg wollten nicht, dass die Öffentlichkeit erfahre, dass das einjährige Baby, das am 12. April zusammen mit seiner 34-jährigen Mutter in einer „Beziehungstat“ (so Polizeisprecher Timo Zill) von seinem Vater, dem aus dem Niger stammenden „Lampedusaflüchtling“ Mourtala Madou auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Jungfernstieg ermordet worden war, geköpft wurde.
Wohnungsdurchsuchungen bei den beiden, die das Ganze publik machten
Darum gehe sie nun mit harter Hand gegen diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, dass diese Tatsache trotz Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen sei: einen christlichen Gospel-Sänger aus Ghana – der den Tatort mit eigenen Augen gesehen und gefilmt hat – und einen Hamburger Blogger, der das von jenem auf Facebook gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal übertragen habe. Bei beiden seien am Freitagmorgen Razzien in ihren Wohnungen durchgeführt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt worden.
Der Blogger namens Kordewiner, mit dem achgut direkten Kontakt hat, berichtet, wie er und seine Mitbewohnerin um 6.45 Uhr von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten geweckt worden seien, die Zutritt zu ihrer Wohnung begehrten. Als dieser ihnen verweigert wurde, sollen diese sich durch Aufbohren des Türschlosses gewaltsam Zutritt verschafft haben.
Die Oberstaatsanwältin Nana Frombach von der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaft soll auf Anfrage der Achse des Guten die Hausdurchsuchung bestätigt haben. Kordewiner sei vorgeworfen worden, „die höchstpersönlichen Lebensbereiche einer Person“ – gemeint ist die von Mourtala Mardou ermordete Frau – „durch Bildaufnahmen verletzt“ zu haben. So steht es auch in dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg, der der Achse des Guten vorliegt.
Das Video vom Tatort
Kurz nach dem Doppelmord sei ein christlicher Gospelsänger aus Ghana vor Ort gewesen, der Filmaufnahmen des Bahnsteigs machte. In dem Video, das er auf Facebook stellte, hört man eine Frau weinen, sieht Polizisten, die Zeugen befragen, und man sieht, anders als in sämtlichen Pressefotos, die allesamt aufgenommen wurden, nachdem der Tatortreiniger dagewesen war, eine riesige Blutlache. An keiner Stelle filmt der Mann die Opfer in Großaufnahme oder zeigt ein Gesicht. Die meiste Zeit richtet er die Kamera auf den Fußboden oder die Gleise neben dem Bahnsteig. Es ist wohl der von ihm gesprochene Kommentar, der die Meinungshüter auf den Plan rief:
„O my God. It’s unbelievable. [Oh mein Gott. Es ist unglaublich] O Jesus, o Jesus. O Jesus. They cut off the head of the baby [Sie haben dem Baby den Kopf abgeschnitten]. O my God. O Jesus.“
Hier ist das Video, auf dem Sie es selbst sehen können:
Im Durchsuchungsbeschluss wird offiziell zugegeben, dass das Baby enthauptet wurde
Der Ghanaer sei also nachweislich ein Augenzeuge – und er plaudere aus, was Staatsanwaltschaft und Polizei unter den Teppich kehren wollten. Dass der Mann nicht übertrieben hat, dafür liegt nun der Nachweis vor. Denn in dem Durchsuchungsbeschluss des Hamburger Amtsgerichtes heißt es:
„Der gesondert verfolgte Täter“ (Mourtala Madou) habe „aus Wut wegen der tags zuvor erfolgten Ablehnung des beantragten gemeinsamen Sorgerechts für seine Tochter und um die Kindsmutter zu bestrafen, seiner in einem Kinderbuggy sitzenden einjährigen Tochter in Tötungsabsicht und zur Durchsetzung seiner Macht- und Besitzansprüche mit einem unvermittelt aus seinem mitgeführten Rucksack gezogenen Messer von hinten einen Stich in den Bauch versetzt und ihr anschließend den Hals nahezu vollständig durchtrennt …, sodass das Kleinkind sofort verstarb und sodann auf die nicht mit einem solchen Angriff rechnende schutzbereite Kindsmutter mehrmals eingestochen …“.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft führte also, so Stefan Frank weiter, eine durch und durch illegitime Hausdurchsuchung bei einem unbescholtenen Blogger durch. Gleichzeitig steht im Durchsuchungsbefehl, dass der Hals des Kindes „nahezu vollständig durchtrennt“ wurde. Nun haben wir das, was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand sozusagen mit Brief und Siegel.
Worum ging es bei den Wohnungsdurchsuchungen tatsächlich, um Einschüchterung?
Die Achse des Guten rief die Oberstaatsanwältin Nana Frombach an und machte darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel sei. Man sehe kein Gesicht, keine Verletzungen. Das Einzige, was man sehe, sei eine Blutlache und die Füße des Opfers – und auch das nur jeweils für wenige Momente.
Ja, es gäbe sogar begründete Zweifel daran, dass Hannah Kütterer-Lang, die Richterin, die den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnete, das Video überhaupt gesehen habe. Sonst wäre ihr wohl aufgefallen, dass darin keineswegs „die am Tatort agierenden Ersthelfer bei den lebenserhaltenden Maßnahmen speziell bei der Durchführung der Herz-Rhythmus-Massage zugunsten der in einer ausgedehnten Blutlache auf dem Rücken liegenden schwerstverletzten Kindsmutter über einen Zeitraum von zwei Minuten und 20 Sekunden“ zu sehen seien, sondern fast ausschließlich der Bodenbelag und die Wandpaneele, so die Achse des Guten. Von wenigen Momenten abgesehen, in denen die Kamera aus der Entfernung auf die am Boden liegende Frau schwenkt, ist der Film ein reines Audiozeugnis.
Die Achse des Guten konfrontierte die Oberstaatsanwältin Frombach ferner mit folgendem schwerwiegenden Einwand: Da der Blogger Kordewiner gar nicht leugnete, dass er das Video hochgeladen hat, sei die Suche nach „Beweismitteln“ zudem völlig überflüssig gewesen. Dazu habe die Oberstaatsanwältin „keine Stellung“ beziehen wollen.
Ein Justizskandal?
Bei der Frage, was denn Journalisten überhaupt noch zeigen dürften, wäre Oberstaatsanwältin Frombach merklich ins Schwimmen gekommen. Sie könne nur „konkrete“ Fälle beurteilen, keine die „in der Zukunft liegen“.
Offensichtlich sollen Blogger und Journalisten, so achgut, keine Bilder von den Tatorten der Messermorde veröffentlichen, die in Deutschland alltäglich geworden seien. Und wer sich dem als Journalist nicht füge, werde bestraft. Die Hausdurchsuchungen bei Kordewiner und dem Christen aus Ghana seien reine Schikane – und mit Sicherheit illegal.
Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung beziehungsweise Einschüchterung von Augenzeugen und Bloggern, die Informationen über ein Ereignis von überwältigendem öffentlichen Interesse lieferten, sei ein Justizskandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen werde. Hier seien weitere Grenzen überschritten worden.
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Hier kann der Artikel von Stefan Frank auf achgut.com nachgelesen werden.
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Bilder: Facebookbild von Mourtala Madou (Titelbild), YouTube-Screenshot vom Tatort und Bilder vom Durchsuchungsbeschluss von dem Blogger Kordewiner. Artikel: Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog JÜRGEN FRITZ
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