Freitag, 26. April 2024

Gericht verbietet zum ersten mal die Löschung eines „politisch nicht korrekten“ Facebook-Kommentars

(David Berger) Diese einstweilige Verfügung könnte Geschichte machen: Ein Berliner Gericht hat Facebook die Löschung eines Kommentars und die nachfolgende Sperrung des Kommentators für 30 Tage untersagt.

„Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter’, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“

… hatte der User auf seinem Facebookaccount geschrieben. Und es kam, wie es hunderte mal am Tag in solchen Fällen kommen muss:  Die NetzDG-Zensoren von Facebook löschten den Kommentar und sperrten den User für 30 Tage:.

„Du hast kürzlich etwas gepostet, was die Facebook-Richtlinien verletzt

-so das völlig undifferenzierte und nichtssagende Urteil.

Der User reichte daraufhin mit seinem Rechtsanwalt Steinhöfel eine Unterlassungsklage beim Landgericht ein, das dieser Klage statt gab. Facebook hat danach die Löschung rückgängig zu machen und die Sperre aufzuheben.

Die WAZ schreibt zur argumentativen Strategie Steinhöfels: „Der Rechtsvertreter des Berliner Nutzers, der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel, argumentierte in dem Verfahren damit, sein Mandat habe als Facebook-User mit der Plattform einen Vertrag: Sie könne dessen Daten nutzen, im Gegenzug sei es dem Berliner erlaubt, Inhalte abzusetzen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. An diesen Kontrakt habe Facebook sich zu halten. Es ist anzunehmen, dass die Richter diese Rechtsauffassung teilten. “

Die einstweilige Verfügung, die Facebook noch nicht vorliegen soll, stellt ein Novum in der deutschen Rechtssprechung dar:

Erstmals verbietet ein deutsches Gericht Facebook die ungerechte, juristisch gegen das Vertragsrecht verstoßende Löschung eines juristisch einwandfreien Kommentar und die anschließende Sperrung des Users.

Damit sind auch die Kommentare, die immer wieder betonen, als freies Unternehmen in der freien Marktwirtschaft könne Facebook machen, was es wolle, ad absurdum geführt.

P.S. Ich stelle mir gerade das Experiment vor: Möglichst viele User posten oben zitierten Satz, Facebook löscht und sperrt, die ungerecht Bestraften gehen gegen Facebook vor und Facebook wird juristisch und finanziell dann richtig abgestraft …

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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