Hassrede und Gewaltaufrufe: Im „Kampf gegen rechts“ kein Problem

Zeige mir deine Helden und ich sage dir, wer du bist. Ein Gastbeitrag von „Don Quijote“

Man stelle sich vor, ein rechter Demagoge würde in einem Interview alle Grünenwähler als „Bolschewisten“ bezeichnen und die Öffentlichkeit dann auffordern: „Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohrfeigen. Kotzt ihnen ins Gesicht!“ Der Mann könnte gar nicht so schnell weglaufen, wie Polizei und Staatsschutz zur Stelle wären. Sein Haus würde durchsucht, sein Umfeld durchleuchtet und binnen kurzem würde er wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten vor Gericht und hinter Gittern landen, zurecht übrigens.

Faschistische „Antifaschisten“

Nun hat besagtes Interview tatsächlich stattgefunden und zwar bei RTL und steht sogar trotz zahlreicher Beschwerden immer noch auf YouTube online. Nur war die Person kein rechter „Brandstifter“ und auch kein angetrunkener Penner, der eben noch auf einer Parkbank genächtigt hat (auch wenn das Video fälschlicherweise diesen Eindruck vermitteln könnte), sondern ein zumindest in bestimmten Kreisen hoch angesehener Sportfunktionär und tapferer Kämpfer gegen „rechts“.

Und natürlich war auch nicht die Grünenwählerschaft Ziel der Tirade, sondern – der Leser ahnt es – die Wähler der Schwefelpartei AfD. Der ehemalige Diskobetreiber und Mitinhaber eines Klubs auf Ibiza, dessen Biographie man durchaus als „abenteuerlich“ bezeichnen kann, war immerhin mehr als 20 Jahre Präsident des Fußballklubs Eintracht Frankfurt (was nebenbei auch einiges über diesen Klub und sein Umfeld sagt). Zum Liebling des Establishments wurde er allerdings nicht wegen seiner Eskapaden, sondern weil er keine Gelegenheit auslässt, reale und vermeintliche Rechte unter besonderer Berücksichtigung der AfD als „Rassisten“ oder „Nazis“ zu beschimpfen und sich selbst als Antifaschist und Hüter der Moral aufzuspielen.

Solches Engagement bleibt natürlich nicht unbelohnt und ist vermutlich auch bei kleinen „Unfällen“ hilfreich, wie der kürzlich stattgehabten Hausdurchsuchung wegen des Verdachtes auf Drogenbesitz. Zwar wurden dabei Kokainrückstände auf Fischers Nachttisch, eine geringe Menge Marihuana und vier Crusher (zum Zerkleinern von Drogen) gefunden, aber die Staatsanwaltschaft, die sich schon zuvor gegen die Angriffe von Fischer Anwälten wehren musste, stellte das Verfahren dennoch ein, da der Tatverdacht sich angeblich gegen keinen der Verdächtigen erhärten ließe.

Bananenrepublik

Doch damit war die Affäre jedoch noch nicht zu Ende, denn die Frankfurter Polizeiführung sorgte im Nachgang sogar dafür, dass der Spitzenpolizist, der die Razzia angeordnet hatte, entlassen wurde! Zitat: „Die Chefetage habe sich nicht ausreichend informiert gefühlt, berichtete die ‚FAZ‘ unter Berufung auf Polizeikreise. Von der Razzia bei Fischer habe die Polizeiführung im Vorfeld keine Kenntnis gehabt.“ Es dürfte auf der Hand liegen, weshalb die die Polizeiführung so verärgert war, denn der Imageschaden für den umtriebigen Multifunktionär war trotz der späteren Verfahrenseinstellung enorm. So viel zu den Frankfurter Verhältnissen, die jeder Bananenrepublik Ehre machen würden.

Aber zurück zu Fischers Tirade gegen die AfD und deren Wähler, die nach den üblichen Nazi-Beschimpfungen im Gossenjargon in einer vermutlich strafrechtlich relevanten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gipfelte. Die Äußerung erregte einiges an Aufsehen, denn der Gewaltaufruf ließ sich kaum leugnen, auch wenn geneigte Medien versuchten, Fischers Entgleisung als „emotionalen Vulkanausbruch“ zu verharmlosen. Mehrere Personen, darunter die AfD-Bundestagsabgeordnete Barbara Benkstein und Prof. Dr. Ulrich van Suntum Anzeige erstatteten diesbezüglich Strafanzeige. Deren Berechtigung liegt auf der Hand, denn das geforderte Verabreichen von Ohrfeigen stellt eine Straftat der Körperverletzung gemäß § 223 StGB dar und somit erfüllt Fischers Äußerung eindeutig den Straftatbestand einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB.

Nun ist oft die Rede davon, dass Staat und Diensteanbieter konsequent gegen „Hass und Hetze“ im Internet vorgehen, und da Fischers Einlassungen aus meiner Sicht durchaus ein klassisches Beispiel für „Hassrede“ darstellen, meldete ich den YouTube-Beitrag mit dem Interview und forderte die Löschung desselben. Nichts geschah und auf meine Beschwerde hin, erhielt ich von YouTube folgende erhellende Antwort: „Nach einer weiteren sorgfältigen Überprüfung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die betreffenden Inhalte nicht gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen. Sie bleiben deshalb auf YouTube verfügbar.“

Richtlinienkompatibele Gewalt

Das muss man sich nun wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Da fordert eine sichtlich unbeherrschte (das ist noch freundlichste Adjektiv) Person auf RTL und YouTube, die Wähler einer zugelassenen Partei körperlich zu misshandeln und YouTube (also Google) findet das prima und mit seinen Community-Richtlinien vereinbar! Was würde denn dann dagegen verstoßen? Die Forderung, alle Rechten zu massakrieren oder wäre auch das noch richtlinienkompatibel?

Und wie reagieren die sonst so eifrig auf das Gemeinwohl und die politische Kultur bedachten Behörden vom Staatsschutz über die Staatsanwaltschaft bis zum Verfassungsschutz auf den Gewaltaufruf? Augenscheinlich gar nicht, denn derartige Ausfälle gehören im besten Deutschland aller Zeiten inzwischen offenbar zur „Zivilcourage“ im „Kampf gegen rechts“.

Durchaus energischer reagiert die Staatsmacht jedoch, wenn ein Schulmädchen öffentlich bekundet, Deutschland sei nicht nur ein Fleck auf der Landkarte, sondern Heimat. Dann rücken auf Anforderung eines Denunzianten gleich drei Polizisten an, um die Schülerin durch eine „Gefährderansprache“ auf den Pfad der Tugend zurückzuführen. Auf die eigentlich naheliegende Idee, die Gefährderansprache mit dem denunziationsfreudigen Direktor der Schule zu führen, denn falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand gemäß § 164 StGB, kommen die Beamten leider nicht.

Eine Null

Noch eine Anmerkung zum inflationären Nazi-Vorwurf, mit dem der Herr Fischer besonders virtuos und medienwirksam umzugehen weiß. Der Publizist Michael Klonovsky schrieb hierzu: “Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff ‚Nazi‘ gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser, und aus intellektueller Sicht eine Null.”

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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