Ein Gastbeitrag von Georg Martin (Conservo)
Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof nach Berufungsinstanz beschlossen hat, dass ein syrischer Moslem auch für seine Zweitfrau die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen darf, da das Prinzip der Einehe keinesfalls Bestandteil der freiheitsdemokratischen Grundordnung in Deutschland sei.
– Ein ungeheuerlicher Skandal!
Danach hat das Gericht de facto islamisches Recht in die deutsche Rechtsprechung übernommen. Bei einer solchen verblendeten Justiz darf man sich über nichts mehr wundern. Wahrscheinlich sprechen diese demnächst auch noch Scharia-Urteile.
Der 36-jährige Kurde syrischer Abstammung war 1999 nach Deutschland eingereist und heiratete im selben Jahr eine deutsche Frau. Aufgrund dessen beantragte der er kurze Zeit darauf die deutsche Staatsbürgerschaft („ein Schelm, der dabei Böses denkt“), die er im Jahre 2010 erhielt. Mit seiner deutschen Ehefrau bekam er zwischen 2010 und 2015 drei Kinder.
Doch dann kam der Stein ins Rollen, nachdem der Syrer eine weitere Vaterschaft eines im Jahre 2012 in Syrien geborenen Kindes anerkannte. Dabei stellte sich heraus, dass der Syrer in Syrien nur sieben Wochen (!) nach der Hochzeit mit seiner deutschen Frau in Deutschland heimlich seine Cousine, mit der er ein langjähriges Verhältnis hatte, als Zweitfrau geheiratet hatte.
Nachdem dies aufgeflogen war, wurde ihm die deutsche Einbürgerung wegen Betrugs und Bigamie widerrufen. Dagegen klagte der Syrer und der Fall wurde gerichtlich neu behandelt. Zwar gab der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe der Vorinstanz in Mannheim grundsätzlich Recht, dass der Moslem eine Bigamie bzw. Polygamie hätte angeben müssen, teilte aber wunderlicher Weise nicht die Auffassung der Vorinstanz in Mannheim, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland sei. – Man höre und staune mit offenem Munde!
Der Kurde gab als Begründung für die Zweitehe an, er habe seine Cousine 1999 geheiratet, nachdem seine heimliche Beziehung mit der Cousine in Syrien aufgeflogen sei. Nur durch die Heirat seiner Geliebten und Cousine habe er die Cousine vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Außerdem berief er sich als Moslem auf seinen muslimischen Glaube, der eine Mehrfachehe zulasse.
Als Muslim könne er sich jedoch nicht vorstellen, umgekehrt einer von mehreren Ehemännern einer Frau zu sein, gab er auf Nachfrage zu.
Seine zweite Ehefrau lebt mittlerweile ebenfalls in Karlsruhe. Und Deutschland bzw. die deutschen Steuerzahlern zahlen nun für zwei Ehefrauen und vier Kinder.
Bei solchen „Richtern“, bei solchen Gerichten, darf man sich nicht wundern, dass Muslime in Deutschland immer frecher und freister ihre Forderungen gegenüber der deutschen Mehrheitsgesellschaft stellen. Es ist nur eine Frage kurzer Zeit bis sich dieses Skandal-Urteil unter Muslimen herumgesprochen hat und damit der islamischen Mehrfachehe in Deutschland hunderttausendfach Tür und Tor geöffnet ist.
So wird der Islamisierung in Deutschland sukzessive Vorschub und Beihilfe geleistet, bis der Islam und die Scharia endlich in Deutschland implementiert sind.
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Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot sowie seit vielen Jahren Kommentator bei conservo.
Der oben publizierte Beitrag erschien zuerst auf dem äußerst empfehlenswerten Blog CONSERVO