Donnerstag, 21. November 2024

Bundesrepublik Deutschland darf AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen

Bundesrepublik Deutschland unterwirft sich mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Die Bundesrepublik Deutschland hat wegen eines Rechtsextremismus-Vorwurfs auf Twitter eine Unterlassungserklärung gegenüber der AfD abgegeben.

Das Deutschlandweit bekannte Rechtsanwaltsbüro Höcker, das bereits viele derartige Verfahren erfolgreich bestritten hat, schreibt dazu:

„Die Partei Alternative für Deutschland (Bundesverband) hat mit HÖCKER erfolgreich Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt.“

Ausgangspunkt der Streitsache war, dass das Bundeskriminalamt als Behörde der Bundesrepublik Deutschland auf Twitter eine Stellenanzeige für einen Sachbearbeiter zur Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus veröffentlichte, bei der aus Sicht des Lesers „der Twitter-Account der AfD als Beispiel für Rechtsextremismus herangezogen“ wurde.

Durch die Bebilderung ihrer Stellenanzeige mit einem Bild der AfD habe das Bundeskriminalamt gegen seine politische Neutralitätspflicht verstoßen. Obwohl Twitter-User die Stelle darauf hingewiesen hatten, dass ihr Tweet ein schwerer Rechtsverstoß sei, weigerten sich die Zuständigen die Anzeige zu entfernen. Erst jetzt nach erfolgreicher Abmahnung wurde er gelöscht.

Dr. Carsten Brennecke (HÖCKER) dazu:

„Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD jetzt noch als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo. Die Bundesrepublik muss sicherstellen, dass alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt. Anderenfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.“

Aber nicht nur die Politiker, die solche Strafen dann ohnehin aus der Portokasse begleichen, müssen vorsichtig sein – auch unsere Politaktivisten auf Facebook, die oft denken, gegen die AfD sei alles erlaubt, müssen sich nun ich acht nehmen:

https://twitter.com/lawyerberlin/status/885498251285344257

Mehr Informationen dazu: HÖCKER

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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