Artikel 22 des Grundgesetzes muss um einen Absatz 3 ergänzt werden: „Die deutsche Sprache ist die Amts- und Landessprache der Bundesrepublik Deutschland.“ Ein Gastbeitrag von Adam Elnakhal
Sprache bildet die Grundlage für jede menschliche Gemeinschaft. Ohne Sprache kann keine menschliche Gemeinschaft funktionieren. Ohne Sprache ist keine Gesellschaft und kein Staat zu machen. Dabei dient die Sprache nicht nur der Kommunikation, die notwendig ist, um den Wohlstand zu erwirtschaften, von dessen Existenz der Wohlfahrtstaat auch im dritten Jahrtausend immer noch abhängig ist.
Die Sprache dient auch der zwischenmenschlichen Bindung, legt die Grundlagen für Ehen, Familien und eben auch Staaten.
In Deutschland ist die deutsche Sprache Amts- und Nationalsprache. Sie hat sich seit dem frühen Mittelalter über Jahrhunderte lang – regional unterschiedlich – entwickelt und etabliert. Ihre Geschichte reicht Jahrtausende zurück in den indogermanischen Sprachstamm. Da der deutsche Nationalstaat ursprünglich nicht als (Massen-)Einwanderungsland gedacht war, wurde der Status der deutschen Sprache weder in der Verfassung von 1871 noch von 1919 noch im Jahre 1949 im Grundgesetz definiert. 1949 bestand auch wenig Grund hierfür, da schlicht und ergreifend klar war, dass sich die homogene Bevölkerung zu fast 100,0 Prozent aus deutschsprachigen Muttersprachlern zusammensetzt.
Knapp sieben Jahrzehnte später, fünf Jahrzehnte nach den 68ern, konstatiert der aufmerksame Beobachter, dass es in (hell-)deutschen Städten Straßenzüge mit Läden und Gaststätten gibt, auf deren Schildern, Werbeaushängen und Schaufensterzeilen die hiesige Landessprache nicht mehr den Stellenwert von einst genießt. So weit, so schlecht!
Noch drängender als die arabischen Schriftzüge am „Syrian Market“-Laden in der Innenstadt ist das sich abzeichnende Bildungsdesaster in den Klassenzimmern und auf den Schulhöfen.
Grundlagenkenntnisse in der Rechtschreibung sind keineswegs mehr selbstverständlich. Mit Hunderttausenden schulpflichtigen Flüchtlingen aus arabischsprachigen Staaten werden die Probleme gewiss nicht weniger werden.
Patienten berichten darüber, dass sie vom Krankenhauspersonal nicht mehr verstanden werden und dass sie das Personal aufgrund von mangelhaften Deutschkenntnissen nicht mehr verstehen. Ebenso kommt es freilich immer wieder zu Missverständnissen aufgrund von fehlenden sprachlichen (und kulturellen) Kenntnissen von Patienten über die hiesigen Gepflogenheiten.
All diese Probleme werden nicht dadurch weggewischt werden, dass der Artikel 22 des Grundgesetzes um einen Absatz 3 ergänzt wird, dessen erster Satz lauten könnte: „Die deutsche Sprache ist die Amts- und Landessprache der Bundesrepublik Deutschland.“
Dennoch wäre die deutsche Sprache im Grundgesetz das richtige Signal zur richtigen Zeit. Es würde dem Sprachegalitarismus der politischen Linken eine klare Absage erteilen und klar machen, was angesichts von arabischsprachigen GEZ-zwangsfinanzierten Programmen, mehrsprachigen Prospekten und Internetauftritten der staatlichen Gebietskörperschaften und Institutionen sowie der Möglichkeit die Führerscheinprüfung auch auf Türkisch und anderen Sprachen ablegen zu können, nicht mehr klar zu sein scheint:
Dass Deutschland als Kulturnation zu einem Großteil auf der gemeinsamen deutschen Sprache fußt und dass das Deutsche Volk nicht bereit dazu ist auf diesen Grundpfeiler seines Fundamentes zu verzichten.
Der Grundgesetzabsatz würde die gesetzgebende Gewalt verpflichten, die Gesetze entsprechend verabschieden und er würde verhindern, dass sich fremdsprachige Gruppen vor der rechtssprechenden Gewalt Sonderrechte einklagen. Nicht mehr! Nicht weniger!
Seit Jahrzehnten wird die Forderung erhoben, der deutschen Sprache im Grundgesetz einen besonderen Schutz angedeihen zu lassen, so wie es unsere großen Nachbarstaaten Polen und Frankreich, aber auch unsere deutschsprachigen Nachbarn Österreich, die Schweiz und Belgien (ja, Ostbelgien ist deutschsprachig) es in ihren jeweiligen Verfassungen mit ihren jeweiligen Landessprachen ganz selbstverständlich handhaben.
Seit Jahrzehnten verpufft die Forderung ergebnislos im linken Wind der Republik.
Die Argumente aus den politischen Machtzirkeln sind immer dieselben: Da das Grundgesetz selbst in deutscher Sprache verfasst wurde, sei ihre Erwähnung obsolet. Außerdem sei die Amtssprache im Verwaltungsverfahrensgesetz in Paragraph 23 seit den 1970ern ja als „deutsch“ definiert.
Der 1997 gegründete Verein Deutsche Sprache e.V. mit Sitz in Dortmund kämpft hauptsächlich gegen Anglizismen. Seit Jahren fordert er mit guten Argumenten auch die Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz. Bisher verlaufen die Bemühungen des Vereins erfolglos.
Die deutsche Sprache hat in ihrer eigenen Heimat keine sonderlich große Lobby – erst Recht nicht in den politischen Parteien (Ausnahme auch hier: AfD).
Dies muss sich ändern. Die kommende Bundestagswahl kann hier auch der Anfang der Wende sein.
So ist es schon verwunderlich, dass die meisten Einwohner der Europäischen Union deutsche Muttersprachler sind und Deutsch in fünf EU-Staaten den Status einer Amtssprache innehat (Deutschland, Österreich, Luxemburg, Belgien, Italien/Südtirol), es de jure sogar Arbeitssprache der EU ist, aber de facto kaum eine größere Rolle spielt als Litauisch oder Slowenisch (ohne eine dieser Sprachen abqualifizieren zu wollen).
Dies ist mit demokratischen Mehrheitsprinzipien und dem gesunden Gerechtigkeitsempfinden eindeutig unvereinbar. So das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Brüssel-Straßburger-Union gen Ende dieses Jahrzehntes verlassen haben wird, werden nur noch das vergleichsweise kleine Irland und das noch sehr viel kleinere Malta als einzige englischsprachige Staaten im Junckerclub verbleiben.
Spätestens dann wird es Zeit, dass die Sprachkarten neu verteilt werden. Deutschland ist mit Abstand der größte Nettozahler der EU und auch Österreich gehört zu der Minderheit der 12 Staaten der noch 28 Mitgliedsstaaten, die mehr an die EU überweisen als sie aus den Fördertöpfen erhalten.
Es ist Zeit ein neues deutsches Sprach(selbst)bewusstsein zu entwickeln, nicht um einen deutsch-österreichischen Tyrannen aus dem Bunker zu graben (der in Ankara momentan seine Auferstehung feiert), nicht um andere Sprachen in Europa und der Welt schlechtzureden, sondern um unser sprachliches Fundament als Grundlage unseres Wohlstandes und unserer Kultur zu erhalten.
Übrigens ist auch Deutschland bereits vor der ersten Gastarbeitermigration ein mehrsprachiges Land gewesen. Mit den Sorben in der Lausitz, den Dänen in Südschleswig, den Friesen in Nordfriesland, auf Helgoland und im Saterland sowie den Sinti und Roma gehören etwa 0,2 Prozent der Bevölkerung einer dieser nationalen Minderheiten an, die ihre eigene Sprache pflegen. Insbesondere die friesische und die niedersorbische Sprache sind inzwischen jedoch ernsthaft vom Aussterben bedroht.
Bevor also das Steuergeld in arabischsprachige Prospekte, Webseiten und Videos für Migranten fließt, sollte der deutsche Staat alles daran setzen, dass seine Heimatsprachen an der nordfriesischen Küste und in der Lausitz nicht den Sprachtod sterben.
Denn für die Nordfriesen und die Sorben ist kein anderer Staat da als der deutsche. DAS ist die bunte Vielfalt für die Deutschland zuständig ist. Die arabische Sprache kann dagegen von der Westküste Afrikas bis weit nach Asien gehegt und gepflegt werden. Sie braucht den deutschen Staat nicht. Böse Zungen behaupten gar: Genauso wenig braucht der deutsche Staat die arabische Sprache.
Nun, in seinen eigenen vier Wänden und in den Sprachkursen der Volkshochschulen und Universitäten kann gequakt und gebüffelt werden, was einem beliebt – von Dzongkha bis Tuvaluisch. Die Welt ist groß und vielfältig. Zu dieser Vielfalt gehört auch, dass die jeweiligen Nationalstaaten unterscheidbar bleiben. Die Republik Türkei soll ihre türkische Sprache pflegen und verteidigen.
Das Königreich Saudi-Arabien soll seine arabische Sprache pflegen und verteidigen.
Das Königreich Bhutan soll seine Dzongkha-Sprache pflegen und verteidigen. Tuvalu soll seine tuvaluische Sprache pflegen und verteidigen.
Und die Bundesrepublik Deutschland soll ihre deutsche Sprache pflegen und verteidigen.
Die Verankerung der deutschen Sprache in einem Ergänzungsabsatz des Grundgesetzartikels 22, der bereits die Hauptstadt bestimmt und die Bundesflagge beschreibt, wäre das richtige Signal für die Ankommenden, die Parlamentarier, die Richter und die ausführenden Organe.
Wenn die Politik Zweifel hat, ob dies dem Willen des Volkes entspricht, soll sie das Volk doch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegten Abstimmungen auch stattfinden. Dies wird sie freilich nicht tun. Deswegen braucht es den Druck der Blauen.
Im September steht Deutschland vor der wichtigsten Wahl seit der Zeit Wiedervereinigung. Es geht darum, ob die Deutschen den Bezug zu ihrem Nationalstaat und ihrer Kulturnation – zu der eben auch die deutsche Sprache gehört – wiederentdecken.
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