(David Berger) Das von Bundesjustizminister Heiko Maas geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift offensichtlich noch viel weiter in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein als bisher bekannt wurde. Da das Justizministerium den Text wohlweislich nicht auf seiner Internetseite publiziert hat, stellt ihn nun Zeit Online als PDF zur Verfügung.
Bei der geplanten „Nezwerkdurchsuchung“ geht es nämlich nicht nur, wie bislang häufig angenommen, um eine stärkere Überwachung von Facebook, sondern um eine viel umfasssender Durchleuchtung unserer Internettätigkeiten.
Durchsucht werden sollen alle „Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke)“. Das heißt, dass außer Facebook und Twitter, auch YouTube – und was noch weitreichender ist Messenger wie WhatsApp und Apples iMessage, vermutlich auch Filehoster wie Dropbox oder Flickr und Chatdienste wie Skype der Maasschen Durchsuchung unterworfen werden sollen.
Im Focus sollen dabei vor allem „Hassrede“ und „Falschnachrichten“ (Fake-News) stehen. Da beides juristisch völlig nichtssagende Begriffe sind, wird eine bunt zusammengewürfelte Liste von Volksverhetzung bis Verunglimpfung des Bundespräsidenten nachgeschoben, die zeigen soll, dass man sich mit seiner geplanten Paralleljustiz für das Internet eigentlich in den Bahnen des Rechts bewegt.
Vielsagenderweise fehlt in dem Maasschen Katalog der aufzuspürenden Vergehen die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ (Paragraf 203 StGB).
Zeit Online bemerkt dazu, dass der Gesetzentwurf derzeit von „Anwälten, Industrie und Bürgerrechtlern zerpflückt werde, weil er verfassungs- und europarechtswidrig sei, eine Aufgabe der Politik auf die Privatwirtschaft abwälze und vor allem gravierende Folgen für die Meinungsfreiheit habe.“
Das dürfte unsere deutschen Politiker allerdings kaum verunsichern. Ganz im Gegenteil. So geht der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast der Gesetzesentwurf noch nicht weit genug, da er sich bemühe, nur „strafbare Inhalte“ rückwirkend zu zensieren.
Vielmehr brauche es eine Zensur auch jener Inhalte auf Facebook, die nicht strafbar sind, aber zum Beispiel harte Kritik an Politikern üben.
Erfahrungsgemäß bekümmern juristische Probleme unsere etablierten Politiker nicht, wenn es um die Durchsetzung ihrer Eigeninteressen gegen das Volk und die Grundrechte geht.
Daher kann jedem nur angeraten werden, sich neue Profile in den sozialen Netzwerken zuzulegen. Wichtig dabei: Die IP-Adresse bei der Registrierung darf keine deutsche sein. Das ist inzwischen problemlos möglich, indem man sich zur Registrierung von Deutschland aus über einen VPN-Server in den USA, den Niederlanden oder Mexiko anmeldet. Dann zählt man nicht als Nutzer in Deutschland, selbst wenn man die deutsche Sprache für die Kommunikation benutzt.
Dies wird so lange funktionieren bis man im Bundesjustizministerium beschließt, die Netz-User weltweit auf politische Korrektheit hin zu untersuchen.
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