(Epochtimes) Der Presserat ergänzt seine Richtlinie zur Berichterstattung von Straftaten: Die Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten soll im Normalfall nicht benannt werden. Die Sächsische Zeitung hält sich schon seit 1. Juli letzten Jahres nicht an diese Richtlinie und gibt die Herkunft immer an.
In den letzten Wochen häufen sich die Berichte, dass die Kriminalität im vergangenen Jahr in Deutschland stark angestiegen ist. Dabei spielt der Zuzug von Migranten eine entscheidende Rolle.
In Kurzform:
Die Nationalität von Straftätern soll im Normalfall nicht benannt werden. Besteht ein „begründetes öffentliches Interesse“ kann sie erwähnt werden, doch in welchen Fällen man die Herkunft nun nennen soll, ist damit immer noch nicht klar.
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