(David Berger) Dass die Grünen nicht nur die Verbotspartei Deutschlands, sondern deren provokanteste Figuren auch äußerst klagefreudig sind, ist hinlänglich bekannt. Dabei haben sie ein Gespür dafür, was die Justiz pädagogisch agierend, besonders hart bestraft.
Sie denken da vielleicht an Mord, Totschlag, Vergewaltigungen von wehrlosen Frauen und Kindern?
Weit gefehlt. Das neue Superverbrechen ist „Hetze in den sozialen Netzwerken“. Dabei muss man allerdings differenzieren: Wenn ein ZDF-Autor dazu auffordert, die schwangere Frauke Petry umzuboxen, hat das mit Hetze nichts zu tun. Das ist Zivilcourage.
Anders, wenn man sich gegen Politiker der Altparteien wendet. Dann erfüllt das mindestens den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung. So wie jetzt bei Claudia Roth: Die Medien vermelden heute, dass ein 57-jähriger vom Amtsgericht Berlin Tiergarten zu knapp 2000 Euro Strafe verurteilt wurde.
Sein Verbrechen laut RBB:
„Der Mann soll im September und Oktober 2015 auf seiner Facebook-Seite die Bundestagesabgeordnete verunglimpft und beleidigt haben. Dabei habe sich der mutmaßliche Hetzer auf Äußerungen von Roth zur Flüchtlingspolitik bezogen.“
Zu Erinnerung: Es ist dasselbe Gericht, das vor knapp zwei Jahren Vater und Onkel von Nasser zu 1350 Euro Strafe verurteilt hatte.
Deren Vergehen: Die radikalen, aus dem Libanon stammenden Muslime sollen den damals 16-jährigen Nasser in Berlin Neukölln wegen seiner Homosexualität schwer misshandelt und entführt haben.
So wurde Nasser, wie er berichtete, von ihnen mit Benzin übergossen und sein Vater wollte ihn unter dem Ruf Allahu Akbar anzünden.
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© Foto: (1) Screenshot youtube (2) David Berger
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