Dienstag, 3. Dezember 2024

Eine weithin verschwiegene Form der Diskriminierung

(David Berger) Segen und Fluch liegen  im Bereich der Gentechnik gefährlich nahe beieinander. Die Möglichkeiten, die die Fortschritte in diesem Bereich bieten sind großartig, die Gefahren sind aber eben auch enorm – zumal in einer Gesellschaft, die ihre dekadenteste Erscheinung in einem nahezu grenzenlosen Relativismus findet. Der Respekt vor der Würde der menschlichen Person, der grundlegend für unser Zusammenleben sein sollte, endet immer öfter dort, wo finanzielle Interessen oder ideologische Verblendungen fröhlich Urständ feiern.

Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Diskriminierung von ungeborenen Kindern, die immer auch Ausdruck einer Diskriminierungsmentalität bestimmter gesellschaftlicher Gruppen ist.  Etwa bei der vorgeburtlichen Selektion behinderter Kinder.

Diese ist durch die moderne Gentechnik wesentlich einfach geworden. Der dafür erforderliche Gentest soll nun auch noch Kassenleistung werden. Die Initiatoren einer Petition, die das verhindern möchte, schreiben:
„Jedes Jahr werden in Deutschland tausende Kinder wegen der Diagnose eines genetischen Defektes, wie beispielsweise „Trisomie 21/Down Syndrom“ abgetrieben. Möglich ist dies aufgrund von selektiven Untersuchungen, wie der sogenannten Fruchtwasseruntersuchung. Jetzt soll eine neuartiger Bluttest zum Aufspüren behinderter Kinder sogar Kassenleistung werden.“

Viele Schwangere schreckten bislang noch vor dem riskanten Eingriff der Fruchtwasseruntersuchung zurück, bei der durch einen Stich in die Gebärmutter Fruchtwasser entnommen und analysiert wird. Abgesehen davon, dass es bei dieser Pränataldiagnostik häufig zu fatalen Fehldiagnosen kommt, aufgrund derer völlig gesunde Kinder abgetrieben werden, bestehen massive Anwendungsrisiken. Diese reichen von Verletzungen der Gebärmutter oder des Mutterkuchens über oft bleibende und irreparable Verletzungen beim Kind (Behinderungen) bis hin zu Fehlgeburten und Antikörperbildung gegen das Blut der Mutter. Eines von 100 – 200 Kindern stirbt bei der Untersuchung.

Für den neuartige Bluttest hingegen ist kein Stich in die Gebärmutter erforderlich. Es genügt eine Blutabnahme bei der Mutter. Trotzdem ist der Test für ungeborene Kinder nicht weniger lebensgefährlich als die Fruchtwasseruntersuchung. Bei einem positiven Befund folgt in der Regel immer die Abtreibung. Der Aachener Gynäkologe Dr. Axel Gerick sagt:

„Bei mir haben bisher alle die Schwangerschaft dann abgebrochen. Die Risiken sind gesellschaftlicher Struktur, dass man immer näher ans Designer-Baby herankommt. Dass man alles rausfiltert, was nicht schön ist. Natürlich denke ich manchmal: Wo führt das hin?“

Die Erfahrung zeigt, dass Schwangere, die von einer Trisomie 21 erfahren, in 90 Prozent der Fälle abtreiben. Wenn der Bluttest zur Regelleistung der Krankenkassen wird, öffnet das Tür und Tor für vorgeburtliche Selektion und „Designer-Babys“.

Der Test ist eine Art Rasterfahndung nach Babys mit Down-Syndrom, die es somit künftig womöglich in der Gesellschaft bald schon nicht mehr geben wird. Zudem ist der Test schon sehr früh, das heißt ab der 9. Woche möglich; zu einem Zeitpunkt also, zu dem viele schwangere Mütter noch gar keine richtige Bindung zu ihrem Kind aufbauen konnten und somit oft leichtfertig eine Abtreibung vornehmen lassen.

Es ist unerträglich, dass in unserer Gesellschaft zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden wird! Die Würde jedes menschlichen Lebens, egal ob behindert oder nicht, ist unantastbar.

So sagt es auch das Grundgesetz in Art. 1 GG. Mit anbei stehender Petition wenden wir uns deshalb an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, mit der dringenden Bitte, dieser staatlichen Verpflichtung zum Schutz der Würde des Menschen nachzukommen und alles in seiner Macht stehende zu tun, um zu verhindern, dass der neuartige Bluttest zur Regelleistung von Krankenkassen wird.“

Und hier geht es zur Petition: ⇒ Citizengo.org

***

Foto: Vater und Sohn mit Down-Syndrom (c) Andreas Bohnenstengel [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons

 

 

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL