Komplettniederlage für „Correctiv“ in Sachen Potsdam-Legende

(David Berger) Das Landgericht Berlin II hat der AfD-Politikerin Gerrit Huy in zentralen Punkten recht gegeben und mehrere Aussagen aus einem Correctiv-Bericht zum Potsdamer Treffen untersagt. Im Kern stellte das Gericht klar, dass die Darstellung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ als unzulässige Tatsachenbehauptung gilt und so nicht verbreitet werden darf.

Ein Urteil des Berliner Landgerichts sorgt für neue Diskussionen über die Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen von Migrationskritikern. Das Landgericht Berlin II hat der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy in einem wichtigen Punkt recht gegeben. Sie hatte gegen das Recherchenetzwerk Correctiv geklagt, das Anfang 2024 über ein geheimes Treffen in Potsdam berichtet hatte.

Im Zentrum des Verfahrens stand eine besonders zugespitzte Formulierung aus dem Correctiv-Bericht. Dort war von einem
„Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ die Rede. Nach Ansicht des Gerichts darf diese Aussage so nicht mehr verbreitet werden. Auch zwei weitere Aussagen wurden untersagt: die Darstellung einer „Ausbürgerungsidee“ sowie eine Passage, die den Plan als verfassungswidrig bewertet.

Entscheidend war eine juristische Grundfrage: Handelt es sich bei der strittigen Aussage um eine Meinung – oder um eine Tatsachenbehauptung? Meinungen sind weitgehend erlaubt, auch wenn sie zugespitzt sind. Tatsachenbehauptungen müssen hingegen überprüfbar und wahr sein. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage über einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ nicht zulässig ist. Hintergrund: Unstrittig war im Verfahren, dass bei dem Treffen keine konkrete Ausweisung deutscher Staatsbürger beschlossen oder geplant wurde.

„Wir haben nun auch die Kernaussagen angegriffen und gewonnen!“

Das Urteil gilt als schwerer Rückschlag für Correctiv, weil gerade die verbotene Formulierung als zentrale Aussage des Berichts angesehen wird. Prof. Ralf Höcker, dessen Kanzlei Huy vertrat, bezeichnet das Urteil als „Komplettniederlage für Correctiv in Sachen der Potsdam-Legende“. Er erläutert auch warum: „Correctiv hat sich nach allen gerichtlichen Niederlagen bislang stets darauf zurückgezogen, immerhin die Kernaussagen des Berichts zum Potsdamtreffen seien nie verboten worden. Damit ist jetzt Schluss! Wir haben nun auch die Kernaussagen angegriffen und gewonnen!

Das Konstrukt vom angeblichen „Deportations-Geheimtreffen“ ist damit endgültig in sich zusammengestürzt. Schluss sein muss damit jetzt endlich auch mit der öffentlichen Förderung dieser Fake-News-Bude. Unseriös arbeitende Aktivisten, die Hunderttausende in die Irre führen und sie mit einer konstruierten Quatsch-Geschichte „gegen Rechts“ auf die Straße treiben, dürfen nicht mit Steuergeldern alimentiert werden.“

Wie wird der Staatsfunk reagieren?

Der Journalist Felix Perrefort bemerkte heute zu dem medialen Fiasko, das mit den Falschaussagen zum Potsdam-Treffen verbunden ist: „Heute Abend hat der Sender die Gelegenheit, einen der größten journalistischen Fehltritte der Bundesrepublik zu korrigieren. Die zentrale „Masterplan“-Behauptung aus der Correctiv-Berichterstattung ist nun gerichtlich untersagt. Die Frage an das heute-Journal ist simpel: Informieren Sie Ihre Zuschauer – oder schweigen Sie weiter über eine nachweislich falsche und verbotene Darstellung? Gerade nach den KI-Fake-Pannen steht weit mehr auf dem Spiel als ein einzelner Beitrag: Es geht um Ihre Glaubwürdigkeit.“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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