(David Berger) Für Spaß und Scherze hielten sie, was eigentlich Hass und Hetze ist: Die verkommenen, großkapitalistischen Arbeitgeber haben es tatsächlich getan. Unsere verdiente Arbeitsministerin Bärbel Bas, zentrale Figur der SPD, erst eingeladen und dann ausgelacht. Höchste Zeit, dass hier etwas zum Schutz „UnsererDemokratie“ geschieht.
Zurecht Empörung in ganz Deutschland, wo man bisher davon ausgegangen war, dass uns das Lachen doch längst vergangen sein müsste. Immer nur empören ist aber nicht genug in einem Land, in dem inzwischen die Rechten so provozieren, dass den antifaschistischen Schutzwallfreunden nichts mehr anderes übrig bleibt, als Polizisten dienstunfähig zu prügeln. Gießen hat das ja anschaulich gezeigt.
„Wir lassen nichts liegen. Wir verschweigen nicht, wo gehandelt werden muss. Tatsächliche Probleme gehen wir an!“ – so Bundespräsident Steinmeier in seiner epochalen Rede zum 9. November vor einigen Wochen. Aber was ist nun angesichts des skandalösen Verhaltens der Arbeitgeber zu tun? Dass wir ihnen mit Bärbel Bas den Krieg erklärt haben, ist schon mal ein guter Anfang. Aber reicht das wirklich aus?
Den Kampf gegen Majestätsbeleidigung ausweiten!
Nein, reicht es nicht. Hier muss auch rechtlich vorgebeugt werden, damit das Auslachen der Politiker nicht zu einer neuen Waffe wird, mit der man diese schadlos kritisieren kann. Feststeht schon einmal, dass das „Auslachen einer Ministerin gar nicht geht“. Zumal das Lachen oft die letzte Rückzugssphäre der Machtlosen gegen die Mächtigen ist, die sich dann gerne mit der Warnung gebrüstet haben: „Das Lachen wird euch auch noch vergehen“.
Warum soll das Auslachen einer Ministerin in einer freien, toleranten und offenen Demokratie nicht gehen?
Ist lachen laut StGB verboten? #Bas pic.twitter.com/wjap5Sev8m
— Dr. David Lütke (@DrLuetke) December 2, 2025
Aber was heißt das konkret?
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Die von der deutschen Gesetzgebung früherer Zeiten inspirierte Neufassung des § 188 StGB, der „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ besonders hart bestraft, hat sich mehr als bewährt. Tausende Übeltäter konnten bereits überführt und zu hohen Geld- und Haftstrafen verurteilt werden: Bestrafe Tausende und erziehe Millionen!
Erweiterung des § 188 StBG
Nach dem Geschehen der letzten Tagen besteht aber erneut Handlungsbedarf bei unserer Legislative. Von dem verdienten Gert Wöllmann, seines Zeichens Landesvorstand der FDP Hamburg, kommt daher nun der Vorschlag, den § 188 um einen Absatz zu erweitern, der der neuen Gefahrensituation für unsere Politiker gerecht wird:
§ 188a StGB – Gegen Personen des politischen Lebens gerichtetes Lachen
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts ein Lachen aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Mehr Geld für Meldestellen!
So wichtig diese Ergänzung des Gesetzes ist, darf man nicht vergessen, dass Übeltäter nicht immer so leicht dingfest zu machen sind, wie bei dem Lachen über Bärbel Bas in der von Scheinwerfern beleuchteten Öffentlichkeit. Immer öfter wird über Politiker auch im Kreise der Familie, in Büros usw. gelacht.
Um hier regimekritische Kriminelle dingfest zu machen, haben sich schon länger die Meldestellen bewährt. Durch den verstärkten Arbeitsaufwand müssen diese freilich zusätzliche Gelder von unserer Regierung bekommen. Aber das ist das, worum wir uns derzeit am wenigsten Sorgen machen müssen. Auch hier ist unsere Regierung gut „antifaschistisch“ gewillt.
Kurzum: Das Lachen wird uns auch noch vergehen!
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