Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei Messer-Gewaltstraftaten weiter verheimlicht

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Wie sie wissen, hat der AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar vor einigen Monaten ein Urteil des Landesverfassungsgerichts erwirkt, mit welchem dem Senat attestiert wurde, dass er gegen das Auskunftsrecht des Abgeordneten verstoßen hat, als er seine Frage nach den Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei Messer- und anderen Gewaltstraftaten nicht beantworten wollte. 

Auf dieses Urteil bauend hat Herr Vallendar diese Anfrage erneut gestellt; jedoch hat sich der Senat – trotz des Urteils – wieder geweigert, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.

Herr Vallendar sieht sich daher gezwungen, erneut vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen und hat zu diesem Zweck eine erneute Organklage eingereicht, die wir Ihnen hiermit zusenden (01-Organstreitverfahren-Verfassungsagerichtshof-Vallendar und A2; A1)

Senat weigert sich, dem Urteil des höchsten Berliner Gerichts Folge zu leisten

Der AfD-Rechtsexperte Marc Vallendar kommentiert diese Verweigerung des Senats, das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs anzuerkennen:

„Der Senat weigert sich, dem Urteil des höchsten Berliner Gerichts Folge zu leisten. Damit untergräbt er mit voller Absicht den deutschen Rechtsstaat und agiert bewusst rechtswidrig. Zudem untergräbt die Weigerung des Senats, wiederholt parlamentarische Anfragen nach Vornamen von Messertätern zu beantworten, das verbriefte Auskunftsrecht der Opposition, die das Senatshandeln kontrollieren soll.

Die Begründung ist grotesk. Die Wahrheit zu unterdrücken, um einen ungewollten Eindruck bei den Bürgern zu vermeiden, grenzt ans Totalitäre. Gleichzeitig befördert der Senat damit das Misstrauen in die Politik, denn den Bürgern wird signalisiert, dass es etwas zu verheimlichen gibt. Als die CDU noch Opposition war, hat der Regierende Bürgermeister gesagt: Nur wenn ich Probleme benenne, kann ich sie auch richtig lösen. Wenn ich passgenaue Präventionsangebote machen will (…), dann muss ich den Hintergrund kennen. Damit hatte er vollkommen recht. Zu schade, dass er von seinen eigenen Worten nichts mehr wissen will.“

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