(David Berger) Das teilweise sogar regierungsfinanzierte Medienportal „Correctiv“ fährt derzeit vor Gericht eine Schlappe nach der anderen ein: Nun hat Beatrix von Storch einen von den Geheimplan-Schwurblern angezettelten Prozess gewonnen: Sie darf dem Medium weiterhin vorwerfen, Correctiv verbreite dreckige Lügen.
Beatrix von Storch: „Ich finde es unsäglich, dass wegen so eines Wortes in einer Rede hier der Staatsapparat bemüht wird, um einen mundtot zu machen. Umso besser, dass das ohne Erfolg geblieben ist. Bitter ist jedoch, dass dieser Laden Steuergelder bekommt und auf juristische Kosten nicht achten muss.“ (Quelle)
Soeben gewonnen 😀💪🏼 vor dem Landgericht: Ich *darf* sagen: #Correctiv verbreitet dreckige Lügen.
Danke meinem Kollegen und Anwalt, @ChrWirthMdB , der nicht „aus dem Völkerrecht kommt“- sondern Spitzenanwalt ist. 👏👍🙏 pic.twitter.com/rJoisvCnUn
— Beatrix von Storch (@Beatrix_vStorch) December 11, 2024
Correctiv will mit Steuergeldern weiterklagen
Ausgerechnet auf dem von den Ihren so gehassten Musk-Portal X die stellvertretende Chefredakteurin Dowideit daraufhin bekannt gegeben, dass man das Urteil anfechten werde. Schließlich würde es der „Meinungsbildung“ schaden…
Eine sehr aussagekräftige Aussage: hat doch „Correctiv“, wie ich selbst mehrfach erleben musste, die Fakten und Aussagen politisch nicht Gleichgeschalteter nicht selten unter dem obersten Ziel der Meinungsbildung hin- und umgebogen. Sodass sich der Begriff Faktenchecker – ganz orwellianisch – einfach zu einem anderen Wort für Propagandisten entwickelt hat.
„Correctiv“ ist jetzt die Gemeinnützigkeit abzuerkennen
Der bekannte Jurist Ulrich Vosgerau hat festgestellt, dass ein Abschnitt aus der Begründung des Urteils durch das Gericht besondere Brisanz besitzt: „Das vielleicht Interessanteste an der neuen Entscheidung des LG Berlin, Correctiv . / . v. Storch – die ich allerdings noch nicht gelesen habe, die schriftlichen Gründe dürften noch ausstehen – ist möglicherweise die Feststellung des Gerichts, daß „Correctiv“ sich als parteiischer politischer Akteur aktiv in den politischen Meinungskampf begibt – und deswegen auch Gegen-Kritik aushalten muß, selbst wenn diese unhöflich formuliert sein sollte.
Dies dürfte mit dem Status der „Gemeinnützigkeit“ nicht vereinbar sein – die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs etwa in den Fällen „Attac“ und „Campact“ ist hier ziemlich eindeutig. Zuständig für die Anerkennung ist die Finanzverwaltung in NRW, da „Correctiv“ in Essen sitzt, also letztlich der dortige CDU-Finanzminister Markus Optendrenk. Diesem Umstand dürfte es geschuldet sein, daß „Correctiv“ das private Treffen eines politisch interessierten Freundeskreises in Potsdam mit Martin Sellner als besonderem Gast – bei dem mehr CDU- als AfD-Mitglieder anwesend waren, und die AfD-Leute überhaupt nur als Gäste – konsequent als eine Art AfD-Parteiaktion hinstellt und die anwesenden CDU-Leute nicht weiter erwähnt.
Wie lange soll in NRW die „Herrschaft des Unrechts“ weitergehen? Wann wird der wenig wahrheitsliebenden Aktivistenbande von „Correctiv“ endlich die Gemeinnützigkeit aberkannt? Die Rechtsprechung ist hier ziemlich eindeutig, lieber Herr Optendrenk!“