Der Europäische Gerichtshof (EuGH) führt das europäische Asylrecht völlig ad absurdum, indem es urteilt, „Afghanin zu sein, reicht als Asylgrund“. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger.
Es ist offensichtlich, dass die Taliban in Afghanistan Frauen nicht nur diskriminieren, sondern extrem schlecht behandeln und ihre Menschenrechte verletzen. Der EuGH folgert jedoch fälschlich daraus, dass über 20 Millionen Frauen und Mädchen aus Afghanistan einen zwingenden Rechtsanspruch haben müssten, nach Europa zu kommen, in der EU zu bleiben und hier alimentiert zu werden. Ihre Ehemänner und männlichen Verwandten dürfen sie dann im Rahmen der Familienzusammenführung nachholen, sodass alle Afghanen in die EU und insbesondere nach Deutschland kommen dürfen, Täter wie Opfer.
Was ist mit gut 44 Millionen Iranerinnen?
Dabei gibt es noch viele weitere Länder, wo Frauen- und Menschenrechte wenig bis nichts zählen. Was ist mit gut 44 Millionen Iranerinnen? Werden nicht auch die meisten Araberinnen unterdrückt? Konsequenterweise müssten (fast) alle 26 Millionen Nordkoreanerinnen und Nordkoreaner in die EU kommen und hier bleiben dürfen. In Afrika gibt es viele Staaten mit Unterdrückung, Gewalt und miserablen Lebensbedingungen. Was ist mit Diktaturen wie Russland und China?
Der ganze Ansatz ist verfehlt und das individuelle Asylrecht ist nicht für viele Millionen oder gar Milliarden Menschen geeignet. Es ist richtig, Menschen nicht in Länder zurückzuschicken, wo ihnen schweres Unrecht sowie akute Gefahr für Leib und Leben drohen. Daraus folgt aber nicht, dass all diese Menschen in die EU kommen und hier bleiben sollten. Die EU muss heimatnäher helfen und sichere Drittstaaten schützen ebenfalls die Menschenrechte und -würde.
Der Beitrag erschien zuerst bei ALEXANDER DILGER.
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