(David Berger) Stellt Euch vor, Ihr erfahrt aus einer großen überregionalen Zeitung wie der „Welt“, dass Euch ein Staatsanwalt aus der Stadt, in der ihr wohnt, im Hinblick auf üble Beleidigungen bzw. Hasskriminalität für vogelfrei erklärt hat, weil ihr ein „alman“ seid.
Wieder mal ein Tweet des Tages, der derzeit auf X (Twitter) für Entsetzen sorgt…
Wie würdet Ihr Euch fühlen, wenn Ihr das in der Zeitung über Euch lesen würdet? pic.twitter.com/xlF21REmhZ
— David Berger (@DrDavidBerger) August 30, 2024
Wo bleibt die Gewaltenteilung?
Angesichts solcher Aussagen wird auch mehr als verständlich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2019 geurteilt hat, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine internationalen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, da diese gegenüber den Justizministern weisungsgebunden sind und eine politische Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann (Große Kammer des EuGH, Urteil vom 27.05.2019, Az. C-508/18).
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Wenn Sie dennoch einen „alman“ unterstützen wollen, sind Sie hier richtig:
… oder auf klassische Weise per Überweisung:
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BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung PP