(David Berger) Nicht nur die Landratswahl von Sonneberg, auch die in die Höhe schnellenden Umfragewerte der AfD bei der Sonntagsfrage sorgen für Panik bei den Altparteien. In diesem Zusammenhang plant Innenministerin Faeser offensichtlich ein AfD-Verbotsverfahren und hat Haldenwang indirekt dazu aufgefordert, ihr eine Vorlage dazu zu geben.
In der Sonntagsfrage erreicht die AfD Umfragewerte auf Rekordhöhe und in Sonneberg wurde der erste AfD-Landrat gewählt. Unter den Altparteien geht Panik um. Doch statt über einen Strategiewechsel im Umgang mit einer demokratisch gewählten Partei nachzudenken, greift man auf jene Konzepte zurück, die sich bereits als wirkungslos erwiesen haben, ja ist fest entschlossen, diese noch zu intensivieren.
Demokratieverachtend gegen den Willen der Wähler
Gegen den Willen der Wähler will man zudem an der komplett ideologischem Wahnsinn geschuldeten Energiewende festhalten – koste es, was es wolle: „Allein Habeck sagte, daß er an der Energiewende festhalten wolle und Baerbock sei es egal, was ihre Wähler in Deutschland denken. Die CDU/CSU ist für viele auch keine Alternative, da sie in vielen wichtigen Punkten (Migration und Energiepolitik) kaum von der Ampel zu unterscheiden ist. So kam zu den Äußerungen des Präsidenten des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, die sinngemäße Antwort von Bundesinnenministern Nancy Faeser auf die Frage eines Journalisten: Ein AfD-Verbotsverfahren wäre möglich, sobald Haldenwang eine Vorlage dazu gibt.“ (Rundbrief „Freie Welt“)
Das Magazin Cicero hat in diesem Zusammenhang berichtet, dass – kaum bemerkt von der Öffentlichkeit Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Rande der Pressekonferenz mit Thomas Haldenwang zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022 ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD angekündigt hat.
Faeser verlässt sich auf Haldenwang
„Auf die Frage eines Journalisten, ob sie im Fall der Fälle ein Verbotsverfahren einleiten werde, gab Nancy Faeser (SPD) eine ziemlich klare Antwort: ›Ich in meiner Funktion als Bundesinnenministerin verlasse mich auf meine Behörden (…). Wenn die irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass es genügend Gründe zur Einordnung als verfassungswidrig gibt, dann werde ich auch entsprechend vorgehen.‹
Das kann man gar nicht anders als Ankündigung verstehen, notfalls noch vor der nächsten Bundestagswahl mit dem schärfsten rechtlichen Schwert gegen die AfD vorzugehen. Die hohen Zustimmungswerte der Partei sollen offenbar auf diese Weise aus der Welt geschafft werden«.
Haldenwang selbst hatte gegenüber dem ZDF angemerkt, dass es unter anderem auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes sei, die »Umfragewerte der AfD zu senken«.
Solche Bestrebungen wirken besonders verdächtig angesichts der hohen und steigenden Umfragewerte der AfD und des gewonnenen Landratsposten in Sonneberg, Thüringen.
Haldenwangs Äußerungen rechtswidrig
Der Staatsrechtler Prof. em. Dr. Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg erklärte, dass er diese die Äußerungen Haldenwangs für rechtswidrig hält [siehe Bericht Cicero]. Aufgabe des Verfassungsschutzes sei es, die Öffentlichkeit sachlich zu informieren, doch die politischen Konsequenzen daraus zu ziehen, sei Sache der Bürger. Er erklärte: » Der Verfassungsschutz darf diese nicht paternalistisch an die Hand nehmen und ihnen sagen, wen sie wählen oder nicht wählen sollen. Wahlkampf gegen eine Partei zu betreiben, überschreitet eindeutig die Aufgaben des Verfassungsschutzes.“ (Quelle)
Ich versuche es am Ende noch ganz kurz zu machen und sage, was mir beim Schreiben dieses Artikels durch den Kopf ging, ich aber niemals behaupten würde: Parteien verbieten ist sowas von 1933. Und anscheinend typisch sozialistisch – ob national oder international ist dann nebensächlich“
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