Soll alles, was im Bereich der neuen Technologien möglich ist, auch erlaubt sein? Oder müssen wir hier strenge(re) rote Linien mithilfe der Gesetze setzen? Am Montag Abend konnte Prof. Dr. Roland Wiesendanger nicht nur zeigen, dass das Corona-Virus eindeutig im Wuhaner Labor gezüchtet und dort „scharf gestellt wurde“. Strenge Gesetze müssten hier die Grenze festlegen, wo Forschung aufhört und das Verbrechen beginnt. Doch genügt dies allein oder müssen wir – deutlich nachhaltiger angelegt – mir aller Entschiedenheit gegen die geplante Ersetzung der Menschenwerte durch eine in den Interessen des Materialismus stets neu auszulotende „Ethik“ zum Maßstab machen?
Der Arbeitskreis Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der AfD-Bundestagsfraktion bringt dieser Tage einen Antrag zur Gain-of-Function-Forschung in den Deutschen Bundestag ein. Aus diesem Anlass fanden drei ein Vorträge und anschließend eine Podiumsdiskussion über die Möglichkeiten und die ethischen Grenzen der Forschungsfreiheit statt.
Grenzen für die Forschungsfreiheit
Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein wichtiges Gut und findet zu Recht ihren Platz in Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Aber sollte der Forschung deshalb alles erlaubt sein, was im Rahmen des technisch Möglichen liegt?
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage verneint und betont, dass der Forschungsfreiheit auch Grenzen gesetzt werden können. Diese Auffassung vertritt auch ein Großteil der deutschen Bürger. Insbesondere die Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz und genetischen Manipulation sind umstritten.
Forschung bedarf weitgehender Freiheit, um ihr Potenzial zum Nutzen der Menschheit entfalten zu können. Es bedarf aber auch ethischer Grenzen, wenn sie nicht zur unbeherrschbaren Gefahr werden soll; denn Forschung und Wissenschaft haben zugleich das Potenzial, der Menschheitsentwicklung eine grundlegend neue Richtung zu geben – zum Besseren, aber auch zum Schlechteren. Wie diese beiden Aspekte miteinander vereinbart werden können, darüber möchten wir an diesem Abend mit unseren Gästen diskutieren.
Hier ein Teilzitat aus der philosophisch-ethischen Grundlegung von Berger (das Referat wird in erweiterter Form noch einmal später veröffentlicht):
Letztbegründung ethischen Handelns
„Dass die roten Linien – mit dem ungeheuren Fortschritten im Bereich der Medizin und der Naturwissenschaften – immer wieder neu auszuloten sind, scheint ebenso kaum anzweifelbar. Doch nur wenn es im Wandelbaren auch etwas Stabiles, die Zeiten Überdauerndes und die Kulturen Übergreifendes gibt, können wir zu einer echten Ethik finden. Zu einer Ethik, die wirklich alle verpflichtet und zur Grundlage des gesellschaftlichen Friedens bzw. der Gesetzgebung werden kann.
Aber woher holen wir uns dafür dann die Letztbegründung?
Ganz fundamental gesprochen: In der Menschenwürde: Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Sie kann keinem Menschen genommen werden.“ (BverfG).“
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