Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Bezuschussung der parteinahen Stiftungen bekannt gegeben. Die AfD hatte gefordert, dass nach einer ganz erheblichen generellen Reduktion der steuerfinanzierten Stiftungszuschüsse die Desiderius-Erasmus-Stiftung den anderen politischen Stiftungen gleichgestellt werden müsse.
Das Gericht hat nun zunächst festgestellt, dass die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde, indem der ihr nahestehenden Stiftung im Jahr 2019 keine Finanzmittel zugewiesen wurden. Ferner hat das Gericht verfügt, dass die Finanzierung der Stiftungen nun in einem Stiftungsgesetz zu regeln ist. Über den AfD-Antrag betreffend das Haushaltsjahr 2022 soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert: „Das heutige Urteil bedeutet zunächst einen Zugewinn an Transparenz für die gesamte Stiftungslandschaft und beendet die diesbezüglichen Mauscheleien im Haushaltsausschuss. Hiermit wird eine Verbesserung für das gesamte demokratische Gefüge in diesem Land erzielt.
Das Gericht hat außerdem nochmals klargestellt, dass alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen bei der Stiftungsfinanzierung zu berücksichtigen sind. Diesem Grundsatz wird im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren entsprochen werden müssen. In der Frage, ob einzelne Parteien und ihre Stiftungen von der Finanzierung ausgeschlossen werden, kann somit nur Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes maßgeblich sein, wonach lediglich das Bundesverfassungsgericht über den Ausschluss zu befinden hat. Insofern ist zu erwarten, dass auch die Desiderius-Erasmus-Stiftung mit den kommenden Bundeshaushalten in gleichberechtigter Weise Globalzuschüsse erhält.
Über die Frage, ob die AfD auch in den Jahren nach 2019 in ihren Rechten verletzt wurde, hat das Verfassungsgericht heute leider noch nicht entschieden und sich dabei teilweise hinter Formalien versteckt. Speziell die Selbstüberhöhung, die der Haushaltsausschuss 2022 vorgenommen hat, durch das Ausbringen einer Positivliste der als verfassungskonform einzustufenden Stiftungen, welche exakt die sechs Stiftungen der sechs Altparteien enthält, wird somit Gegenstand eines weiteren Verfahrens sein. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass dieser offensichtliche Bruch der Gewaltenteilung ebenfalls vom Gericht erkannt werden wird.“
Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, führt weiter aus „Auch auf unser Bestreben hin hat das Bundesverfassungsgericht den Bundestag endlich dazu aufgefordert, das intransparente Verfahren zur Mittelvergabe an parteinahe Stiftungen gesetzlich zu regeln. Hierin ist ein großer Erfolg für uns zu erkennen, da ein entsprechendes Gesetz auch die Chancengleichheit aller politischen Parteien sicherstellen wird.
Die Bundestagsfraktionen werden in Fragen der Finanzierung parteinaher Stiftungen zukünftig nicht mehr im Rahmen der Haushaltsverhandlungen in eigener Sache entscheiden und damit unliebsame Konkurrenz willkürlich ausschließen können. Das Vergabeverfahren darf nämlich weder den Anschein mangelnder Transparenz noch den der Interessenpolitik eines Parteienkartells erwecken. Dies erleichtert die gerichtliche Kontrolle erheblich.
Mit diesem Urteil wird zum wiederholten Male deutlich, dass es unter allen politischen Kräften die AfD ist, die den Schutz unseres Rechtsstaates und Grundgesetzes am effektivsten sicherstellt. Das ist ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland.“
Die Vorsitzende der Desideius-Ersamus-Stiftung, Erika Steinbach äußert sich ebenfalls zufrieden: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Stiftungsurteil festgestellt, dass die Nichtberücksichtung der DES bereits seit 2019 verfassungswidrig und nicht gerechtfertigt sei.
Somit besteht für die DES jetzt die Möglichkeit staatliche Förderung rückwirkend für sich in Anspruch zu nehmen. Wir werden entsprechende Anträge an das BMI bzw. Bundesverwaltungsamt stellen und das Urteil des BVerfG natürlich auch in das laufende Verfahren vor dem OVG Münster einbringen.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Vergabe von Mitteln an die politischen Stiftungen ein eigenständiges Gesetz zu verabschieden. Grundlage dazu müssen in jedem Fall auch die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts sein.
Das begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird der Willkür und der Hintergrundmauschelei mit den übrigen Stiftungen ein Ende gesetzt.“