(David Berger) Der Bundestag hat ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Danach kann auch legales Verhalten zum Gegenstand einer „Meldung“ gemacht werden. Besonders Staatsbedienstete werden ermuntert, sich gegenseitig zu melden. Widerstand gegen diese weitere Attacke gegen unseren Rechtsstaat kommt lediglich von der AfD.
Derzeit wird man den beängstigenden Eindruck nicht los, dass das, was man in der Corona-Krise an Abbau der Grund- und Freiheitsrechte ohne größeren Widerstand der Bevölkerung erprobt hat, nun zum Allgemeinzustand werden lassen möchte.
Angst der Mächtigen vor dem Volk?
Die Corona-Story hat längst ihr Angstpotential verloren. Und doch: Polizeiaktionen werden publikumswirksam durchgeführt und Gesetze werden geplant und durchgesetzt, die geeignet sind, unseren demokratischen Rechtsstaat gründlich von Innen heraus zu zerstören. In all diesen Aktionen und Gesetzesänderungen ist ein Leitmotiv erkennbar: Man möchte damit die Bürger zu Leibeigenen des Staatsapparates zu machen. Menschen die für den Staat da sind (und nicht umgekehrt) und die man mit Unterstützung gleichgeschalteter Medien gegenseitig aufhetzt, um einen wirkungsvollen Widerstand gegen die Außerkraftsetzung unseres Grundgesetzes und der Ethik einer offenen Gesellschaft zu verhindern.
Dass die FDP hier mitmacht, die Linke nur mit einzelnen Politikern Widerstand anmeldet, ist tragisch, war aber zu erwarten. Dass ausgerechnet die noch immer als „Nazi“ diffamierte AfD die einzige Partei im Bundestag zu sein scheint, die sich diesen totalitären Bestrebungen entgegensetzt, ist erstaunlich. Gleichzeitig ist es Teil jener grundlegenden Erfahrung der letzten Jahre, die gezeigt haben, dass die unter dem Etikett FDP segelnde Partei nahezu jedes totalitäre Bestreben willig unterstützt, die SPD durch eine unverantwortliche Einwanderungspolitik unser Sozialsystem zerstört und die angeblich pazifistischen Grünen sich als kriegsgeilste Partei der Nachkriegsgeschichte entpuppen.
Die AfD alleine gegen den Linksfaschismus?
Ganz andere Töne zu dem Hinweisgeberschutzgesetz aber nun von der AfD: „Grundsätzlich stehen wir dem Gedanken des Hinweisgeberschutzes offen gegenüber, unser Programm fordert das ausdrücklich. Dieses von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz mussten wir trotzdem ablehnen. Hinweisgeberschutz dient aus unserer Sicht vor allem dazu, Korruption und Machtmissbrauch aufzudecken, insbesondere im Staatsapparat. Dieses Gesetz dagegen richtet sich überwiegend gegen private Unternehmen. Es sieht dabei auch die Meldung von Dingen vor, die überhaupt nicht gegen Gesetze verstoßen, also legal sind. Staatlichen Stellen ermöglicht es dagegen, sich seiner Anwendung zu entziehen, indem sie etwas einfach zur Verschlusssache erklären.“ – so der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi.
Problematisch sei aus Sicht der AfD-Fraktion auch der erst im Rechtsausschuss eingefügte Passus, wonach Staatsbedienstete Meldung machen sollen von verfassungsfeindlichen Äußerungen ihrer Kollegen. Das wäre richtig so, wenn man darunter heute immer noch verstünde, dass jemand Demokratie und Rechtsstaat abschaffen will. Tatsächlich werde aber heute bereits die Kritik an Amtsträgern als Delegitimation des Staates und verfassungsfeindlich bezeichnet. Vollends ominös werde es, wenn die Regierungsfraktionen in einem zusätzlichen Antrag noch finanzielle Vergünstigungen für das Erstatten von Meldungen fordern, also quasi Meldeprämien. Das erinnere dann endgültig an einen verflossenen deutschen Staat namens DDR.
Regierungs- statt Verfassungsschutz
Ob das nun von der AfD kommt oder nicht, es trifft leider die Realität. Der Eindrcuk verstärkt sich zunehmend: Dass ausgerechnet die AfD mit dem Verfassungsschutz Probleme bekommt, sagt weniger etwas über den Zustand dieser Partei aus als über die Gleichschaltung der Behörde zum Regierungsschutz.
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