Mittwoch, 18. Dezember 2024

„Impfmechanismus“: Unionsvorschlag zur Impfpflicht ist da

(David Berger) Seit letzter Nacht liegt der Entwurf der Union zur Impfpflicht vor. Auch dieser geht von einer besonders guten Wirksamkeit der Impfung aus, eventuelle Nebenwirkungen finden keine Erwähnung. Die Impfpflicht soll aber nur grundsätzlich ermöglicht und dann vom Bundestag im Falle der Notwenigkeit in Kraft gesetzt werden (Impfmechanismus).

Seit 2. März liegt einer der Gesetzentwürfe zur Impfpflicht (GE 20/899) vor, der bislang die größte Zahl von Bundestagsabgeordneten (ca. 235) v.a. aus der Regierungskoalition, hinter sich vereinigen kann. Die erste Liste der Schande dazu hat PP veröffentlicht.

Nun liegt der Unionsvorschlag zur Impfpflicht vor. Unterzeichnet ist er von Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion.

Auch bei Omikron habe Impfung gut gewirkt

Der Entwurf geht davon aus, dass der Verlauf der Corona-Pandemie klar gezeigt habe: „Bei immer wieder neuen, verschieden infektiösen und unterschiedlich gravierenden Virusvarianten sowie bei fortbestehenden deutlichen Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedarf es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts des Gesetzgebers, um unser Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen.“

Zur Impfung in der gegenwärtigen Lage: „Dabei lässt die aktuelle Omikron-Variante erkennen, dass die Impfung in der überwiegenden Zahl der Fälle einen schweren Verlauf verhindern und das Risiko einer Ansteckung zwar nicht auf null senken, aber merklich reduzieren kann.“

Gestufter Impfmechanismus

Schnelle Maßnahmen im Stil Lauterbachs lehnt die Union ab. Stattdessen ist auf einer zu erarbeitenden verlässlichen Datenbasis fußende „neue, vorausschauende gesetzliche Regelung, die mit einem gestuften Impfmechanismus Deutschland gut schützt“ gefragt.

Auf dieses Basis kann der Bundestag dann, „wenn es die Daten erfordern“, den „Impfmechanismus“ aktivieren, „vergleichbar dem Mechanismus zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Abs. 1 IfSG, die Möglichkeit, bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen die Aktivierung eines Impfmechanismus zu beschließen. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Im Beschluss muss enthalten sein, in welchem Umfang und insbesondere auf welcher Stufe und zu welchem Zeitpunkt der Impfmechanismus greift. Zusätzlich ist er zeitlich zu befristen und im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.“

Personen ab 60 bzw. ab 50

„Sofern nach den vorhandenen Erkenntnissen eine Aktivierung des Impfmechanismus in Betracht kommt, muss dieser in jedem Fall verhältnismäßig sein. Hierzu bedarf es einer lageangemessenen Einbeziehung gefährdeter Bevölkerungsgruppen oder auch dringend erforderlicher Berufsgruppen in den Impfmechanismus. Nach aktuellem Wissensstand sind bei den derzeit vorherrschenden Virusvarianten Personen ab 60 Jahren in besonderem Maße von schweren Verläufen betroffen; auch Personen in der Altersgruppe ab 50 Jahren
unterliegen derzeit einem erhöhten Risiko schwerer Erkrankung. Die Beschäftigten in Schulen, Kitas und sonstigen Einrichtungen nach § 35 IfSG haben besonders viele Kontakte insbesondere mit den noch ungeimpften Kindern und Kleinkindern. Beschäftigte der kritischen Infrastruktur sind in besonderem Maße zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens im Land erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen kommen derzeit Altersgruppen (Personen der Altersgruppe ab 60 Jahre bzw. ab 50 Jahre) oder Berufsgruppen (Beschäftigte in Schulen, Kitas und sonstigen Einrichtungen gemäß § 35 IfSG, Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen sowie Beschäftigte bei den Polizeien des Bundes und der Länder) gestaffelt für den Impfmechanismus als auch eine darüber
hinausgehende Impfpflicht in Betracht.“

Für jene, die sich dann weigern, den Vorgaben des Gesetzgebers zu folgen, droht – wie auch im Vorschlag der Ampel – ein erhebliches Bußgeld.

Endgültige Abstimmung wohl erst im April

Prof. Homburg dazu: „Da die Anträge Impfpflicht für alle Ü18, für alle Ü50 und dagegen (2x) vorliegen, können wir ausrechnen, wie die entscheidende Abstimmung in dieser Woche ausgehen wird.

Für die Impfpflicht Ü18 stimmen mindestens 230 Abgeordnete. Für die Impfpflicht Ü50, dagegen (Kubicki) und dagegen (AfD) jeweils einige Dutzend. Für den Unionsvorschlag stimmt die Unionsfraktion, also 197. Kritisch wäre eine Enthaltung gewesen, daher ist es besonders bedauerlich dass Kubicki bei der Abstimmung über die Impfpflicht erneut ausfällt, da er in Corona-Quarantäne muss.

Vermutlich wird aber kein Vorschlag die absolute Mehrheit erreichen. Bedenken Sie bitte: Es geht nicht um ein Gesetz, sondern um ein Meinungsbild. Der Gesetzbeschluss, bei dem die relative Mehrheit reicht, soll im April folgen, oder eben auch nicht. Ich hoffe, eher nicht.“ (Quelle)

Der „gute Deutsche“ zeigt sein Gesicht

Kurzum: Statt einmaligem Tabubruch soll hier der Tabubruch und der Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit für immer als Möglichkeit der Regierung fest geschrieben werden. Wenn der „gute Deutsche“ gegen Menschenrechte verstößt, dann macht er das eben gründlich und unter Ausfüllen aller dazu erforderlicher Formulare.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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