Donnerstag, 28. März 2024

Bundesverfassungsgericht: Wenn Parteipolitik die Justiz kapert

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen abgelehnt. Prof. Alexander Dilger dazu im Gastkommentar

Das Bundesverfassungsgericht spricht einmal mehr ein krasses Fehlurteil (siehe zuletzt ‚Bundesverfassungsgericht erlaubt beliebige Grundrechtsbeschränkungen, die deshalb gesteigert werden‘) unter dem Parteipolitiker Stephan Harbarth (siehe ‚Parteipolitiker soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden‘), der nie ein unabhängiger Richter war oder geworden ist.

Dieser eklatante Missstand, dass aktive Parteipolitiker direkt ans höchste deutsche Gericht oder gar dessen Spitze wechseln, sollte wohl zuerst abgestellt werden.

Abwägung

Im heute veröffentlichten Beschluss von gestern wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ hinsichtlich Corona-Impfung, Genesung oder Kontraindikation (siehe ‚Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege beschlossen‘) bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen.

Es ist davon auszugehen, dass auch das Hauptsacheverfahren scheitern wird, doch in der aktuellen Begründung geht es darum gerade nicht (es findet sich nur eine Rüge an den Verweisen zum Genesenenstatus, siehe ‚Genesenenstatus willkürlich verkürzt‘ und ‚Verkürzung des Genesenenstatus laut Gericht verfassungswidrig‘), sondern explizit nur um die Abwägung, ob eine jetzige Aussetzung der gesetzlichen Regelung bei Abweisung der Klage im Hauptsacheverfahren schwerer wiegt als die jetzt erfolgte Zurückweisung des Eilantrages bei einem möglichen Erfolg im Hauptsacheverfahren. Da dies nicht der Fall sei, erfolgt die Zurückweisung.

Schwere Mängel

Die Begründung weist gleich mehrere schwere Mängel auf. Dabei erkennt das Gericht richtig, dass eine Impfung durchaus gefährlich sein kann mit irreversiblen Folgen:

„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können“.

Aber das mache nichts, da es sich gerade nicht um eine allgemeine Impfpflicht handelt und sich deshalb niemand impfen lassen muss.

„Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich.“

Der Zeitraum könnte durchaus Jahre dauern, doch ein jahreslanges Berufsverbot ist den Richtern egal.

Höchst fragliche Vermutung

Würde hingegen die einstweilige Anordnung erlassen, würden „sich auch in der begrenzten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mehr Menschen, die den vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind, irreversibel mit dem Virus infizieren, schwer an COVID-19 erkranken oder gar versterben, als wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde“.

Diese Vermutung ist jedoch höchst fraglich. So besteht die einrichtungsbezogene Impfpflicht doch noch gar nicht. Es sterben also nicht mehr Menschen als ohnehin schon, sondern aus rein saisonalen Gründen zumindest bis zum nächsten Herbst deutlich weniger.

Ob die Impfpflicht ab Mitte März weitere Todesfälle verhindert, ist keineswegs sicher, da die Impfung gar nicht verhindert, dass auch Geimpfte sich und andere weiterhin infizieren können. Dieses Risiko wird wohl noch etwas reduziert, aber durch andere Maßnahmen wie häufige Tests oder Schutzmasken deutlich stärker.

Durch Beschluss droht Überlastung des Gesundheitssystems

Es wird auch gar nicht auf die betroffenen Arbeitgeber eingegangen, die mitten in der Pandemie knappes Fachpersonal verlieren.

Weiterhin gilt dieses Argument nur für Personen, die in näheren Kontakt mit vulnerablen Gruppen kommen, was keineswegs auf alle im Gesundheitswesen Beschäftigten zutrifft.

Das Gesetz ist also zu weitgehend und schränkt viele Menschen ohne Begründung in ihren Grundrechten stark ein.

Es wird auch gar nicht auf die betroffenen Arbeitgeber eingegangen, die mitten in der Pandemie knappes Fachpersonal verlieren. Es droht genau dadurch eine Überlastung des Gesundheitssystems, die sonst immer als Grund für so einschneidende Maßnahmen angeführt wird. Zumindest Herr ‚Söder will von ihm selbst geforderte und beschlossene Impfpflicht im Gesundheitswesen aussetzen‘, so dass schön dialektisch sein Rechtsbruch die Fehler vom Gesetzgeber und nun auch Bundesverfassungsgericht ausgleichen könnte.

Der Beitrag erschien zuerst bei „Alexander Dilger“.

Und hier gibts dazu das PP-Bonusmaterial:

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