Infektionsschutzgesetz – oder: wie Merkel einen 17. Juni in ihrer DDR 2.0 vermeiden will

(David Berger) Unser Bild der Woche ist zwar ein historischer Fund, zeigt aber wie aktuell Geschichte sein kann. Es handelt sich hier um das Plakat, mit dem der Bevölkerung in den Städten der DDR am 17. Juni 1953 der Ausnahmezustand erklärt wurde:

Da der 17. Juni inzwischen als Feiertag abgeschafft wurde, ganz kurz für die jüngere Generation der Wikipedia-Eintrag:

“ Als Aufstand vom 17. Juni 1953 (auch Volksaufstand oder Arbeiteraufstand) wird der Aufstand bezeichnet, bei dem es in den Tagen um den 17. Juni 1953 in der DDR zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten kam, die mit politischen und wirtschaftlichen Forderungen verbunden waren. Er wurde von der Sowjetarmee gewaltsam niedergeschlagen; 34 Demonstranten und Zuschauer sowie fünf Angehörige von Sicherheitsorganen wurden getötet.

Dieser erste antistalinistische Aufstand hatte zahlreiche Ursachen, darunter der beschleunigte Aufbau des Sozialismus in der DDR, die damit verbundene Ignoranz der DDR-Führung gegenüber den Bedürfnissen der Arbeiterklasse einschließlich ihres Beschlusses, die Arbeitsnormen zu erhöhen, sowie weitere Fehler der SED.

Der Aufstand des 17. Juni wirkte als politisches Signal auf die Bevölkerung in den Ostblockstaaten.

Der 17. Juni war von 1954 bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990 als „Tag der deutschen Einheit“ der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland; er ist weiterhin Gedenktag.“ (Quelle)


Damit es in Merkels DDR 2.0 gar keinen zweiten 17. Juni gibt, hat man nun die Angst vor Corona gezielt genutzt, um frappierend ähnliche Vorschriften einzuführen:

(c) Verhängung des Ausnahmezustandes durch den Chef der Garnison der Stadt Dresden Generalmajor Schmyrnow – Quelle: BStUMfSBV Dresden, KD Niesky, Nr. 6119, Bl. 7

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