Sonntag, 28. April 2024

Infektionsschutzgesetz: Die Regierung wird zur Bestie

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist ein Fanal an Bösartigkeit. Denn es geht dabei nicht um das, worüber besonders ausführlich berichtet wird – Föderalismus, Inzidenzwerte, Ausgangssperren. In Wahrheit pulverisiert §28b IfSG den Schutz und die Unantastbarkeit der Menschenwürde aus Artikel 1 GG. Es öffnet die Tore zur staatlich verordneten Dehumanisierung und löscht damit den Kerngedanken des deutschen Selbstverständnisses nach 1945. Ein Gastbeitrag von Kopekenstudent

Alles mit der Gesetzesänderung einhergehende, auch die Entmachtung der Ministerpräsidenten, auch die „weiterführenden Maßnahmen“ aus Absatz (6), steht an Brisanz weit hinter dem bislang wenig beachteten letzten Absatz zurück:

In Absatz (9) heißt es, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung „werden eingeschränkt“.

Sowohl die meisten Kommentatoren als auch Sprecher der Bundesregierung bemühen sich zu betonen, dass diese Einschränkung nur formuliert wurde, um bestimmten Maßnahmen wie Corona-Test, Maskenpflicht, Ausgangssperre oder das Auflösen privater Partys eine gesetzliche Grundlage zu geben.

Allein: das steht so nicht im Gesetz. Dem „werden eingeschränkt“ ist kein Zweck zugeordnet. Eine rechtssichere Definition, was unter Einschränkung zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen sie vorgenommen wird, lässt der Text offen. Vorgeblich soll alles an die ominöse 100er-Inzidenz gekoppelt sein. Diese ist ein willkürlicher, manipulierbarer Wert; der zudem jederzeit „angepasst“ werden kann, wie bereits jetzt laut werdende Forderungen der Grünen zeigen. In Wirklichkeit gibt es nicht eine einzige objektive, wissenschaftlich oder logisch begründbare Bezugsgröße, von der dieses sogenannte „werden eingeschränkt“ künftig abhängig sein wird.

Doch das ist nicht das Schlimmste. Die Formulierung „werden eingeschränkt“ erweckt den Eindruck, als dürften in einem vernünftigen Maß Freiheit und Persönlichkeitsrechte ein wenig zum Schutz der Allgemeinheit zurückgefahren werden. Genau dieser Eindruck soll auch erweckt werden, weil man die tatsächliche Bedeutung von „werden eingeschränkt“ nicht offensiver in das Gesetz hätte schreiben können, ohne einen Aufruhr zu riskieren. Ebenso gewiss wäre dann das Scheitern des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Wahrheit lautet:

„werden eingeschränkt“ bedeutet „werden aufgehoben“

Es gibt Zustände, die nur einen Entweder Oder-Modus kennen. Tot sein zum Beispiel. Oder schwanger sein. Man kann nicht „ein bisschen“ schwanger sein. Eingeschränkt, sozusagen. Entweder man ist schwanger, oder man ist es nicht. Ebenso verhält es sich mit „unverletzlich“. Die Verletzung einer unverletzlichen Sache ist ausgeschlossen. Wegen eines Lindenblattes war Siegfried nicht unverletzlich und auch nicht „eingeschränkt“ unverletzlich. Trotz seiner fast gänzlichen Unverletzbarkeit blieb er tödlich verletzlich. Und kam genau daran zu Tode. Es gibt also keinen eingeschränkten Zustand der Unverletzlichkeit. Entweder man ist unverletzlich, oder man ist es nicht.

Dass der Staat die Unverletzlichkeit des Körpers, der Wohnung, der Freizügigkeit und der grundsätzlichen Freiheit jeder (unschuldigen -> siehe nächster Absatz!) Person wegdefiniert – und damit vermutlich für immer aufhebt – bedeutet, er erklärt die jedem Menschen innewohnende Würde für nicht länger existent. Denn freier Körper, freies Wesen, freie Bewegung und geschützter Wohnraum entspringen der Menschenwürde. Der Staat schreibt nun gesetzlich fest, dass diese Rechte künftig seiner gewährenden Gunst entspringen werden. Und folglich jederzeit auch wieder entzogen werden können. Damit wird die Person de facto Eigentum des Staates.

Neue Leibeigenschaft

Diese neue Leibeigenschaft führt nicht nur zur Dehumanisierung des Individuums, rollt nicht nur Willkür und Terror den roten Teppich aus – es geschieht noch etwas anderes: der Staat macht damit jeden Menschen zu seinem Schuldner, der ihm gegenüber diese Schuld abtragen muss. Denn nur über einen Schuldigen und Schuldner kann verfügt werden, nicht mehr sein eigener Herr sein zu dürfen.

Was wir also durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes erleben ist viel mehr, als die Abschaffung des Föderalismus: der Staat wird zur Bestie; er zerreißt, was zu schützen – nämlich die Würde des Menschen – ihm aufgetragen ist; er schwingt sich in eine Position empor, in welcher er sich gegen den Gott den Allmächtigen selbst empört, indem er mit diesem um den totalen Anspruch auf jedes Menschenleben konkurriert. Das ist finster. Der Geist einer Legislative, die solches beschließt, spricht Bände.

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