Donnerstag, 21. November 2024

„Ist Christian Drosten falscher Doktor?“

(David Berger) „Hat Christian Drosten seine Promotionsschrift „gefaket“?“ fragt heute in einem spanenden, zahlfreiche nachprüfbare Details liefernden Artikel das Online-Magazin „telepolis“. Ausgangspunkt sind dabei die seit geraumer Zeit in den sozialen Netzwerken kursierenden Gerüchte, „die bislang nicht verifiziert, aber auch nicht komplett ausgeräumt werden konnten.“

Klar, dass da sofort eine der Fakenewsjäger-Plattformen parat stand, die österreichische Fakejäger-Plattform Mimikama, um sofort „Fakenews“ zu schreien: die Doktorarbeit existiere.

2003 promoviert, Doktorarbeit aber erst seit Juni 2020 einsehbar?

Mimikama hatte jedoch mit seiner Fakenews-Einschätzung nur teilweise recht. Aber so stellt der Autor des telepolis-Artikels Stefan Weber fest: „Interessanterweise hat auch Mimikama nicht genau genug hingesehen: Zu dem Zeitpunkt der Recherche war die Doktorarbeit von Christian Drosten zwar schon entlehnbar, aber sie war noch taufrisch. Sie wurde in der Tat erst im Jahr 2020 produziert und in die Bibliotheken aufgenommen, sowohl an der Universität Frankfurt am Main, an der Herr Drosten im Jahr 2003 promoviert wurde, als auch in der Deutschen Nationalbibliothek. Es könnte also durchaus sein, dass frühere Rechercheure sie noch nicht gefunden haben. Mimikama interessierte sich nicht für die Bibliothekssignatur der Exemplare.“

Um es kurz zu sagen: Eine Dissertationsschrift von Drosten ist erst seit dem Jahr entleihbar, als er durch Corona in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und damit auch der Kritik rückt…

Von der Pflicht zur Publikation befreit?

Nun sieht Weber zwei Möglichkeiten, um sich diese seltsame Situation zu erklären:

1.) Drosten habe eine gut 100 (!) Seiten umfassende Dissertationsschrift abgegeben, von der Pflicht zur Veröffentlichung sei er aber befreit worden, da er die Ergebnisse seiner Dissertation in drei Zeitschriftenaufsätzen vorab publiziert habe. Unglücklicherweise wurden die drei Pflichtexemplare des 100-Seitenwerks nie katalogisiert, weil sie durch einen Wasserschaden unbrauchbar geworden seien. Daher sei die Dissertation 17 Jahre lang nicht verfügbar gewesen. Als dann Drosten auf einmal zum Super-Doktor der Nation geworden sei, habe man festgestellt, dass eines der Exemplare doch nicht ganz so beschädigt sei, dieses dann gescannt und mit vier Exemplaren vervielfältigt.

2.) Die Alternativhypothese, die Weber „zur offiziellen Wirklichkeit“ entwirft, geht davon aus, dass Drosten entweder vergessen habe, seine Arbeit abzugeben oder die Mühen einer deutschsprachigen Promotionsschrift nicht auf sich nehmen wollte oder konnte. Daher habe er auch 2003 keine Dissertationsurkunde bekommen und würde seither als Hochstapler auftreten. Um den Skandal zu vermeiden, habe sich Drosten nach dem Ende des Lockdown eine Auszeit genommen, um die Voraussetzungen zur Promotion „nachzuholen“. Der Nachdruck sei in Wirklichkeit eine Erstausgabe.

Haben alle Gutachter und das Dekanat mitgespielt?

Weber dazu: „Nur, die Hypothese hat zumindest zwei Haken: Es müssten damals wie heute alle – Begutachter und Dekanat – mitgespielt haben. Zweitens müsste für Herrn Drosten das Thema selbst so wichtig gewesen sein, dass er den „Fake“ in mühsamer Arbeit produziert hat – obwohl damals wie heute kein Massenmedium darüber berichtet hat.

Die Verschwörungstheoretiker stoßen sich an weiteren Ungereimtheiten: etwa, dass die Promotionsordnung die Veröffentlichung der Dissertation „in einer Zeitschrift“ vorsah – aber nicht die Veröffentlichung von Teilen der Dissertation in verschiedenen Zeitschriften. Sie wundern sich über das angegebene Datum der mündlichen Prüfung: einen Samstag im Jahr 2003. Haben die fleißigen Frankfurter Professoren auch samstags gearbeitet und hat Herr Drosten beim Fake etwas übersehen?“

Wasser auf die Mühlen der „Verschwörungstheoretiker“

„Wie kommt es zu Alternativwirklichkeiten der Verschwörungstheoretiker?“ fragt Weber schließlich. Und wie in anderen Fällen auch sind hier die Intransparenz und Geheimniskrämerei der Verantwortlichen eine wesentliche Ursache. Auch nach der direktn Anfrage wollte Drosten auf die Gerüchte nicht näher eingehen. Seine Antwort:

„Ich habe mitbekommen, dass im Internet zu meiner Dissertation Unsinn gestreut wird. Bitte wenden Sie sich doch bei Fragen dazu direkt an die Uni Frankfurt, z.B. an deren Presseabteilung.“ (E-Mail von Christian Drosten vom 08.10.2020)

Trotz zweimaliger Anfrage bei der Presseabteilung der Universität Frankfurt am Main hat der Autor von dort keine Antwort bekommen. Der Datenschutz steht hier im Weg. Christian Drosten müsste die Universität erst autorisieren, hier die Informationen herauszugeben. „Um eine solche Autorisierung wurde angefragt, sie ist aber bislang nicht erfolgt“, so Weber.

Glaubwürdigkeitsproblem

Auch diese Reaktion dürfte die Glaubwürdigkeit von Drosten kaum erhöhen. Das Problem wäre auch gelöst, wenn Drosten einfach seine Promotionsurkunde der Öffentlichkeit (z.B. auf Twitter) zur Verfügung stellen würde. Natürlich ist er dazu nicht verpflichtet, das könnte aber dem ganzen Herumspekulieren, das doch von seinem eigentlichen Hauptanliegen (was immer das auch ist) nur ablenkt, ein Ende bereiten! Zumal die Öffentlichkeit in Sachen Promotionen von politisch wichtigen Personen – nicht erst seit dem Giffey-Skandal – zurecht sehr misstrauisch geworden ist. Und jeder weiß, wie leicht die Öffentlichkeit zu täuschen ist (zum Beispiel in diesem Fall: falscher Zahnarzt).

Daher kann ich mich nur dem Schlussappell des Sachverständigen für Plagiatsprüfung anschließen:

„Was ich dennoch nicht verstehe: Warum erklären sich nicht die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Herr Drosten selbst, um den Spekulationen ein Ende zu bereiten? Ich komme gerade von einer Pressekonferenz zur wissenschaftlichen Integrität in Österreich. In dieser wurde wiederholt betont, dass Veröffentlichung und Transparenz eine der wichtigsten Eckpfeiler der Wissenschaft sind. Also bitte, klärt uns auf!“

Professor ohne Habilitation?

Ein Thema, das bislang noch gar nicht thematisiert wurde, soll hier noch angesprochen werden, auch weil ich selbst eine akademische Karriere hinter mir habe: Immer wieder wird Drosten als Professor angeredet bzw. auch in Printmeiden taucht dieser Titel immer wieder mit seinem Namen auf.

Traditionell müsste er dazu in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern eine zweite Doktorarbeit bzw. eine Habilitation erlangt haben, welche ein weitaus komplizierteres Verfahren darstellt als eine gewöhnliche Promotion.

Daher die Frage: Wann und an welcher Universität hat sich Drosten habilitiert? Wo kann man seine Habilitationsschrift einsehen?

Und selbst wenn man davon ausgeht, dass hier auf die traditionelle Erfordernis einer Habilitationsschrift verzichtet wurde, müsste man doch – im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Promotion – davon ausgehen, dass Drosten unter Annahme von Voraussetzungen, die nicht gegeben waren, die Professur erhielt. Diese Ernennung daher eigentlich rückgängig zu machen wäre.

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Hier können Sie den gesamten, zahlreiche Einblicke gewährenden Artikel bei telepolis komplett lesen.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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