Bundesinnenminister Horst Seehofer diffamierte die AfD im Jahr 2018 als „staatszersetzend“ – und stellte das dpa-Interview auf die Internetseite des Bundesinnenministeriums. Diese Internetseite ist allerdings eine regierungseigene Ressource. Die AfD reichte dagegen Klage ein. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben der Alternative für Deutschland heute in Karlsruhe Recht.
AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen: „Dieser juristische Sieg der AfD über Seehofer ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass sich auch ein Bundesinnenminister an Recht und Gesetz zu halten hat – er darf keine Regierungsressourcen nutzen, um die Opposition zu diffamieren!“
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla: „Wir waren schon erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, sind es heute, und werden es auch in Zukunft wieder sein. Der Bundesvorstand wird AfD-Wähler und Parteimitglieder auch weiterhin vor Diffamierungen schützen. Die etablierten Parteien mögen mit der Moral spielen, wir haben das Recht auf unserer Seite!“
Ein „Innenminister als Verfassungsbrecher“ sollte zurücktreten
Und Alice Weidel setzt noch eines oben drauf, wenn sie nun den Rücktritt Seehofers fordert:
„Horst Seehofer hat es vom höchsten deutschen Gericht schwarz auf weiß bekommen, dass er es mit seinen verfassungsgemäßen Pflichten nicht so genau nimmt. Ein Innenminister als Verfassungsbrecher ist peinlich für das Kabinett und für das ganze Land. Seehofer sollte dieses Amt, dem er offenkundig nicht gewachsen ist, schleunigst zur Verfügung stellen und zurücktreten.““
Mitglieder der Bundesregierung zu Neutralität verpflichtet
n-tv dazu: „Für die AfD ist das Urteil nun ein neuerlicher Erfolg vor dem höchsten deutschen Gericht. Die Partei hatte in einem ähnlichen Fall in Karlsruhe schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka geklagt. Die CDU-Politikerin hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole „Rote Karte für Merkel!“ per Ministeriums-Pressemitteilung reagiert: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“
Das ging den Verfassungsrichtern zu weit. Damit alle Parteien die gleichen Chancen hätten, seien Mitglieder der Bundesregierung zu Neutralität verpflichtet, urteilten sie 2018. Minister dürfen sich demnach mit Kritik an ihren Maßnahmen und Vorhaben zwar sachlich auseinandersetzen. Ein „Recht auf Gegenschlag“ haben sie aber nicht.“
Seehofer kein Einzelfall
Bei all der Freude der AfD-Politiker über diesen Sieg sollte man die Tragik nicht vergessen, die hier deutlich wird: Einem Innenminister wurde nun gerichtlich bestätigt, dass er rechtswidrig gehandelt hat! Und Seehofer ist kein Einzelfall: Immer öfter verlieren Politiker der Altparteien – wenn es um die AfD geht – komplett die Contenance, scheinen völlig kopflos zu agieren und müssen sich dann von Gerichten erklären lassen, dass sie gegen Recht und Ordnung verstoßen und so dem Rechtsstaat enorm schaden! Das Staatsversagen bekommt immer mehr Gesichter!
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Früher wäre ein Innenminister, dem das höchste Gericht der Bundesrepublik bestätigt, Verfassungsbrecher zu sein, zurückgetreten. Heute zeigt er dadurch, dass er ins System Merkel bestens integriert ist. https://t.co/L8xgNZj0qh #Seehofer #AfD
— Philosophia perennis (@Aquinate2) June 9, 2020
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