(David Berger) Die linksgrüne Regierung Thüringens beendet pünktlich zu Beginn des islamischen Ramadan-Monats das Verbot öffentlicher Gottesdienste. Ab heute werden die Kulträume wieder geöffnet.
Eigentlich sollten die strengen Regelungen – wie in anderen Bundesländern auch – bis Anfang Mai gelten. Doch nun hat sich die Landesregierung entschieden, diese Regelung 10 Tage früher zu lockern.
Der MDR schreibt: „In Thüringen sind trotz der Corona-Pandemie schneller als geplant wieder Versammlungen, Demonstrationen und Gottesdienste möglich. Bereits ab Donnerstag (23. April) dürfen sie demnach wieder mit bis zu 30 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmern unter freiem Himmel abgehalten werden. Einen entsprechenden Beschluss hat das Kabinett am Mittwochmittag gefasst.“
Covid19-Erkrankte dürfen nicht an öffentlichen Ramadan-Feiern teilnehmen
Die Genehmigung ist an die üblichen Schutzvorkehrungen geknüpft. Teilnehmern mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung dürften an den Ramadan-Feiern nicht teilnehmen, unterstrich die Landesregierung.
Aber im privaten Kreis sei in den Familien das traditionelle Ramadanfeiern natürlich weiterhin und gerade jetzt gut möglich, betonen dagegen die muslimischen Geistlichen zum anstehenden Ramadan. Kurz vor Ostern hatte Merkel ihre Untertanen noch darauf eingeschworen, dass es „ein Ostern im engen Kreis der Familie kann dieses Jahr nicht geben kann.“
Nicht nur der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke wirft der Landesregierung nun vor, die bislang in Deutschland einmalige Sonderregelung wegen des Ramadans getroffen zu haben. Inhaltlich wäre dies kein Zufall, sind doch gerade linke Kreise für ihre naive Islamophilie bekannt.
Berlin verspricht Öffnung noch während des Ramadan
Pünktlich zum Beginn des Ramadan hat auch die RRG-Regierung Berlins bekannt gegeben, was Ostern offensichtlich unter keinen Umständen möglich war: Noch während des Ramadan (ab 4. Mai) werden Versammlungen und Zusammenkünfte religiöser oder kultischer Natur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
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