Das Thüringen-Debakel zeigte erneut die scheinheilige Abgrenzung der „demokratischen Parteien“ von der vermeintlich „anti-demokratischen“ AfD. Sehr oft werfen sie die AfD vor, mit ihrem Weltbild Menschen ihre im Grundgesetz verankerte unantastbare Würde abzusprechen. Diesem Vorwurf ist entschieden zu widersprechen. Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer.
Vorweg: Philosophia Perennis hat bekanntlich deutlich gemacht, kein Sprachrohr einer bestimmten Partei zu sein. Da aber nicht wenige Autoren und Leser dieses Blogs tatsächliche oder potentielle AfD-Wähler sind, ist es mir ein Anliegen, als Wähler und vielleicht auch baldiges Mitglied einen häufig gegen diese Partei gerichteten schweren Vorwurf mit aller Entschiedenheit zurück zu weisen:
Ständig wird der AfD von den Altparteien und von den Nannymedien unterstellt, mit ihrem Parteiprogramm die unantastbare Würde jedes Menschen zu leugnen und somit keine demokratische Partei zu sein. Das von der Mehrheit der Basis verabschiedete Grundsatzprogramm der AfD rechtfertigt diesen Vorwurf in keinster Weise.
Unantastbare Menschenwürde ja! Anspruch auf ein Leben im Land seiner Wahl nein!
Am häufigsten wird der AfD vorgeworfen, Migranten zu Menschen zweiter Klasse zu erklären und ihnen somit die unantastbare Menschenwürde abzusprechen. Ihre Forderung nach Begrenzung der Zuwanderung steht aber nicht im Widerspruch zur selbstverständlichen gleichen unantastbaren Würde jedes Menschen weltweit. Aus dieser unantastbaren Würde lässt sich nicht das Aufenthaltsrecht jedes Menschen auf jedem Quadratmeter Erde ableiten. Personenfreizügigkeit ist zwar sehr wohl ein Menschenrecht und als solches auch in Artikel 11 unseres Grundgesetzes garantiert. Aber auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezogen gilt diese ausdrücklich für deutsche Staatsbürger: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.“.
Außerdem finden Grundrechte in Kollision zueinander auch ihre Schranken, so auch die Personenfreizügigkeit für die eigenen Staatsbürger eines Staatsgebiets in Kollision mit den Grundrechten auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) und auf geschütztes Eigentum (Artikel 14 GG), das Grund und Boden mit einbezieht. Für jeden endet Personenfreizügigkeit dort, wo öffentliche Wege enden und das Grundstück oder die Wohnung eines anderen anfängt. Wer über ein Grundstück oder eine Wohnung Verfügungsrecht hat – als Eigentümer oder durch Mietvertrag – hat dort das vorrangige Aufenthaltsrecht gegenüber allen anderen Personen und darf bestimmen, wen er als Gast willkommen heißt und welche Verhaltensregeln dort gelten. Natürlich haben Gast und Gastgeber dieselbe Menschenwürde, aber das Hausrecht liegt beim Gastgeber. Eigentlich selbstverständlich, aber von der politischen Linken nicht immer als selbstverständlich gesehen!
Entsprechend verhält es sich auch auf größerer Ebene mit den Hoheitsgebieten von Staaten. So wie in Wohnungen oder auf Privatgrundstücken die jeweiligen Eigentümer (oder nachrangig entsprechender Verträge die Mieter) vor anderen aufenthaltsberechtigt sind, ist jeder Staat der Erde ein vorrangiges Gemeinschaftseigentum seiner jeweiligen Staatsbürger. Diese dürfen im Rahmen demokratischer Entscheidungsprozesse auch entscheiden, in welchem Rahmen sie auf fremde Staatsbürger das Aufenthaltsrecht erweitern. In unbegrenztem Maße ist das schon deshalb nicht möglich, weil kein Staatsgebiet allein Platz für die gesamte Weltbevölkerung bieten kann. Alle Menschen weltweit haben die gleiche unantastbare Menschenwürde. Aber niemand hat einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in den Staaten, dessen Staatsbürgerschaft er nicht besitzt. Somit verstößt die AfD nicht gegen den Grundsatz der unantastbaren Würde jedes Menschen, wenn sie – nach kanadischem Vorbild – eine Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung fordert. Schließlich haben fast alle demokratischen Staaten, in deren Verfassung ebenfalls die unantastbare Menschenwürde steht, Gesetze zur Begrenzung der Migration.
Eigentumsrecht als Grundlage aller Menschenrechte
Überhaupt ist das Eigentumsrecht schlicht und ergreifend auch die Grundlage, auf welche fast sämtliche Menschenrechte aufbauen, die ihm aufgrund seiner unantastbaren Menschenwürde zustehen. Nicht ohne Grund zeigt Jürgen Fritz mit fundierten Argumenten von Hans Werner Sinn auf, dass eine liberale Rechtsordnung nur mit dem Schutz von Eigentum geschützt werden kann und dazu auch der Schutz von Grenzen gehört. Denkt man die Menschenrechte zu Ende, wären sie ohne Recht auf Eigentum tatsächlich schnell ausgehebelt. Das fängt mit dem Recht jedes Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit an. Denn auch dies ist letztendlich ein Eigentumsrecht, nämlich das Verfügungsrecht über den EIGENEN Körper. In (Un-)Rechtsordnungen, in denen dieses Eigentumsrecht ausgehebelt ist, gibt es Zwangsehen, Opferrituale mit Menschenopfern, Sklaverei, Zwangs-Amputationen ohne medizinische Indikation, Zwangsentnahme von Organen für Transplantationen. Gerade die Debatte um Organtransplantationen ist wegen der Selbstbestimmung des potentiellen Organspenders über seinen eigenen Körper so bedeutsam.
Was die Aushebelung von Eigentumsrechten für die Grundrechte bedeutet, wird auch am Sacheigentum deutlich. Verfügbares Eigentum entscheidet über den Spielraum, wie weit das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit überhaupt ausgelebt werden kann. Daraus ergibt sich kein Verfügungsrecht über fremdes Eigentum, aber umso mehr das Anrecht, sein Eigentum vor Übergriffen zu schützen. Für die freie Entfaltung der Persönlichkeit hat man nur verfügbare Mittel, solange sich dem persönlichen Eigentum keine Dritten bemächtigen können. Auch das Grundrecht auf Gewissensfreiheit kann nur durch Schutz von Eigentum gelebt werden. Denn die freie Verfügbarkeit über sein Geld- und Sacheigentum ermöglicht das karitative Spenden für gute Zwecke nach seinem eigenem Gewissen. Die Kernpunkte des AfD-Parteiprogramms schützen also gerade das für die unantastbare Menschenwürde so wichtige Eigentumsrecht: Mit der Verteidigung der Souveränität der Nationalstaaten und deren Recht auf Zuwanderungsbegrenzung das Gemeinschaftseigentum der Völker, nämlich das Hoheitsgebiet ihres Staates! Mit dem Eintreten für niedrige Steuern, für das Bargeld und gegen Steuern mit Lenkungswirkung (Stichwort Klimapaket) die freie Verfügbarkeit der Bürger über ihr selbst erwirtschaftetes Geld!
Gerade mit dem Eigentumsrecht nehmen es Parteien des linken Spektrums alles andere als genau: Im Kommunismus ist das Eigentumsrecht quasi ungültig. In den sozialistischen Gesetzgebungen vieler demokratischer Staaten ist vielfach in bedenklichem Ausmaß das Eigentumsrecht beschränkt. Bevor die politische Linke auf die AfD zeigt, sollte sie sich selbst fragen, wie ihr gestörtes Verhältnis zum Eigentum noch mit der Würde des Menschen vereinbar ist.
Asylrecht mit Schranken, Seenotrettung als Menschenpflicht
Auch im Asylrecht vertritt die AfD in vollem Umfang das, was mit der unantastbaren Würde jedes Menschen vereinbar ist. Sie fordert nämlich nichts anderes als die konsequente Einhaltung geltenden Asylrechts. Nach diesem geltenden Recht gibt es laut Artikel 16a GG keinen Anspruch auf Asyl, wenn man über sichere Drittstaaten einreist. Mit der Gewährung von Asylrecht ist tatsächlich für das Volk ein Verzicht auf Teile seines Eigentumsrechts verbunden, unter Abwägung mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Asylsuchenden. Aber gerade deshalb ist das Asylrecht auch zurecht sehr eingeschränkt. Warum die vielen Migranten, die besonders seit 2015 nach Europa kommen, keinen Anspruch auf Aufnahme haben, dazu wurde bereits bei Philosophia Perennis ausführlich Stellung genommen.
Gerade weil das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit unmittelbar mit der unantastbaren Würde des Menschen verbunden ist, besteht auch bei allen im Bundestag sitzenden Parteien inklusive der AfD Konsens darüber, dass Seenotrettung Menschenpflicht ist. Worin sich die AfD aber legitimerweise von den anderen Parteien konsequent unterscheidet, ist ihre Position, dass Seenotrettung kein Freifahrtschein nach Europa sein darf. Sie vertritt damit sogar eine Position, deren Umsetzung mehr Menschen vor dem Ertrinken bewahrt als die No-Border-No-Nation-Politik. Die Erfahrungen in Australien und auf den Kanarischen Inseln zeigen, dass eine Seenotrettung, verbunden mit einer No-Way-Politik, die Zahl der Ertrinkenden drastisch nach unten senkt. Denn die Anreize sinken, sich überhaupt in diese Gefahr zu begeben.
Innere Sicherheit und Strafverfolgung von Gewalttätern: Schutz der körperlichen Unversehrtheit
Gerade weil mit unkontrollierter Zuwanderung neben tatsächlich schutzbedürftigen Menschen auch zahlreiche gewalttätige Straftäter ins Land kommen, ist die Forderung der AfD umso legitimer, dass es eine Weiter-so-Politik nicht geben darf. Den Messeropfern beispielsweise von Kandel und Chemnitz wie auch vielen anderen Opfern wurde durch Straftäter, die gar nicht im Land sein müssten, ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit für immer genommen. Unabhängig von der Migrationsdebatte fordert die AfD gegen Gewaltdelikte jeder Art ein strikteres Durchgreifen des Rechtsstaates nach den geltenden Strafgesetzen und erteilt damit der heute oft praktizierten Kuscheljustiz eine Absage. Gerade der konsequente Umgang mit Gewalttätern ist das wichtigste Mittel eines Rechtsstaates, die körperliche Unversehrtheit – und damit die unantastbare Menschenwürde – tatsächlich zu schützen.
Nicht ohne Grund fordert die AfD in ihrem Grundsatzprogramm, Opferschutz vor Täterschutz zu stellen. Natürlich sind die Möglichkeiten der Strafjustiz darin begrenzt, dass auch Straftäter ihre unantastbare Menschenwürde haben. Dem wird aber in erster Linie dadurch Rechnung getragen, dass Todesstrafe und Folterstrafe verboten sind und der Versuch der Resozialisierung unternommen wird. Aber der Schutz der körperlichen Unversehrtheit aller Menschen gebietet gerade, bei Gewalttätern das Strafgesetzbuch anzuwenden.
Verhältnis der Linken zu Schwangerschaftsabbrüchen
Indem sich die AfD gegen eine weitere Beliebigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen positioniert, steht sie auch für die unantastbare Würde von noch ungeborenen Menschen ein. Wie beliebig das Thema bei der politischen Linken gesehen wird, wirft die Frage auf, welches Verhältnis diese tatsächlich zum Recht jedes Menschen auf Leben hat. Besonders aufhorchen lässt der Ende 2018 von den Jusos beschlossene Grundsatz. Ganz ehrlich, solange die SPD unter diesen Umständen noch die Jusos als ihre Parteijugend anerkennt, braucht sie mit der unantastbaren Menschenwürde nicht mehr zu kommen – und schon gar nicht mit dem Finger auf andere Parteien zeigen.
Islamkritik keine Menschenverachtung, sondern Schutz der Menschenwürde
Zum Thema Islamkritik hat sich Philosophia Perennis mit sehr vielen Artikeln schon positioniert. Auch die AfD hat in ihrem Grundsatzprogramm zum Thema Islam deutlich gemacht, dass viele Muslime gesetzestreu leben und gegen sie die Islamkritik nicht gerichtet ist. Die AfD unterscheidet also zwischen dem Islam als Weltanschauung mit zumindest in Teilen politischen Zielen und den Menschen muslimischen Glaubens, für die wie für alle Menschen eine unantastbare Würde gilt. Zahlreiche PP-Artikel zu diesem Thema geben Anregung, wie einerseits jedem Menschen unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit seine unantastbare Menschenwürde gewährleistet wird, und wie andererseits Kritik an Religionen wie zum Beispiel am Islam berechtigt ist.
Gerade weil viele Koransuren und die Position vieler Islamgelehrter in fundamentalem Widerspruch zur unantastbaren Würde aller Menschen stehen, ist für echte Demokraten Kritik am Islam ein berechtigtes Denken. Die AfD tut somit mit ihren Positionen zum Islam unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der unantastbaren Würde aller Menschen den größten Gefallen.
Schlusswort an Altparteien und Nannymedien
Deshalb, liebe Vertreter von Altparteien und Nannymedien: Hören Sie endlich auf, der AfD und ihren tatsächlichen oder potentiellen Wählern das Leugnen der unantastbaren Menschenwürde vorzuwerfen. Denn das von der Mehrheit der AfD-Parteibasis beschlossene Grundsatzprogramm steht in vollem Umfang für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die unantastbare Würde jedes Menschen.
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