(David Berger) Er habe die Parole „1. Mai – judenfrei!“ auf einer Demo ausgegeben, behauptet die dubiose Gruppe „Köln gegen Rechts“ in einem Artikel, über dessen skandalöse Brisanz wir heute Vormittag berichteten. Damit wollte man offensichtlich den Kampf gegen die Rundfunkzwangsabgabe als „antisemitisch“ brandmarken. PP, bekannt für seinen Kampf gegen Antisemitismus und Israel-Hass, hat bei Heinrich Magatsch nachgefragt.
David Berger: Sehr geehrter Herr Magatsch, Sie sind für die PP-Leser kein Unbekannter. Im September 2018 hatten wir von einem Prozess gegen Sie berichtet. Auf dem Weg zum Frauenmarsch im Februar 2018 hatten Sie ihre Plakate mit schwarzer Folie und Glasfaserklebeband verpackt, weil Sie befürchten mussten, dass sie auf dem Weg dorthin von der Antifa als Teilnehmer des Frauenmarsches erkannt, verprügelt, getreten oder bespuckt worden wären. Damals noch völlig naiv und unbedarft, hatten Sie im Rucksack zum Aufschneiden der Verpackung ein kleines Teppichmesser dabei. Das wurde Ihnen zum Verhängnis. Wie ging die Sache schlussendlich aus?
Heinrich Magatsch: Eigentlich sehr erfreulich! Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz mit Prozessbesuchern gefüllt, sicher auch aufgrund der Berichterstattung von Philosophia Perennis. Nach meiner Verteidigungsrede beantragte der Staatsanwalt, jede Beeinflussung durch den gefüllten Gerichtssaal in Bausch und Bogen abstreitend, FREISPRUCH!
David Berger: Nun wird Ihnen erneut eine Straftat unterstellt. In einem Artikel, in dem Antifa-Leute die Kölner Polizei für die angebliche Blockade eine GEZ-kritischen Infostands feiern, bei dem sie auch anwesend waren, heißt es: „Heinrich M. (bekam letztes Jahr eine Anzeige wegen des Ausrufs „1. Mai judenfrei“. Er hatte schon einen Prozess wegen mitführens eines Messers bei einer rechten Demo)“. Nun lassen wir mal beiseite, dass es zu dem journalistischen Ehrenkodex gehört, nicht über Anzeigen zu berichten, deren weiterer Verlauf völlig unklar ist. Sondern ich frage mal ganz direkt: Wie konnten Sie sich zu solch einem tatsächlich mehr als bedenklichen Ruf verleiten lassen?
Heinrich Magatsch (Foto l.): Das war so: Am 1. Mai hatten wir uns zu dritt der Kölner Demo angeschlossen. Eine Kamera und zwei Plakate („Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist wie Physik ohne Materie“ und „Gutes Leben für Viele, statt Drangsalierung, Elend und Verzicht für viel zu Viele!“) waren dabei.
Das ging eine halbe Stunde erstaunlich gut, bis die vor uns laufende MLPD etwas Verdächtiges erschnüffelt hatte. Plötzlich skandierten ca. 30 Leute, darunter viele kräftige Männer, oft Gewerkschafter, die als Ordner eingesetzt waren, lautstark „Nazis raus!“. Im Brustton vollster Überzeugung wurden unsere Plakate von Gewerkschaftern gegenüber der Polizei als faschistisch denunziert! Die hatten offensichtlich tatsächlich geglaubt, sie könnten uns so von der Demo entfernen, und ohne anwesende Polizei hätten sie uns sicher niedergeprügelt, aber die umsichtige Polizistin entschied auf „Weitergehen!“.
David Berger: Klingt doch alles noch verhältnismäßig friedlich. Aber wie kam man dann auf die Juden zu sprechen?
Bald darauf lief so ein MLPD-Mann und skandierte ständig lautstark
„Die drei da sind Ausländerfeinde!“.
„So müssen sich wohl damals die Juden gefühlt haben“, meinte meine Mitstreiterin.
„1. Mai – judenfrei! Das hätte so einer wie Sie damals gerufen!“, rief ich daraufhin dem MLPDler zu.
Der stutzte kurz und stellte Anzeige! Ermittelt wurde nicht, der Sachverhalt war ja eindeutig, aber von diesem Zeitpunkt an wurden wir von der Demo ausgeschlossen – weshalb ich der wachsamen Polizistin keinen Vorwurf mache, im Gegenteil.
Also haben nicht Sie sich kriminell gemacht, sondern diejenigen, die ihnen etwas unterstellt haben, was Sie nie gesagt haben
Heinrich Magatsch: Genau! Versammlungsstörung ist strafbar, und der Versuch der Gewerkschafter, uns von der Demo zu vertreiben, war eine solche. Und Verleumdung ist auch strafbar. Wie man sieht, muss man mitunter nur die Hälfte einer Aussage weglassen und schon erscheint sie als das Gegenteil.
David Berger: „Widerstand steigt auf“ hat heute Morgen – kurz nach Erscheinen unseres Berichts über die Äußerungen von Köln gegen Rechts“ und der damit verbundenen Anfrage an die Kölner Polizei bereits angekündigt, dass man rechtliche Schritte gegen die Aussagen von deren Internetseite einleiten wird. Werden Sie auch eine Unterlassungsklage im Hinblick auf die Aussage anstrengen?
Heinrich Magatsch: Mein Anwalt hat schon ein Schreiben an „Köln gegen Rechts“ geschickt, das hat mich fast 140€ gekostet. Nach seiner Einschätzung bekäme ich bei einer Unterlassungsklage sicher Recht, nur wird der Streitwert recht hoch bewertet, so daß ich nicht selber klagen kann, sondern Anwaltszwang besteht. Das würde dann ca. 1500 € kosten, wobei höchst fraglich ist, ob sich die bei dem Verein beitreiben lassen. Und einen Fonds für die Opfer „linker“ Straftaten gibt es nicht, vielmehr ist man als Verleumdungsopfer faktisch schutzlos.
David Berger: Wir danken Ihnen für das Gespräch und Ihr Engagement!
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