Kurz vor der Landtagswahl in Thüringen sorgt der „Wahlhelfer“ der „Vereinigung der freien Medien“ noch einmal für Aufregung. Gegen die in einer Auflage von einer halben Million gedruckte Gratis-Zeitung wurde nun vom Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erlassen: sie darf ab sofort nicht mehr verbreitet werden.
Grund dafür sind allerdings nicht die etwas unklaren Finanzierungshintergründe, über die die Mainstreammedien in den letzten Tagen rätselten, sondern eine missverständliche Aussage in einem der dort veröffentlichten Artikel.
Angestrengt hat die Klage der Rechtsextremismusforscher Matthias Quent aus Jena gegen eine Aussage in einem Artikel von Vera Lengsfeld zu seinem neuen Buch. Es geht schlicht darum, ob Quent nun für eine seiner Aussagen eine Quelle anführt oder nicht. Also im Grund genommen eine Nebensächlichkeit im Hinblick auf die Gesamtproblematik.
250.000 Euro Strafe drohen
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro darf die Aussage, Quent habe seine Behauptung nicht durch eine Quelle belegt, nicht weiter verbreitet werden. Das hat zur Folge, dass der „Wahlhelfer“ in seiner jetzigen Form erst einmal nicht mehr verbreitet werden darf.
Auf der Webseite der „Vereinigung der freien Medien“ ist der „Wahlhelfer“ bereits nicht mehr verfügbar. Vera Lengsfeld äußerte sich bereits vor einigen Tagen zu dem Gegenschlag Quents: „Das macht ein Mann, der bedenkenlos Menschen, deren Ansichten seinen ideologischen Scheuklappen widersprechen, als Rechte, was nahelegen soll als Rechtsextreme, stigmatisiert und damit im Falle der Gemeinsamen Erklärung 2018 das Persönlichkeitsrecht von über 160.000 Petenten verletzt!“
Steht ein neuer AfD-Spendenskandal an?
Es ist davon auszugehen, dass die Aufregung um den Wahlhelfer und die „Vereinigung der freien Medien“ mit der Thüringenwahl nicht endet, sondern vermutlich erst so richtig beginnt. Denn die Medien vermuten hier eine Konstellation, die nach dem Skandal um David Bendels „Deutschlandkurier“ zu einem der größten AfD-Spendenskandale überhaupt führen könnte. Ob hier der Wunsch Vater des Gedankens ist oder sich die Vermutungen bestätigen werden, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.