Samstag, 27. Juli 2024

Sayn-Wittgensteins Mailverteiler – Fürstliche Post von Rechtsaußen

Wie glaubwürdig ist die TAZ? Was verbirgt sich hinter Doris von Sayn-Wittgensteins angeblich rechtsradikalem Mailverteiler? Ein Gastbeitrag von Heiko Evermann

Ende November 2018 berichtete „die Welt“, dass Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein Ende 2014 für den rechtsradikalen „Verein Gedächtnisstätte“ in Guthmannshausen geworben hat. Nur drei Wochen später, am 17. Dezember 2018 berichteten die linkslastige TAZ und die Webseite Exif-Recherche über einen E-Mail-Verteiler Sayn-Wittgensteins.

Der TAZ lägen insgesamt „knapp 80 gedruckte Seiten“ vor. Die weitergeleiteten Mails stammten: „von rechtsextremen Kulturvereinen, Freunden der Waffen-SS, Holocaust-Leugnern und Verfechtern einer Reichsideologie bis zum internationalen Rechtsextremismus.“ (TAZ)

Viele der dort genannten Personen und Organisationen waren mir nicht bekannt. Daher bin ich diesen Namen nachgegangen und habe das Ergebnis auf meiner Webseite dokumentiert.

Ein Who is Who der rechtsradikalen Szene

Die von der TAZ genannten Mails entstammen der Feder einer breiten Palette von rechtsradikalen Autoren. Beim Recherchieren von deren Lebensgeschichten sträuben sich mir die politischen Nackenhaare. Einige Beispiele:

  • Meinolf Schönborn, der so weit rechts ist, dass sogar die NPD ihn rausgeworfen hat.
  • Am 14. Mai 2016 soll Sayn-Wittgenstein EXIF zufolge Solidaritätsbekundungen für die (mittlerweile inhaftierte) Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck verbreitet haben. Diese hätten mit dem Satz geendet „Der Holocaust ist die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte“. Zu diesem Zeitpunkt war Sayn-Wittgenstein bereits einen Monat lang Teil des AfD-Landesvorstands Schleswig-Holstein.
  • Am 19. August 2016 soll sie den (mittlerweile geschlossenen) Online-Waffenshop „Migrantenschreck” beworben haben. Betrieben wurde dieser von Mario Rönsch. Beworben wurden damals Waffen zum Verschießen von Hartgummigschossen mit einer Mündungsenergie über 100 Joule. Für solche Waffen braucht man einen Waffenschein. Der Onlineshop warb aber damit, die Papiere eben nicht zu prüfen. Sayn-Wittgenstein ist nach eigenen Angaben Sportschützin. Im Rahmen des dafür nötigen Waffenscheins lernt man die Regeln. Ihr muss die Illegalität dieser Webseite daher bekannt gewesen sein.
  • Im Februar 2017 soll sie eine Einladung der rechtsextremen “Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland” verschickt haben. Diese Organisation taucht mehrfach in den Berichten des Verfassungsschutzes auf und sie steht auch auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Es verbietet sich daher für AfD-Funktionsträger, solche Einladungen zu verschicken. (fett)Sayn-Wittgenstein war zu diesem Zeitpunkt Kandidatin der AfD zur Landtagswahl 2017 in Schleswig-Holstein.

Weitere kommentierte Beispiele finden Sie auf meiner Webseite.

Das Selbstverständnis von Sayn-Wittgensteins Mailverteiler

Sayn-Wittgenstein beschrieb die Aufgabe ihres Mailverteilers in einer E-Mail vom 15. März 2016 so:

„Ich verteile täglich mehrere Meldungen, die ich von nah und fern erhalte, weil unsere Qualitätspresse uns bestimmte Informationen vorenthalten möchte. Ich gebe diese Informationen – im allgemeinen anonymisiert – weiter und bin ebenfalls an Nachrichten, die Sie mir schicken, interessiert.“

Wenn man nun die Autoren der weitergeleiteten Mails danebenlegt, dann ist eines deutlich: offenbar ist Sayn-Wittgenstein der Meinung, dass es in der “Qualitätspresse” an Nachrichten von und über die rechtsradikale Szene mangelt.

Sayn-Wittgenstein war ab April 2016 Mitglied des AfD-Landesvorstands Schleswig-Holstein. Das, was Sayn-Wittgenstein hier verteilt hat, ist ein schwerer Verstoß gegen die Grundsätze der AfD.

Der Beleg für die Existenz des Mailverteilers

Nun halten manche die TAZ per se für unglaubwürdig.

Allerdings ist Doris von Sayn-Wittgenstein als Juristin sehr klagefreudig. Sie führt derzeit eine ganze Reihe von Prozessen, auch gegen Parteikollegen. Den TAZ-Artikel hat sie aber meines Wissens bisher nicht beklagt. Im Gegenteil: Sie hat die Existenz des Mailverteilers innerhalb der AfD bestätigt:

Am 19.02.2019 machte in der AfD eine Mail von Doris von Sayn-Wittgenstein an H.S. (Name mir bekannt) die Runde. H.S., einer ihrer treuen Anhänger, verteilte diese Mail dann breit im Landesverband Schleswig-Holstein. Sie fand den Weg auch bis zu mir. Darin heißt es:

„Die Meldung der TAZ über meinen „Verteiler“ (ca. 10 Leute) war ein Schuß auf einen ausgemachten politischen Feind; statt zu solidarisieren hat dieser Schuß jedoch viele Mitglieder in der Partei verängstigt. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich festhalten, daß ich keinerlei Straftaten begangen oder zu Straftaten aufgerufen habe.“

Das ist meiner Meinung nach das klare Eingeständnis, dass die Berichterstattung von EXIF und TAZ zutreffend ist.

Es macht für mich keinen Unterschied, ob sie derartige rechtsradikale Mails an 10 oder an 100 Leute verteilt haben sollte. Die laut TAZ von ihr versendeten Mails sind und bleiben rechtsradikal. Für Amtsträger der AfD verbietet sich das. Solidarität, die sie ihren Worten zufolge eigentlich erwartet hätte, darf es für solche Mails nicht geben!

Auch die Frage nach der Strafbarkeit führt in die Irre. Warum?

Rechtsradikale Mails sind typischerweise nicht an sich strafbar. Die Autoren wählen ihre Formulierungen bewusst so, dass sie möglichst rechtlich nicht belangt werden können.

Rechtsradikale Mails zu verteilen, widerspricht dennoch den Prinzipien der Alternative für Deutschland. Mit rechtsradikalen Personen und Vereinigungen will und darf die AfD keinen Umgang haben.

Den besten politischen Dienst könnte Doris von Sayn-Wittgenstein der AfD leisten, indem sie austritt. Das ist nach all dem, was über ihren Mailverteiler mittlerweile bekannt ist, auch der einzige politische Dienst, den sie der AfD und unserem Land noch erweisen kann.

**

Unser Gastautor: Heiko Evermann ist einer von zwei Vorsitzenden des AfD-Kreisverbands Segeberg und er ist es leid, für die Querschüsse Sayn-Wittgensteins politisch in Mithaftung genommen zu werden. Hier geht es zu seinem Blog.

***

Sie wollen die Arbeit von PP unterstützen? Dann ist das hier möglich:

PAYPAL

… oder auf Klassische Weise per Überweisung:

IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: PP

PP-Redaktion
PP-Redaktion
Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

Trending

VERWANDTE ARTIKEL