Samstag, 21. Dezember 2024

Kinderrechte ins Grundgesetz: Elterliches Erziehungsrecht schon bald am Ende?

Bereits seit nach monatelangen Sondierungen und Verhandlungen die jetzige Große Koalition gebildet wurde, sind Befürchtungen laut, dass das elterliche Erziehungsrecht massiv in Gefahr ist. Denn die Große Koalition hat eine Grundgesetzänderung mit der Ergänzung von Kinderrechten ausdrücklich in ihrem Koalitionsvertrag. Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer

Schon in früheren PP-Artikeln wurde das damit verbundene Problem ausdrücklich beleuchtet: Hier.

Grundgesetzänderung womöglich noch vor der Sommerpause – „Demo für alle“ ruft zum Anschreiben der Bundestagsabgeordneten auf. Am 7. Juni 2019 warnte die „Demo für alle“ vor der Gefahr, dass diese Grundgesetzänderung womöglich noch vor der Sommerpause kommen könnte. Sie starte einen Aufruf, die Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises mit einem individuellem Schreiben aufzurufen, dieser Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen.

Natürlich ist die Befürchtung berechtigt, dass man mit diesem Anliegen lediglich von Abgeordneten der AfD gehört wird. Trotzdem ist es einen Versuch wert, an die Abgeordneten seines Wahlkreises zu schreiben. Man weiß ja letztendlich doch nicht, wie sich Abgeordnete entscheiden, wenn sie von vielen Mails überschwemmt werden. Jedenfalls ist der Versuch besser, als sich am Ende vorwerfen zu müssen, völlig untätig gehandelt zu haben.

Mein Schreiben an die vier Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises

Ich selbst habe nun den Versuch gemacht und an die Abgeordneten meines Wahlkreises – unabhängig von ihrem Parteibuch – geschrieben. Mit meiner Einstellung zu Parteien hat es gar nichts zu tun, wen ich angeschrieben habe. Ich selbst bin seit meinem Austritt aus der Merkel-Union Ende 2017 zurzeit parteilos und unterstütze medial die AfD, wie zuletzt bei meinem Wahlaufruf zur Europawahl. Dies hier ist mein Schreiben an die Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises, Renata Alt (FDP), Matthias Gastel (Grüne), Michael Hennrich (CDU/CSU) und Nils Schmid (SPD).

„Sehr geehrte Frau Alt,

sehr geehrter Herr Gastel,

sehr geehrter Herr Hennrich,

sehr geehrter Herr Schmid,

bekanntlich ist noch für dieses Jahr in Planung, am Grundgesetz eine Änderung vorzunehmen und darin explizit Kinderrechte neu zu verankern.

Das Anliegen klingt zwar durchaus erfreulich, die Rechte von Kindern zu stärken. Dennoch teile ich vollumfänglich die Bedenken, die vonseiten verschiedener Kritiker schon offen angesprochen wurden. Sehr oft verbessern neue Gesetze nicht die Rechtssicherheit, sondern verschlechtern sie eher. Das sehe ich auch bei den geplanten Kinderrechten im Grundgesetz so. Wenn es um den berechtigten Schutz von Kindern geht, so würde es auch hier genügen, die bestehende Rechtslage schlicht und ergreifend anzuwenden.

Zurecht wurde schon in öffentlichen Publikationen klargestellt, dass Kinder selbstverständlich auch Menschen sind und es sich somit von selbst versteht, dass Menschenrechte auch für sie gelten. Deshalb teile ich vollumfänglich die Befürchtung, dass explizite Kinderrechte im Grundgesetz nicht in erster Linie den Kindern helfen, sondern eher das Erziehungsrecht der Eltern nach Artikel 6 GG aushöhlen und die Zugriffsrechte des Staates zu sehr erweitern. Gerade das in Artikel 6 GG geschützte elterliche Erziehungsrecht ist ein wichtiger Schutz gegen die Übergriffigkeit staatlicher Willkür auf Kinder und unterscheidet unsere BRD positiv von den schrecklichen Diktaturen des Dritten Reiches und der DDR, in welchen der Staat mit besonderer Macht sich Zugriff auf die Kinder verschaffte.

Die Eingriffsmöglichkeiten des Rechtsstaates gegen die Eltern im Falle einer Kindeswohlgefährdung sind bereits nach geltender Rechtslage des Grundgesetzes gewährleistet. Absatz 3 in Artikel 6 GG gebietet bereits jetzt einen berechtigten Eingriff des Rechtsstaates auch gegenüber den Eltern, “ wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen“. Damit ist das grundlegende Verhältnis zwischen Kindern als Menschen mit eigenen Rechten und dem Erziehungsrecht der Eltern geregelt. Somit wären extra Grundrechte für Kinder im Grundgesetze völlig überflüssig.

Die einfachgesetzlichen Regelungen oder auch Regelungen der Landesverfassungen haben schon jetzt die grundgesetzlichen Abwägungen in vielerlei Hinsicht sinnvoll geregelt: Individuelle Grundrechte auch für Minderjährige auf der einen Seite, Vormundschaftsrecht der Eltern auf der anderen Seite. Beispielsweise gilt seit langem die Religionsmündigkeit für Jugendliche ab 14 Jahren und somit vor Eintreffen der Volljährigkeit. Unsere baden-württembergische Landesverfassung gewährt Kindern und Jugendlichen das Recht auf eine ihren Stärken angemessene Bildung. Vormundschaftsrichter können schon jetzt zugunsten der Jugendlichen entscheiden, wenn sie beispielsweise mit ihren Eltern uneinig sind, wie ihr Weg nach Abschluss der Mittleren Reife weiter geht.

Extra Kinderrechte im Grundgesetz sind also völlig überflüssig und bergen nur das Risiko, dass der Staat am Ende zu sehr das elterliche Erziehungsrecht aushebeln kann. Zudem ist gerade mit Grundgesetzänderungen eine besondere Sensibilität geboten.

Deshalb richte ich an Sie als Abgeordnete unseres Wahlkreises die dringlichste Bitte, einer solchen Grundgesetzänderung NICHT zuzustimmen. Zudem bitte ich Sie darum, Ihre jeweiligen Fraktionen von diesem Schritt abzuhalten, falls Ihre Fraktion dazu tendiert, diesem Schritt zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen, Daniel Schweizer“

Anschreiben der Bundestagsabgeordneten zur Nachahmung empfohlen

Wollen auch Sie, liebe Leser von PP, noch verhindern, dass der Bundestag auf diese schwerwiegende Weise das Grundgesetz ändert? Dann empfehle ich Ihnen den Schritt wärmstens zur Nachahmung, die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises mit E-Mails gegen diese Grundgesetzänderung zu überschwemmen.

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PP-Redaktion
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