(David Berger) Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren ein Burkini-Verbot, das in der Badeordnung der städtischen Schwimmbäder von Koblenz galt, kassiert. Das Verbot verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot unserer Verfassung.
Geklagt hatte eine Frau, die darauf besteht, dass sie wieder mit dem den ganzen Körper bedeckenden Burkini-Badeanzug alle Anlagen der Städtischen Schwimmbäder benutzen darf.
Berufung auf Islam
Dabei berief sie sich unter anderem auf ein ärztliches Attest, nach dem ihr wegen einer Rückenkrankheit Schwimmbadbesuche gut tun. Und natürlich auf ihren muslimischen Glauben, der ihr solch eine Kleidung gebiete. So gehöre es zu ihrer Religionsfreiheit das Schwimmbad vollbekleidet zu benutzen.
Nichtmuslimen ist solch ein bekleidetes Schwimmen untersagt, da nur so eine Kontrolle auf Hautausschläge und damit ansteckende Krankheiten durch das Badepersonal möglich ist.
UV-Schutz ja auch möglich
In der Begründung des Gerichts heißt es, „es sei nicht ersichtlich, warum das Tragen von Burkinis verboten, das Tragen von Neoprenanzügen aber erlaubt sei. Außerdem würde die Bäderverordnung auch zum Beispiel Shirts und Hosen verbieten, die vor allem bei Kindern vor UV-Strahlung schützen sollen. Auch dies könne nicht die Absicht der Bäderverordnung sein.“ – so der SWR
Alice Weidel kritisiert Urteil
Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, hat sehr rasch dieses Urteil kritisiert: Das Urteil, das Koblenzer Burkini-Verbot aufzuheben, sei ein falsches Signal: „Eine Ganzkörperverschleierung in städtischen Schwimmbädern entspricht weder hygienischen Standards, noch dient es der Integration muslimischer Mitbürgerinnen. Im Gegenteil wird damit die bereits bestehende Aufspaltung in Parallelgesellschaften verfestigt.
Koblenz hatte mit dem Verbot solcher sogenannten Burkinis einen Schritt in die richtige Richtung unternommen. Das wird nun leider mit Hilfe fragwürdiger Rechtsauslegung torpediert. Hier sollte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Es ist nun auch Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingen so zu gestalten, dass der begonnene richtige Weg nicht nur in Koblenz, sondern deutschlandweit weitergegangen werden kann.“
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