Heinz-Christian Straches Anwalt hat nun Strafanzeige gegen alle Personen und Institutionen erstattet, „die für Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Videos mitwirkend verantwortlich sind“ – darunter auch die Verantwortlichen bei „Spiegel“ und „Süddeutsche“, die das auf kriminellem Wege erstellte Video zuerst veröffentlicht haben.
Wie die Staatsanwaltschaft München verschiedenen österreichischen Medien mitteilte, geht Strache nun auch gegen „Spiegel“ und „Süddeutsche“ vor. Straches deutscher Rechtsanwalt hat bereits am vergangenen Freitag bei den Staatsanwaltschaften in München und Hamburg, wo die Redaktionen der beiden Relotius-Blätter sitzen, „schriftlich Strafanzeige gegen alle Personen gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind“.
Nicht nur Erstellung des Videomaterials, auch Veröffentlichung war illegal
Nicht nur die Entstehung und Weitergabe des Videos beruhte bereits auf einer schweren Straftat. An dieser war der „Spiegel“ und die SZ vermutlich nicht beteiligt. Und dennoch sind beide ebenfalls durch die Veröffentlichung des Videos mit großer Wahrscheinlichkeit kriminell geworden. Im § 201a StGB heißt es nämlich (in Nr. 3):
„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“
Das hätte vermutlich sogar gegolten, wenn der Spiegel das Video nicht veröffentlicht, sondern nur die Dialoge transkripiert und bekannt gemacht hätte (§ 201 Absatz 2 Satz 1: Strafbarkeit, wenn das abgehörte nichtöffentliche Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitgeteilt wird).
Auch Anzeige in Wien erstattet
In Wien hatte Strache schon kurz nach Veröffentlichung des Videos gegen den Wiener Anwalt M., den Detektiv Julian H. und die angebliche Oligarchennichte aus Russland als „mögliche Mittäter“ bei der Erstellung des Videos Anzeige erstattet.
Weil Philosophia Perennis bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen hatte, dass „Spiegel“ und „Süddeutsche“ mit der Veröffentlichung illegal gewonnener Erkenntnisse nicht nur moralisch verwerflich und journalistisch unethisch, sondern auch juristisch problematisch agiert hätten, wurde die Reichweite der Links auf PP von Facebook mit Berufung auf einen dpa-Faktencheck stark eingeschränkt.
im Laufe des Verfahrens wird sich nun zeigen, ob der dpa-Faktenchecker und Facebook sich erneut als die gezeigt haben, die die eigentlichen Fakenews-Verbreiter sind.
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