Gierig stürzten sich die Altparteien auf die Beute – die AfD. Eine erste Verurteilung stand fest, noch ehe Einzelheiten bekannt waren. So schnell wie bei den Attacken gegen den vermeintlichen „AfD-Spendenskandal“ waren CDU, CSU, SPD, und FDP nicht, als es darum ging, vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein Gastbeitrag von Peter Helmes
Nach Ansicht des Staatsrechtlers Karl-Albrecht Schachtschneider habe AfD-Fraktionschefin Alice Weidel in der Parteispenden-Affäre jedoch korrekt gehandelt. Er gehe davon aus, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt würden, sagte er im Dlf (15.11.18); denn Alice Weidel sei nichts vorzuwerfen.
Bisher ist nur eine Äußerung der Staatsanwaltschaft bekannt, daß eine Anzeige erstattet wurde. Und jeder Anzeige muß die Staatsanwaltschaft nachgehen. Das heißt dann aber noch lange nicht, daß ein Anfangsverdacht wirklich vorliegt. Eine strafbare Handlung im Sinne des Paragraph 31d Parteiengesetz – das wäre die einzige Vorschrift, die in Betracht kommt – scheint nicht gegeben bzw. ist nach meinem derzeitigen Kenntnisstand fraglich. Das würde ja voraussetzen, daß beabsichtigt ist, die Spende zu verschleiern, und daß Weidel dies beabsichtigt hätte.
Spendenskandal?
Von „geneigten Medien“ wird höchst unsorgfältig von einem „Spendenskandal der AfD“ gesprochen. Ob es sich wirklich um einen Solchen handelt, ist noch völlig unklar. Aber man darf ja schon mal losschlagen.
Zudem wäre wichtig, auf die Unterschiede hinzuweisen. Es handelt sich um zwei Großspenden – eine aus Belgien (EU-Land), die andere auf den ersten Blick aus der Schweiz (Nicht-EU-Land). Die Annahme von Spenden aus einem EU-Land ist legal, so daß die AfD die Groß-Spende aus Belgien dem Bundestag nur anzeigen*), aber nicht an den Spender zurückzahlen mußte.
*)Einschub.: Nach Paragraph 25 Absatz 3 des Parteispendengesetzes sind „Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.“ (Einschub Ende)
Schwieriger sieht es mit der Spende aus der Schweiz aus (die allerdings ebenfalls zurückgezahlt wurde): Der Absender, der die Spende getätigt hat, ist die PWS (PharmaWholeSale International AG). Die Hintergründe sind noch nicht klar. Vieles spricht dafür, daß der „Spender“ als Treuhänder eines Vermögens eines Deutschen (als Treugeber) handelte, der aber noch nicht identifiziert ist. Wenn der Treugeber tatsächlich ein Deutscher war, greift die Ausnahmevorschrift des Paragraph 25 Absatz 2 Nummer 3a Parteiengesetz. Die Spende kommt dann materiell von einem Deutschen und nicht von einem Ausländer und wäre damit nicht unzulässig.
„Ohne schuldhaftes Verzögern“
Nun noch zum Vorwurf, Weidel habe die Spende(n) nicht „unverzüglich“ zurückgezahlt: Der Begriff „unverzüglich“ ist juristisch klar, aber in der Praxis oft schwierig umzusetzen. „Unverzüglich“ bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern.
Wenn jemand mit Absicht verzögert, handelt er vorsätzlich. Im Falle Weidel kann nach meinem Kenntnisstand davon aber nicht gesprochen werden. Sie handelte weder fahrlässig, noch gar vorsätzlich. Weidel hatte die Spendenfrage sofort dem Schatzmeisterin des Kreisverbandes und weiterhin dem Schatzmeister des Landesverbandes Baden-Württemberg übertragen, wie es ihre Pflicht ist. Die haben das geprüft – was offensichtlich relativ lange Zeit gekostet hat. Das zu beanstanden, ist noch zu klären.
Trotz noch offener Fragen hat letztlich Weidel entschieden, das Geld zurückzuzahlen. (Sie hätte durchaus noch weitere Prüfungen, die noch mehr Zeit gekostet hätten, durchführen (lassen) können.
Der Begriff der Unverzüglichkeit hängt eben immer von den Tatsachen und Möglichkeiten ab. Wenn die Frage nicht schnell geklärt werden kann, geht es nicht anders. Und übrigens, wenn eine Spende zurückgegeben wird, dann ist es nach dem Gesetz, nach Paragraph 25 Absatz 1, letzter Halbsatz, keine Spende.
Die Altparteien und die Moral
Nur zur Erinnerung ein paar „Spenden-Affairchen“ von früher:
- SPD: Köln, Wuppertal, Regensburg, Wuppertal, West-LB, Flick-Affaire und, und, und
- Union: Flick-Affaire, Der Kohl´sche „Bimbes-Skandal“, Landesverb. Hessen (Ferrero u.a.)
- FDP: Graf Lambsdorff (deshalb vorbestraft) und die Flick-Affaire, Möllemann
Und bei der Annahme von Großspenden (ab 100.000 €) zeigten sich die Grünen in der Vergangenheit auch nicht gerade zimperlich.
Es lohnt sich, unter dem Stichwort “Parteienspenden“ zu googeln. Aus meiner fast 60-jährigen politischen Tätigkeit könnte ich soviel zu diesem Thema berichten, daß ein Buch allein nicht ausreichen würde. (Siehe z. B. mein 100-Seiten-Taschenbuch: „Macht-Kasse-Genossen“ – nur noch als pdf-Datei erhältlich).
Auch die AfD hat ein Recht auf fairen Umgang
Es ist – für alle Beteiligten – noch viel zu früh, definitive Aussagen zu treffen. Insbesondere gilt dies für Vorverurteilungen ohne Kenntnis der Faktenlage. Eines sei den „schnellen Henkern“ jedoch entgegengehalten:
Wie jede andere Partei hat auch die AfD einen Anspruch auf fairen Umgang. Die Partei hat ein demokratisches Grundsatzprogramm, ihre vielen Vertreter in den Parlamenten sind wie die der Altparteien demokratisch gewählt, haben also die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre politischen Gegner. Alice Weidel bemüht sich ganz offensichtlich um Klärung. Das verschafft ihr Respekt. Bei anderen sah das auch schon mal anders aus:
Helmut Kohl z. B. war sich nicht zu schade, ‚jüdische Vermächtnisse‘ anzuführen, um geheime Spenden und Schwarzgeldkassen der CDU zu tarnen. Wie sagt der Volksmund: Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe.
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Der Beitrag erschien zuerst hier: www.conservo.wordpress.com
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