Samstag, 12. Oktober 2024

Hessenwahl: Mitarbeiter des „Hessischen Rundfunks“ beklatscht justiziable Anti-AfD-Kampagne in Wahllokal

(David Berger) Bei der hessischen Landtagswahl wurde mit unzulässiger Wahlpropaganda zu Lasten der AfD in mindestens einem Wahllokal vermutlich gegen das Landeswahlgesetz verstoßen. Ein Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks (HR) findet das gut.

„Informiert und unterhält bei Hessischer Rundfunk, Saarländischer Rundfunk, 1. FC Saarbrücken“ heißt es auf dem Twitterprofil von Christoph Tautz. Auf dem Blog „fernsehrausch“ stellt er sich folgendermaßen vor: „36 Jahre alt, Redakteur und Moderator beim Hessischen Rundfunk (u.a. hr1, hr3 und YOU FM) und beim Saarländischen Rundfunk (SR1 Europawelle). Früher jahrelange Moderator der „YOU FM Morningshow“. Außerdem Stadionsprecher beim 1.FC Saarbrücken.“

Wähler mussten erst an Wahlpropaganda vorbei, um zur Wahlurne zu gelangen

Also ein erfahrener Staatsfunker, der heute dadurch auffiel, dass er potenzielle Wahlmanipulation gegen die AfD bei der Hessenwahl nicht nur dokumentierte, sondern auch beklatschte. Um zur Wahlkabine zu gelangten, mussten Wähler in der Stauffenberg-Schule in Frankfurt am Main erst ein großes Plakat passieren, auf dem stand:

„Herzlich willkommen an der Stauffenbergschule! 

In unserer Schule lernen Schülerinnen und Schüler aus 49 Ländern miteinander.

Wir treten ein für Demokratie, Respekt und Mitmenschlichkeit“

Von dem HR-Mitarbeiter Tautz wurde das auf Twitter mit dem Satz: „Gutes Statement vor der Wahlkabine“ beklatscht.

„Mir wurde durch Aushang abgeraten, die AfD zu wählen“

Aufmerksam wurde ich auf den Vorfall, nachdem mich vor gut einer Stunde der Sohn einer Wählerin anrief, die dort wählen war und ihrem Sohn erzählt hatte, dass einem dort „durch einen Aushang“ abgeraten worden sei, die AfD zu wählen. Dies würde den Schülern dort schaden!“

Und genau da liegt das Problem: jeder, der fähig und willig ist, sich umfassend zu orientieren, weiß natürlich, dass die AfD alles andere als eine demokratie- oder ausländerfeindliche Partei ist. Und so werden viele sagen: „Lasst mal die Kirche im Dorf, regt euch nicht so auf!“

Aber stellen Sie sich mal das „Wahlplakat der Schule“ folgendermaßen vor:

Herzlich willkommen an der Stauffenbergschule! 

In unserer Schule lernen vor allem deutsche Schüler miteinander, was dazu führt, dass wir einen sehr schnellen Lernfortschritt erzielen und wir keinen eigenen, sehr teuren Securitydienst brauchen, damit sich unsere Lehrer auf den Schulhof trauen.

Wir treten ein für eine voll Wiederherstellung der Demokratie, des Rechts auf Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland.“

Es würde keine Stunde nach Eröffnung des Wahllokals dauern und die Polizei wäre mit einem richterlichen Beschluss da, um das Plakat zu entfernen. Der HR würde noch Wochen danach Sondersendungen bringen und die hessische Landesregierung würde die Gelder „gegen Rechts“ noch einmal um 50 % aufstocken.

Der durchschnittliche Wähler empfindet Aushang als Warnung vor der AfD

Durch die permanente Anti-AfD-Dauerwerbesendung, in der man sich als Deutsche befindet, kommt das natürlich ganz anders an. Sodass der durchschnittliche Wähler den „Aushang“ genauso empfindet wie die Mutter unseres Lesers.

Gutes Statement vor der Wahlkabine! #Hessenwahl2018 #Hessen #LTWHE #Landtagswahl #Frankfurt pic.twitter.com/qdhWDPDnrl

— Christoph Tautz (@CTautz) October 28, 2018

Landeswahlgesetz verbietet Wahlpropaganda im Wahlraum

Insofern verstößt das gezeigte Plakat im Wahllokal der Schule – ohne einem richterlichen Urteil vorgreifen zu wollen – m.E. verhältnismäßig eindeutig gegen das Hessische Landeswahlgesetz. Dort heißt es im § 30:

„§ 30 LWG – Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
(1) Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
(2) Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“

So erschüttert man das Vertrauen in die Demokratie noch weiter

Verstöße gegen das Wahlgesetz wiegen besonders schwer, da sie das Vertrauen in die Demokratie stärker beeinträchtigen können, als etwa das Schwarzfahren im ÖNV.

Dass dennoch ein Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens einen solchen Gesetzesverstoß auf sensiblen Terrain mit den Worten bedenkt: „Gutes Statement vor der Wahlkabine“ ist ein echter Skandal.

In einem ordentlichen Rechtsstaat müsste das sowohl für die Verantwortlichen an der Schule wie für den Staatsfunker Konsequenzen haben.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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