(David Berger) Schwedischen Medien zufolge will die Europäische Union ein Gesetz durchsetzen, nachdem alle IT-Dienstleister in den Mitgliedstaaten in dem betreffenden Land ihren gesamten Server-Inhalt – einschließlich Kunden-E-Mail und Web-Verlauf – an alle EU-Behörden weitergeben müssen.
Unklar (bewusst unklar?) bleibt in den vorbereitenden Dokumenten, ob dieser Zugriff auf die Daten auch ohne vorherige gerichtliche Überprüfung routinemäßig möglich sein wird. In Schweden geht man davon aus, dass dies möglich sein wird. Da eine solche Datenherausgabe auf der Basis einer vorangehenden gerichtlicher Überprüfung und eines richterlichen Beschlusses bereits möglich ist, würde das neue Gesetz auch keinen Sinn machen. In dem Papier heißt es dann auch:
„Die durch eine Europäische Herausgabeanordnung angeforderten Daten sollten den Behörden direkt zur Verfügung gestellt werden – ohne Mitwirkung der Behörden des Mitgliedstaates, in dem der IT-Diensleister niedergelassen oder vertreten ist.“
Richterlicher Beschluss nicht mehr nötig?
Im Artikel 6 des Gesetzesentwurfs wird ausdrücklich betont, dass die Herausgabe sensibler Daten auch durch einen Staatsanwalt erwirkt bzw. nachträglich validiert (!) werden kann, also kein vorausgehender richterlicher Beschluss mehr nötig ist.
Es wird stattdessen sehr ungenau davor gewarnt, dass eine Herausgabeanordnung nur erlassen werden sollte, „wenn dies notwendig und verhältnismäßig ist.“ Was immer das dann genau heißen mag.
Zu den Datenkategorien, die von den zuständigen Behörden mit der geplanten Europäischen Herausgabeanordnung eingeholt werden können, gehören Teilnehmerdaten, Zugangsdaten, Transaktionsdaten (diese drei Kategorien werden als „Nichtinhaltsdaten“ bezeichnet) und – was noch viel weitreichender ist – gespeicherte Inhaltsdaten.
Daten über den genauen Aufenthaltsort des Nutzers
Die Einholung von Transaktionsdaten hingegen wird auch deshalb angestrebt, um Informationen über die Kontakte und den Aufenthaltsort des Nutzers zu erhalten. So kann das System genau in Erfahrung bringen, wo sich wer wann aufgehalten hat bzw. gerade aufhält.
Zu der Frage, wie man das organisatorisch ermöglichen will, gibt es zwei Optionen:
Entweder die Regierungsbeamten bekommen die Möglichkeit, sich selbst in das IT-Lieferantensystem einzuloggen und können so die gewünschten Informationen über die Nutzer abrufen könnten.
Oder es wird eine neue gigantischen EU-Behörde mit Niederlassungen in allen EU-Ländern geschaffen, wo sich dann die Regierungen und Verwaltungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ihre Informationen besorgen können. Schon jetzt ist aber laut Papier klar: Die gigantischen Kosten für seine Überwachung hat der Steuerzahler zu tragen.
Argument Kriminalitäts- besonders Terrorismusbekämpfung
Als Argument für diese Neuerung wird die Bekämpfung der anwachsenden Kriminalität bzw. Terrorismusbekämpfung angeführt. Dabei ist wichtig, dass – so der Gesetzentwurf – ein Zugriff auf die Daten bereits für Zwecke der Prävention, nicht nur der Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten möglich sein soll. Auch diese weite Formulierung sorgt dafür, dass dem Missbrauch des Gesetzes Tor und Tür geöffnet werden.
Obwohl es sich erst um einen Entwurf der Europäischen Kommission handelt, der von Europaparlament noch angenommen werden muss, wird die Umsetzung des Vorschlags etwa von der schwedischen Regierung bereits seit einigen Monaten genau geplant.
Wie das zu den neuen, soeben eingeführten Datenschutzvorschriften der EU (DVGO) passt, werden sich viele nun fragen. Die Antwort ist recht einfach: Die Rechte der Bürger in der EU werden stark beschnitten, dafür die der EU-Beamten deutlich erweitert. Dem Ziel der Omnipotenz des Staates bzw. der „Vereinigten Staaten von Europa“, muss die Freiheit und Selbstbestimmung des Volkes zunehmend weichen.
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